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   OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89   

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OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89 (https://dejure.org/1989,2084)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.10.1989 - 4 W 279/89 (https://dejure.org/1989,2084)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Oktober 1989 - 4 W 279/89 (https://dejure.org/1989,2084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 112
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74

    Beschwerde gegen Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89
    (vgl. [u.a. BGH] BGHZ 64, 194; BayObLG, Rpfleger 1982, 98; KG, NJW-RR 1987, 592 [hier: IV (473) 170 e-f).

    Es ist anerkannt, daß diese gesetzl. Regelung grundsätzlich auch für die Eintragung einer Zwangshypothek gilt ([u.a. BGH] BGHZ 64, 194,196; OLG Hamm, Rpfleger 1973, 440).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89
    einen effektiven Rechtsschutz gewähren muß (vgl. [BVerfG] BVerfGE 49, 220,225; 49, 252,257), jedenfalls bei Zwangseintragungen im Vollstreckungswege, die Ä wie hier Ä ohne vorheriges rechtliches Gehör des Schuldners erfolgt sind.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89
    einen effektiven Rechtsschutz gewähren muß (vgl. [BVerfG] BVerfGE 49, 220,225; 49, 252,257), jedenfalls bei Zwangseintragungen im Vollstreckungswege, die Ä wie hier Ä ohne vorheriges rechtliches Gehör des Schuldners erfolgt sind.
  • OLG Schleswig, 11.04.2006 - 2 W 249/05

    Vorlage zum BGH: Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch im Beschwerdewege

    Das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG) verlangt keine von der des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO abweichende Auslegung des § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO (Abweichung von OLG Celle, 4 W 279/89 - Rpfleger 1990, 112; Vorlage an den BGH).

    Allerdings sieht sich der Senat an einer dahingehenden abschließenden Entscheidung gehindert, weil einer solchen der auf eine weitere Beschwerde ergangene Beschluss des 4. Zivilsenats des OLG Celle vom 11.10.1989 - 4 W 279/89 (Rpfleger 1990, 112) entgegensteht.

    Die Notwendigkeit einer von der des § 53 Abs. 1 GBO abweichenden Auslegung des § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO ergebe sich aus der unterschiedlichen Zielrichtung beider Vorschriften, namentlich daraus, dass die letztgenannte - bei verfassungskonformem Verständnis (Art. 14, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG) - einen effektiven Rechtsschutz gewähren müsse, zumal bei Zwangseintragungen im Vollstreckungswege ohne vorheriges rechtliches Gehör des Schuldners (Rpfleger 1990, 112, 113 unter 1. b).

  • OLG Nürnberg, 15.03.2012 - 15 W 300/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Eintragung einer

    Die Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 Abs. 1 S. 1 GBO ist auch nicht aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) geboten, wenn dem Beschwerdeführer gegen die Vollstreckungsklausel der Rechtsbehelf nach § 95 Abs. 1 FamFG, § 732 ZPO zur Verfügung steht (Abgrenzung zu OLG Celle vom 11.10.1989, Rpfleger 1990, 112).

    Aus diesem Grund erscheint die abweichende Auffassung des OLG Celle, das die Eintragung eines Widerspruchs bei objektiver Unrichtigkeit des Grundbuchs wegen der verfassungsrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes für zulässig hält (Rpfleger 1990, 112), nicht überzeugend.

    Zwar hat das Oberlandesgericht Celle die Eintragung eines Widerspruchs bei objektiver Unrichtigkeit des Grundbuchs wegen der verfassungsrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes stets für zulässig erachtet (Rpfleger 1990, 112).

  • OLG München, 08.09.2015 - 34 Wx 237/15

    Rechtsschutz gegen Zwangshypothek aufgrund Ersuchens des Finanzamts

    c) Hat das Grundbuchamt auf den ihm unterbreiteten Sachverhalt, wie hier, das Gesetz richtig angewendet, kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs im Beschwerdeverfahren auch mit Rücksicht auf vermeintlich effektiven Rechtsschutz (so OLG Celle Rpfleger 1990, 112; LG Saarbrücken Rpfleger 1975, 328) nicht in Betracht.

    Ob die Eintragung objektiv zu Unrecht erfolgt ist, spielt keine Rolle (a. A. OLG Celle Rpfleger 1990, 112; zweifelnd auch Hügel/Kramer § 71 Rn. 85 und 116).

  • OLG München, 08.02.2017 - 34 Wx 29/17

    Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer Zwangshypothek

    Auch mit der Beschwerde kann ein Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer Zwangshypothek nicht verlangt werden, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragungstätigkeit gesetzliche Vorschriften nicht verletzt, sondern das Gesetz auf den ihm unterbreiteten - wenn auch unerkannt und bei gehöriger Prüfung nicht erkennbar unrichtigen oder unvollständigen - Sachverhalt richtig angewandt hat (Anschluss an OLG Frankfurt FGPrax 2003, 197; OLG Hamm FGPrax 2005, 192; OLG Schleswig FGPrax 2007, 210; KG ZIP 2010, 2467; OLG Nürnberg ZfIR 2012, 289; entgegen OLG Celle Rpfleger 1990, 112).

    Zwar hat das Oberlandesgericht Celle in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung (Rpfleger 1990, 112) gemeint, zur Gewährung effektiven Grundrechtsschutzes (Art. 14, 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG) sei bei Eintragungen, die ohne vorherige Anhörung des Schuldners im Weg der Vollstreckung vorgenommen wurden, dieser Grundsatz aufzuweichen (vgl. auch Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 11. Aufl. § 71 Rn. 83).

  • BGH, 09.11.2006 - V ZB 66/06

    Zurückweisung einer Vorlage an den BGH im Grundbuchverfahren mangels Abweichung

    An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 11. Oktober 1989, Rpfleger 1990, 112 f., gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Hierbei wird verkannt, daß im Verfahren der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach den §§ 867 f. ZPO, auch wenn diese Eintragung sowohl eine Vollstreckungsmaßnahme als auch ein Grundbuchgeschäft ist, wegen des Schutzzwecks des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO allein der Rechtsmittelzug der Grundbuchordnung gilt (allg. Meinung, vgl. Senat, JurBüro 1996, 159 [160]; Senat, FGPrax 2004, 100 f. = IPrax 2006, 170 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1990, 112; KG NJW-RR 1987, 592 f.; OLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 271; OLG Zweibrücken, FGPrax 2007, 162 f.; Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 71, Rdn. 3, 12; Göbel in Hasselblatt/Sternal, Beck'sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, 2008, Form.
  • OLG Naumburg, 03.07.2012 - 12 Wx 12/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Unrichtigkeit des Grundbuchs

    Aus diesem Grund kann die abweichende Ansicht des OLG Celle, das die Eintragung eines Widerspruchs im Beschwerdewege nach § 71 Abs. 2 S. 2 GBO allein schon bei objektiver Unrichtigkeit des Grundbuchs wegen der verfassungsrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes für zulässig hält (OLG Celle Rpfleger 1990, 112), schon nicht überzeugen.

    Zwar hat das Oberlandesgericht Celle die Eintragung eines Widerspruchs bei objektiver Unrichtigkeit des Grundbuches wegen der verfassungsrechtlichen Garantie effektiven Rechtschutzes im Beschwerdewege für zulässig erachtet (vgl. OLG Celle Rpfleger 1990, 112).

  • OLG Naumburg, 04.07.2012 - 12 Wx 12/12

    Verfahren des Grundbuchamts bei Erkenntnissen hinsichtlich der Unrichtigkeit des

    Aus diesem Grund kann die abweichende Ansicht des OLG Celle, das die Eintragung eines Widerspruchs im Beschwerdewege nach § 71 Abs. 2 S. 2 GBO allein schon bei objektiver Unrichtigkeit des Grundbuchs wegen der verfassungsrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes für zulässig hält (OLG Celle Rpfleger 1990, 112 ), schon nicht überzeugen.

    Zwar hat das Oberlandesgericht Celle die Eintragung eines Widerspruchs bei objektiver Unrichtigkeit des Grundbuches wegen der verfassungsrechtlichen Garantie effektiven Rechtschutzes im Beschwerdewege für zulässig erachtet (vgl. OLG Celle Rpfleger 1990, 112 ).

  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten

    Vielmehr richten sich die Rechtsmittel gegen eine solche Eintragung bzw. deren Ablehnung allein nach den Vorschriften der Grundbuchordnung (vgl. Senat, JurBüro 1996, 159 [160], KG, NJW-RR 1987, 592 f.; OLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 271; OLG Celle, Rpfleger 1990, 112).
  • OLG Hamm, 21.02.2005 - 15 W 34/05

    Eintragung einer Zwangshypothek bzw. eines dagegen gerichteten Amtswiderspruchs

    Ob sich das Landgericht für sein Ergebnis auf die Entscheidung des OLG D vom 11. Oktober 1989 (Rpfleger 1990, 112; vgl. auch LG T2 Rpfleger 1975, 328) hätte berufen können, kann im Ergebnis dahin gestellt bleiben.
  • OLG Frankfurt, 29.01.2007 - 20 W 366/06

    Zwangsvollstreckungsrecht: Umfang der Prüfpflicht des Grundbuchamtes bei

  • OLG München, 08.08.2008 - 34 Wx 59/08

    Grundbuchverfahren: Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei der

  • KG, 08.07.2010 - 1 W 249/10

    Grundbuch: Rechtsmittel gegen die Eintragung einer Zwangshypothek unter

  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 15 Wx 27/10

    Geltendmachung von Mängeln der Vollstreckungsklausel mit der Beschwerde gegen die

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2012 - 3 Wx 207/12

    Auslegung des Vollstreckungstitels

  • OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09

    Maßgebliches Recht für ein Amtsverfahren nach § 53 Abs. 1 GBO in Übergangsfällen

  • OLG Dresden, 12.09.1994 - 3 W 607/94

    Verwertung für vor Gesamtvollstreckungsanordnung eingetragene Zwangshypothek

  • OLG Dresden, 22.06.2012 - 17 W 615/12
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.12.1989 - 20 W 374/89   

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https://dejure.org/1989,2344
OLG Frankfurt, 11.12.1989 - 20 W 374/89 (https://dejure.org/1989,2344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.1989 - 20 W 374/89 (https://dejure.org/1989,2344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 1989 - 20 W 374/89 (https://dejure.org/1989,2344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 348
  • Rpfleger 1990, 112
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 20 W 215/15

    Grundbuch: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Bürgermeisters und 1.

    Wegen der hier somit gegebenen Offenkundigkeit der Amtsinhaberschaft der beiden für die Gemeinde handelnden Personen bedurfte es auch hier keiner abschließenden Entscheidung der Rechtsfrage, ob ansonsten an den Anforderungen einer früheren Senatsentscheidung (Rpfleger 1990, 112 [OLG Frankfurt am Main 11.12.1989 - 20 W 374/89] betreffend die Vertretung einer Bank als öffentlich-rechtlicher Körperschaft) festzuhalten ist oder jedenfalls bei der - hier allerdings nicht gegebenen - Verwendung des Dienstsiegels in einer notariellen Urkunde ebenfalls auf die Nachweiserleichterung des § 29 Abs. 3 GBO zurückgegriffen werden kann (so Neumeyer, RNotZ 2001, 249/260; offen gelassen von OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 162 [OLG Zweibrücken 02.01.2013 - 3 W 101/12] ).
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