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BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung - Nichtvorliegen einer Abschluss-Probezeitbeurteilung - Unbeachtlichkeit der Verletzung von Verfahrensverstössen - Möglichkeit einer Heilung durch nachträgliche Anhörung im ...
- Judicialis
DRiG § 22 Abs. 2 Nr. 1; ; DRiG § ... 80 Abs. 2; ; DRiG § 22 Abs. 5; ; DRiG § 80 Abs. 1 Satz 1; ; SächsRiG § 3; ; SächsRiG § 45 Abs. 2; ; SächsRiG § 22 Nr. 4; ; VwVfG § 28 Abs. 1; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3; ; VwVfG § 45 Abs. 2; ; VwVfG § 46; ; SächsVwVfG § 1; ; VwGO § 73 Abs. 1 Nr. 2; ; GKG § 13 Abs. 4 Satz 1 lit. b; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 2 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75
Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten …
Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
Dieser gewährt der obersten Dienstbehörde einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteil vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; Urteil vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt. Umdr.Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen; Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 292; BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84; vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
- BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren
Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
Die Möglichkeit einer Heilung durch nachträgliche Anhörung im Widerspruchsverfahren wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß die Entlassungsentscheidung unter Ausschöpfung eines Beurteilungsspielraumes getroffen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1982 - 3 C 46/81, NJW 1983, 2044, 2045 m.w.N.). - BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86
Entlassung eines Richters auf Probe
Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen; Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 292; BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84; vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
- BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92
Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe
Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
Dieser gewährt der obersten Dienstbehörde einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteil vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; Urteil vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt. Umdr. - BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe
Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen; Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 292; BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84; vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454). - BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das …
Auszug aus BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen; Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 292; BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84; vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
- OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - Kart 25/02
Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern in der mündlichen Verhandlung im …
Hierfür bezieht sie sich (nur) auf ein Urteil des Dienstgerichts des Bundes (BGH) vom 22.9.1998 - Az.: RiZ (R) 1/98 - und zwar auf den dortigen "Ls. Nr. 2" (…Schriftsatz vom 28.10.2002, S. 10 u. 11 unten). - OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - Kart 25/02
Erhebung einer Beschwerde über die Freigabe eines Zusammenschlusses im Rahmen …
Hierfür bezieht sie sich (nur) auf ein Urteil des Dienstgerichts des Bundes (BGH) vom 22.9.1998 - Az.: RiZ (R) 1/98 - und zwar auf den dortigen "Ls. Nr. 2" (…Schriftsatz vom 28.10.2002, S. 10 u. 11 unten). - DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen …
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH (vgl. nur Urteil vom 22.09.1998, Az. RiZ (R) 1/98, Tz. 30) hat der Senat allerdings den Sachvortrag des Antragsgegners bezüglich des zweiten gegen den Antragsteller durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln eingeleiteten Disziplinarverfahrens nicht berücksichtigt, da es für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entlassung aus einem Richterverhältnis auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt und Umstände, die erst danach eingetreten sind, grundsätzlich unbeachtlich sind. - DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09 Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH (vgl. nur Urteil vom 22.09.1998, Az. RiZ (R) 1/98, Tz. 30) hat der Senat allerdings den Sachvortrag des Antragsgegners bezüglich des zweiten gegen den Antragsteller durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln eingeleiteten Disziplinarverfahrens nicht berücksichtigt, da es für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entlassung aus einem Richterverhältnis auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt und Umstände, die erst danach eingetreten sind, grundsätzlich unbeachtlich sind.