Rechtsprechung
   BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87   

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BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87 (https://dejure.org/1987,1958)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87 (https://dejure.org/1987,1958)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1987 - BReg. 2 Z 18/87 (https://dejure.org/1987,1958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Substanziierung eines Eintragungshindernisses bzgl. einer Grundschuld; Auslegung einer in einer Kaufvertragsurkunde erteilten Vollmacht für die Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten; Voraussetzungen der Genehmigungsbedürftigkeit der Eintragung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 792
  • Rpfleger 1987, 357
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 11.07.1986 - BReg. 2 Z 15/86

    Zum Umfang einer Treuhändervollmacht

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87
    In diesem Fall hat das Grundbuchamt den Umfang der auf Bevollmächtigung beruhenden Vertretungsmacht selbständig zu prüfen (BayObLGZ 1954, 225/231; BayObLG MittBayNot 1986, 243; OLG Köln Rpfleger 1984, 182/183; Horber/Demharter GBO 17.Aufl. § 19 RdNr.16a; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 8.Aufl. RdNr. 3579).

    b) Bei der Auslegung von Grundbucherklärungen ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG aaO m.Nachw.; BayObLG MittBayNot 1986, 243).

  • OLG Köln, 14.12.1983 - 2 Wx 33/83

    Nachweis der Vollmacht

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87
    In diesem Fall hat das Grundbuchamt den Umfang der auf Bevollmächtigung beruhenden Vertretungsmacht selbständig zu prüfen (BayObLGZ 1954, 225/231; BayObLG MittBayNot 1986, 243; OLG Köln Rpfleger 1984, 182/183; Horber/Demharter GBO 17.Aufl. § 19 RdNr.16a; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 8.Aufl. RdNr. 3579).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87
    Ein solcher Rechtsfehler liegt u. a. dann vor, wenn der Tatrichter nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLGZ 1984, 122/124 m. Nachw.; zuletzt Senatsbeschluß vom 27.11.1986 BReg. 2 Z 127/86).
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87
    Bei Zweifeln über den Umfang der Vertretungsmacht ist zunächst die Bevollmächtigung ebenso wie alle anderen Grundbucherklärungen auch auszulegen (vgl. BayObLGZ 1984, 155/157, 158 m.Nachw.).
  • BGH, 21.04.2016 - V ZB 13/15

    Grundbucheintragung einer Grundschuld: Prüfungsumfang des Grundbuchrechtspflegers

    Danach hat das Grundbuchamt selbständig zu prüfen, ob die namens der Verkäuferin gemäß § 19 GBO erklärte Eintragungsbewilligung von der Vollmacht der Käufer gedeckt ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 792 f.).
  • BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87

    Auslegung einer Auflassungsvollmacht

    zu 1) gehandelt und dieser die Auflassung bisher nicht genehmigt hat, muß das GBA unabhängig vom Notar die Erteilung der Vollmachtund den Umfang der Vertretungsmacht (§§ 164 Abs. 1; 167 Abs. 1 BGB) als Eintragungsvoraussetzung selbständig prüfen ( BayObLGZ 1954, 225, 231; BayObLG MittBayNot 1985, 20 ; MittBayNot 1987, 140 ; OLG Köln DNotZ 1984, 569, 571 = MittRhNotK 1984, 79, 80; Horber/ Demharter, 17. Aufl., § 19 GBO , Anm.16a und § 20 GBO , Anm. 8a; Haegele, GBR, Rd.-Nr. 3579).

    Dabei ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BayObLGZ 1984, 155, 157, 158 m. N.; BayObLG MittBayNot 1986, 243 ; MittBayNot 1987, 140 ).

    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter bei der Auslegung gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder wenn er nicht alle in Betracht kommenden wesentlichen Gesichtspunkte gewürdigt hat (st. Rspr., z. B. BayObLG, DNotZ 1984, 563, 568 m. N.; BayObLG MittBayNot 1987, 140; Horber/Demharter, § 78 GBO , Anm. 4b).

  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

    Bestehen Zweifel an dem in Anspruch genommenen Vollmachtsumfang, so ist, wenn der behauptete Vollmachtsumfang nicht in grundbuchmäßiger Form (vgl. § 29 GBO ) nachgewiesen ist, nur von dem geringeren Umfang auszugehen (BayObLG NJW-RR 1987, 792 f.).

    Leidet die Auslegung des LG an einem solchen Fehler, so kann das Rechtsbeschwerdegericht die Erklärung anstelle der Tatsacheninstanzen selbst auslegen (BayObLG MittBayNot 1987, 140).

  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 15 W 318/16

    Umfang einer Belastungsvollmacht

    Hiermit ist dem o.g. Sicherungsinteresse des Verkäufers ebenso Rechnung getragen, wie mit einer rein betragsmäßigen Beschränkung, die angesichts der üblichen Vereinbarung von Zinsen und Nebenleistungen für die Grundpfandrechte ohnehin weitgehend praxisuntauglich wäre oder dem Schutzinteresse des Verkäufers nicht genügen würde (allg. zu dieser Problematik BayObLG NJW-RR 1987, 792; Senat NJW-RR 2011, 1652).
  • OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10

    Amtswiderspruch bei fehlender Zustimmung

    Damit liegt hier eine grundlegend andere Sachverhaltsgestaltung als diejenige vor, die dem BayObLG (NJW-RR 1987, 792) Anlass zu der Auslegung gegeben hat, dass eine von einem als Eigentümer noch eingetragenen Grundstücksverkäufer erklärte Belastungsvollmacht auch ohne ausdrückliche Erwähnung übliche Zinsen des einer Bank bestellten Grundpfandrechts mit umfasst.
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

    (1) Bei der Löschungsvollmacht handelt es sich wie bei der Löschungsbewilligung um eine Grundbucherklärung (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 792 f.; Demharter GBO 21. Aufl. § 78 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10

    Auslegung der Bewilligung einer Grundschuld hinsichtlich eines Erbbaurechts

    Damit liegt hier eine grundlegend andere Sachverhaltsgestaltung als diejenige vor, die dem BayObLG (NJW-RR 1987, 792 ) Anlass zu der Auslegung gegeben hat, dass eine von einem als Eigentümer noch eingetragenen Grundstücksverkäufer erklärte Belastungsvollmacht auch ohne ausdrückliche Erwähnung übliche Zinsen des einer Bank bestellten Grundpfandrechts mit umfasst.
  • OLG München, 22.05.2015 - 34 Wx 436/14
    Auch Bewilligungen sind daher der Auslegung grundsätzlich fähig (BGHZ 90, 323/327; BayObLG MittbayNot 1987, 140; BayObLGZ 1974, 112/114 f.).
  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 10 Wx 40/97

    Löschung eines Amtswiderspruchs in einem Grundbuch ; Behördeneigenschaft eines

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  • BayObLG, 11.10.2004 - 2Z BR 149/04

    Vollmachten im Grundbuchverfahren

    Führt die Auslegung einer Vollmacht zu keinem eindeutigen Ergebnis, gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der größere nicht nachweisen lässt (BayObLG NJW-RR 1987, 792 und 1998, 737 jeweils m.w.N.; Demharter § 19 Rn. 75).
  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 15 W 106/98

    Erlaß einer Zwischenverfügung anstelle einer Antragszurückweisung

  • LG Oldenburg, 15.10.2002 - 17 T 995/02

    Keine Geltung der Verkaufsvollmacht für Finanzierungsgrundschuld

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 31/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit

  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 2 Z 105/88

    Auslegung einer Vollmacht im Rahmen eines Bauherrenmodells

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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.04.1987 - BReg. 2 Z 28/87   

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https://dejure.org/1987,5034
BayObLG, 01.04.1987 - BReg. 2 Z 28/87 (https://dejure.org/1987,5034)
BayObLG, Entscheidung vom 01.04.1987 - BReg. 2 Z 28/87 (https://dejure.org/1987,5034)
BayObLG, Entscheidung vom 01. April 1987 - BReg. 2 Z 28/87 (https://dejure.org/1987,5034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintragung des Fiskus als gesetzlichen Erben; Erforderlichkeit eines Erbscheins; Führung des Nachweises der Erbfolge durch einen Erbschein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 762
  • Rpfleger 1987, 357
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 3 Wx 12/19

    Erbfolgenachweis durch Erbschein bei vorhandenem Feststellungsbeschluss über das

    Dies hat das Oberlandesgericht Köln ausführlich und eingehend dargelegt (Beschluss vom 6. Aug. 1965, 2 Wx 117/65, MDR 1965, 993), das OLG Frankfurt (a.a.O.) hat dem weitere Argumente hinzugefügt und das Bayerische Oberste Landesgericht hat sich beiden Entscheidungen in vollem Umfang angeschlossen (Beschluss vom 1. April 1987, BReg 2 Z 28/87, BeckRS 1987, 30883815).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.04.1987 - BReg. 2 Z 37/87   

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https://dejure.org/1987,4692
BayObLG, 16.04.1987 - BReg. 2 Z 37/87 (https://dejure.org/1987,4692)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1987 - BReg. 2 Z 37/87 (https://dejure.org/1987,4692)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1987 - BReg. 2 Z 37/87 (https://dejure.org/1987,4692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Löschung einer eingetragenen Grunddienstbarkeit; Folgen einer Dienstbarkeit nach der Teilung des belasteten Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1101
  • Rpfleger 1987, 357
  • Rpfleger 1987, 451
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 2 Z 42/82

    Zur lastenfreien Abschreibung bei bestehender Grenzabstandsdienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1987 - BReg. 2 Z 37/87
    Die Dienstbarkeit erlischt in diesem Fall auf dem von ihr nicht betroffenen Grundstücksteil kraft Gesetzes mit dem Vollzug der Grundstücksteilung (BayObLG Rpfleger 1983, 143).
  • OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 104/09

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der lastenfreien Abschreibung eines

    In diesem Fall liegt in der lastenfreien Abschreibung eine Grundbuchberichtigung (vgl. BayObLG Rpfleger 1987, 451; BayObLG Rpfleger 1983, 143; Demharter § 22 Rn. 28; Staudinger/Mayer BGB Neubearb. 2009 § 1026 Rn. 12 m.N.).

    Dann muss aber die Unrichtigkeit in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden, wobei strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1987, 451; Staudinger/Mayer aaO.).

  • OLG München, 25.11.2013 - 34 Wx 61/13

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit durch Erlöschen von

    Wenn das dienende Grundstück geteilt wird, erlöschen Grunddienstbarkeiten (teilweise) nach Maßgabe des § 1026 BGB (etwa BayObLG Rpfleger 1987, 451; 2004, 280).

    Eine Grundbuchberichtigung gemäß § 22 GBO ist auf Antrag (§ 13 GBO) möglich, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen des § 1026 BGB vorliegen (BayObLGZ 1954, 286/291 ff.; BayObLG Rpfleger 1987, 451/452; Hügel/Holzer GBO 2. Aufl. § 22 Rn. 56).

    Wurde das belastete Grundstück geteilt und wurden Teile, die außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei, kann die Unrichtigkeit in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO mittels des Katasterwerks der Vermessungsämter (Veränderungsnachweise) oder durch deren amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1987, 451; 1997, 15/16; 2004, 280; Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 22 Rn. 137).

  • OLG München, 30.06.2014 - 34 Wx 168/14

    Grundbuchantragsverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung

    (1) Grunddienstbarkeiten erlöschen (teilweise) nach Maßgabe des § 1026 BGB, wenn das dienende Grundstück geteilt wird und der Bereich der Ausübung auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist (BayObLG Rpfleger 1987, 451; 1997, 15; 2004, 280).

    Eine Grundbuchberichtigung gemäß § 22 GBO ist auf Antrag (§ 13 GBO) ohne Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO möglich, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen des § 1026 BGB vorliegen (BayObLGZ 1954, 286/291 ff.; BayObLG Rpfleger 1987, 451/452; Hügel/Holzer § 22 Rn. 56).

  • OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 390/16

    Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung des Grundstücks

    Insbesondere ist der Nachweis in der Form des § 29 GBO zu führen (BayObLG Rpfleger 1983, 143; 1987, 451 f.).
  • OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15

    Voraussetzungen für die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts

    Dann kann ein Vergleich anhand der ursprünglichen Eintragungsbewilligung (mit bezeichneter Ausübungsstelle) mit den aktuellen Eintragungsunterlagen einschließlich Veränderungsnachweisen belegen, dass die fragliche, als frei geworden bezeichnete Fläche außerhalb des rechtlichen Ausübungsbereichs liegt (Senat a. a. O.; auch BayObLG NJW-RR 1987, 1101; Schöner/Stöber Rn. 1189).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 205/03

    Voraussetzungen für die Löschung einer in ihrer Ausübung auf einen bestimmten

    Dabei sind die Voraussetzungen des § 1026 BGB dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachzuweisen (BayObLG Rpfleger 1983, 143; 1987, 451 f.).

    (3) Der Unrichtigkeitsnachweis kann schließlich für das abgeschriebene Grundstücksteil durch die amtlichen Veränderungsnachweise erbracht werden (BayObLG Rpfleger 1987, 451/452).

  • OLG München, 02.09.2015 - 34 Wx 147/15

    Grundbuchberichtigung nach Teilung eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten

    Insbesondere ist der Nachweis in der Form des § 29 GBO zu führen (BayObLG Rpfleger 1983, 143; 1987, 451 f.), weshalb die von der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren beantragte Zeugenvernehmung nicht in Betracht kommt.
  • KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der

    Das Grundbuchamt wird nunmehr zu prüfen haben, ob sämtliche im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer der Bestellung der ... -GmbH beigetreten sind, was in der Form des § 29 Abs. 1 S.1 GBO nachzuweisen ist; ggf. sind die entsprechenden Urkunden durch die Antragsteller konkret zu bezeichnen (BayObLG, Rpfleger 1987, 451, 452; Kuntze/Herrmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 29 Rn. 112).
  • OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Grunddienstbarkeit bei Grundstücksteilung;

    (1) Liegt das abgeteilte Grundstück außerhalb des Ausübungsbereichs der Dienstbarkeiten (Nrn. 1 bis 10), so wird dieses mit dem Vollzug der Grundstücksteilung kraft Gesetzes (§ 1026 BGB) von der belastenden Dienstbarkeit frei (BayObLG NJW-RR 1987, 1101/1102; Staudinger/Jörg Mayer Bearb. November 2008, § 1026 Rn. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91

    Zum Umfang eines Wohnungsrechts

    § 1026 BGB mit der Abschreibung erlischt (vgl. § 22 Abs. 1 GBO ; BayObLG Rpfleger 1987, 451, Horber/Demharter Anm. 8 b bb, KEHE/Eickmann GBR 3. Aufl. Rdnr.5, jeweils zu § 46).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95

    Auslegung einer Löschungszustimmung

  • OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 264/12

    Grundbuchverfahren: Amtswiderspruch gegen die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts

  • LG Köln, 10.08.1989 - 11 T 216/89

    Löschung einer Auflassungsvormerkung nach Rücktritt vom Vertrag

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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.04.1987 - BReg. 2 Z 36/86, BReg 2 Z 37/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7122
BayObLG, 06.04.1987 - BReg. 2 Z 36/86, BReg 2 Z 37/86 (https://dejure.org/1987,7122)
BayObLG, Entscheidung vom 06.04.1987 - BReg. 2 Z 36/86, BReg 2 Z 37/86 (https://dejure.org/1987,7122)
BayObLG, Entscheidung vom 06. April 1987 - BReg. 2 Z 36/86, BReg 2 Z 37/86 (https://dejure.org/1987,7122)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Wegegrundstück vor und nach der Umschreibung des Grundbuchblatts auf den durch die Grundbuchverfügung vom 8.8.1935 eingeführten Vordruck

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 357
  • BayObLGZ 1987 Nr. 21
  • BayObLGZ 1987, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 10/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Erlöschen einer im Servitutenbuch einer

    Eintragungen auf den nach § 67 GBV aF (jetzt § 104 GBV) umgeschriebenen Grundbüchern sind nur nach Maßgabe der Grundbuchverfügung vorzunehmen (vgl. BayObLGZ 1987, 121, 132; Demharter, GBO, § 145 Rn. 6; Hesse/Saage/Fischer, GBO, 2. Aufl., § 68 GBV Rn. 1; Meincke in v. Oefele/Bauer, GBO, 2. Aufl., § 138 Rn. 6).
  • OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14

    Grundbuchverfahren: Löschung von Alteintragungen über die Verfügungsbeschränkung

    Deshalb ist auf das in diesem Zeitpunkt geltende Recht abzustellen, sofern es nicht durch neuere Gesetzgebung mit rückwirkender Kraft geändert worden ist (BayObLGZ 1987, 121/129; 1986, 89/95; KG OLGZ 1977, 6/8; Demharter § 53 Rn. 50).

    Insoweit [17] hat das schützenswerte [9] Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit von - teils vieljährigen - Eintragungen ein hohes Gewicht (siehe BayObLGZ 1987, 121/129).

  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

    Vor allem aber ist das Vertrauen darauf zu berücksichtigen, dass Eintragungen, die jahrzehntelang als inhaltlich zulässig und deshalb rechtlich wirksam angesehen wurden, als bestehend anerkannt bleiben, selbst wenn die Art der Eintragung nach heutigen strengeren Maßstäben nicht mehr in dieser Form vorgenommen würde bzw. in dieser Form als unzulässig angesehen würde (BayObLG Rpfleger 1981, 479 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1956; BayObLG Rpfleger 1986, 296/297 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1932; BayObLGZ 1987, 121/129 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1922; KG OLGZ 1975, 301/305 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1933; Demharter § 53 Rn. 50).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.03.1987 - BReg. 2 Z 8/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1897
BayObLG, 18.03.1987 - BReg. 2 Z 8/87 (https://dejure.org/1987,1897)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1987 - BReg. 2 Z 8/87 (https://dejure.org/1987,1897)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1987 - BReg. 2 Z 8/87 (https://dejure.org/1987,1897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundbuchberichtigung; Löschung; Einstweilige Verfügung; Vormerkung; Eintragung; Vor-GmbH

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 5 T 175/86 T 388/86
  • BayObLG, 18.03.1987 - BReg. 2 Z 8/87

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 812
  • MDR 1987, 584
  • Rpfleger 1987, 357
  • Rpfleger 1987, 407
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1987 - BReg. 2 Z 8/87
    Ihre Eintragung ist deshalb mit der unbeschränkten, auf die Löschung gerichteten Beschwerde anfechtbar (vgl. BGHZ 25, 16; KG Rpfleger 1962, 211; Horber/ Demharter Anm.13a aa, Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann -KEHE-Grundbuchrecht 3.Aufl. RdNr.26, je zu § 71).
  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1987 - BReg. 2 Z 8/87
    Solche kann das Rechtsbeschwerdegericht aufgrund der vorliegenden Unterlagen selbst treffen, weil hierzu weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind (BayObLGZ 1971, 307/309; 1982, 90/93; Horber/Demharter § 78 Anm.4c).
  • BayObLG, 26.10.1971 - BReg. 2 Z 39/71
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1987 - BReg. 2 Z 8/87
    Solche kann das Rechtsbeschwerdegericht aufgrund der vorliegenden Unterlagen selbst treffen, weil hierzu weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind (BayObLGZ 1971, 307/309; 1982, 90/93; Horber/Demharter § 78 Anm.4c).
  • OLG Köln, 27.02.1997 - 7 U 178/96

    Parteifähigkeit einer Vor-GmbH

    Auflösung tritt aber stets ein, wenn die Eintragung in das Handelsregister rechtskräftig abgelehnt wurde (Hueck, GmbHG § 11 Rn. 26; Lutter-Hommelhoff, GmbHG, § 11 Rn. 8; Münchener Kommentar-ZPO- Lindacher § 50 Rn. 12; Zöller- Vollkommer § 50 Rn. 39; wohl auch BayObLG Rpfleger 1987, 407).
  • BayObLG, 17.09.1990 - BReg. 1a Z 38/90

    Ersetzen der Einwilligung eines Elternteils in eine Adoption

    Das gilt schon für das Einlegen des Rechtsmittels (BayObLG Rpfleger 1987, 357 -Leitsatz-; Keidel/Zimmermann § 14 Rn. 21) und ist auch für die Vertretung eines anderen Beteiligten anzunehmen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4035
BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87 (https://dejure.org/1987,4035)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87 (https://dejure.org/1987,4035)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 1987 - BReg. 3 Z 1/87 (https://dejure.org/1987,4035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1846; FGG §§ 64f, 64g
    Bestand einer vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung über eine freiheitsentziehende Maßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 5 T 4559/86
  • BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 357
  • BayObLGZ 1987 Nr. 2
  • BayObLGZ 1987, 7
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 18.05.1909 - IV 248/08
    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    c) Die Vorschrift des § 1846 BGB hat Ausnahmecharakter (RGZ 71, 162/168); sie soll ausschließen, dass bei einer Verhinderung des Vormunds der Mündel durch die fehlende Vertretung rechtliche Nachteile erleidet (Soergel/Damrau BGB 11. Aufl. RdNr.1, MünchKomm/Zagst BGB RdNrn.1 und 2, je zu § 1846).

    Steht hingegen bereits zu dem Zeitpunkt, in welchem über eine solche Maßregel zu entscheiden ist, fest, dass die Verhinderung des Vormunds länger als drei Monate (vgl. § 64f Abs. 2 Satz 3 FGG ) dauern wird oder ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, so ist in einem solchen Fall die unverzügliche Bestellung eines Ergänzungspflegers gemäß § 1909 BGB zwingend geboten und kann nicht durch eine Maßnahme nach § 1846 BGB endgültig ersetzt werden (RGZ 71, 162/169); jedenfalls ist eine auf § 1846 BGB gestützte einstweilige freiheitsentziehende Maßregel auch bei dieser Fallgestaltung nur solange vollziehbar, bis der Ergänzungspfleger hinsichtlich der Unterbringung tätig geworden ist.

  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    Gegen die Unterbringung eines Mündels in einer geschlossenen Anstalt im Wege einer einstweiligen Maßregel nach §§ 1846 BGB ist die nichtfristgebundene Beschwerde und im weiteren Verlauf des Verfahrens die ebenfalls unbefristete weitere Beschwerde statthaft (§ 27 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 174/176; Bumiller/Winkler FGG 3.Aufl. § 64g Anm. 3).
  • BGH, 13.01.1953 - IV ZB 94/52

    Freiwillige Gerichtsbarkeit Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    Demgemäß ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass die Beschwerde gegen Entscheidungen des Gerichts erster Instanz nicht der Unterschrift des Beschwerdeführers bedarf, wenn nur aus der Beschwerdeschrift zu ersehen ist, gegebenenfalls auch im Wege der Auslegung, wer die Beschwerde verfolgt (BGHZ 48, 88/94; 8, 299/301; Bumiller/Winkler § 21 Anm.2a; Bassenge/Herbst § 11 FGG Anm.3a; vgl. BayObLGZ 1976, 381/42).
  • BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66

    Weitere Beschwerde einer Behörde

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    Demgemäß ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass die Beschwerde gegen Entscheidungen des Gerichts erster Instanz nicht der Unterschrift des Beschwerdeführers bedarf, wenn nur aus der Beschwerdeschrift zu ersehen ist, gegebenenfalls auch im Wege der Auslegung, wer die Beschwerde verfolgt (BGHZ 48, 88/94; 8, 299/301; Bumiller/Winkler § 21 Anm.2a; Bassenge/Herbst § 11 FGG Anm.3a; vgl. BayObLGZ 1976, 381/42).
  • OLG Stuttgart, 09.07.1974 - 8 W 201/74
    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    Es kann hier offenbleiben, ob auch eine zu Protokoll des Richters eingelegte Erstbeschwerde dem Formerfordernis des § 21 Abs. 2 FGG - Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle - gerecht wird (vgl. hierzu: BGH Rpfleger 1982, 411; 1957, 346; RGZ 110, 311; OLG Stuttgart NJW 1974, 2052; KGJ 43, 1; Jansen RdNr.9, Keidel/Kuntze,Winkler RdNr. 5, je zu § 21 ; Schlegelberger FGG 7.Aufl. § 21 RdNr. 3); jedenfalls ist aber die Einlegung zu Protokoll des Richters dann zur Wahrung der Form ausreichend, wenn das Protokoll den Anforderungen einer Beschwerdeschrift im Sinne des § 21 Abs. 2 FGG entspricht (Jansen aaO; Bumiller/Winkler § 21 Anm.2a; Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 4.Aufl. § 21 FGG Anm.2b).
  • RG, 19.03.1925 - IV B 9/25

    Form der Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    Es kann hier offenbleiben, ob auch eine zu Protokoll des Richters eingelegte Erstbeschwerde dem Formerfordernis des § 21 Abs. 2 FGG - Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle - gerecht wird (vgl. hierzu: BGH Rpfleger 1982, 411; 1957, 346; RGZ 110, 311; OLG Stuttgart NJW 1974, 2052; KGJ 43, 1; Jansen RdNr.9, Keidel/Kuntze,Winkler RdNr. 5, je zu § 21 ; Schlegelberger FGG 7.Aufl. § 21 RdNr. 3); jedenfalls ist aber die Einlegung zu Protokoll des Richters dann zur Wahrung der Form ausreichend, wenn das Protokoll den Anforderungen einer Beschwerdeschrift im Sinne des § 21 Abs. 2 FGG entspricht (Jansen aaO; Bumiller/Winkler § 21 Anm.2a; Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 4.Aufl. § 21 FGG Anm.2b).
  • OLG Schleswig, 16.05.2001 - 2 W 96/01

    Vorläufige Unterbringung - Dauer - Entscheidung des gleichzeitig bestellten

    Nach § 1846 BGB kommt eine gerichtliche Anordnung der Unterbringung nur so lange in Betracht, wie ein bestellter Betreuer an der Entscheidung über die Unterbringung gehindert ist (BayObLGZ 1987, 7, 9).

    Die Vorschrift des § 1846 BGB hat Ausnahmecharakter; sie ist daher restriktiv zu handhaben; eine entsprechende Anwendung in Fällen pflichtwidriger Entscheidungen des Betreuers über die Unterbringung kommt nicht in Betracht (vgl. dazu grundsätzlich BayObLGZ 1987, 7, 8 f; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4. Auflage, Rn. 564; Holzhauer/Reinicke, Betreuungsrecht, § 70 h FGG, Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, § 70 h, Rn. 18; Palandt/Diederichsen, 60. Auflage, § 1846, Rn. 2; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 637).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.03.1987 - BReg. 2 Z 63/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15590
BayObLG, 27.03.1987 - BReg. 2 Z 63/86 (https://dejure.org/1987,15590)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1987 - BReg. 2 Z 63/86 (https://dejure.org/1987,15590)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1987 - BReg. 2 Z 63/86 (https://dejure.org/1987,15590)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 357
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