Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 27.11.1996 | OLG Zweibrücken, 02.12.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96   

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BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96 (https://dejure.org/1996,1550)
BayObLG, Entscheidung vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96 (https://dejure.org/1996,1550)
BayObLG, Entscheidung vom 12. November 1996 - 1Z BR 193/96 (https://dejure.org/1996,1550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments; Verfügung des Erblassers über das gesamte Vermögen; Auslegung des Testaments dahingehend, dass die Abkömmlinge des im Testament genannten Bruders an dessen Stelle Erben geworden sind; Auslegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2069, § 2087, § 2094

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 641
  • Rpfleger 1997, 215
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
    In einem solchen Fall kommt entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit den einzelnen Vermögensgegenständen oder Vermögensgruppen bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen ist, daß der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (BayObLG FamRZ 1995, 246/248 m.w.N.).

    Maßgeblich sind hierbei die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1995, 246/248 m.w.N.).

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88

    Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
    Die testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann dann als mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (vgl. BGH FamRZ 1990, 396/398, BayObLG FamRZ 1992, 862/864, Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2087 Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
    Vielmehr ist das Testament ergänzend auszulegen, wobei in der Einsetzung der Geschwister ein unter dem Gesichtspunkt der Formbedürftigkeit des Testaments hinreichender Anhaltspunkt (vgl. BGHZ 80, 242) für die Berufung der Kinder zu Ersatzerben gesehen werden kann (BayObLG aaO., ferner BayObLG FamRZ 1992, 335 und 476 und Staudinger/Otte BGB 13. Aufl. § 2069 Rn. 26 - 28 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
    Die Auslegung des Testaments durch das Landgericht ist von Rechtsfehlern beeinflußt (vgl. zum Prüfungsmaßstab BayObLGZ 1991, 173/176).
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
    Denn nach ganz herrschender Meinung kommt eine entsprechende Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1973, 24O/242; BayObLGZ 1988, 165/167 und BayObLG NJW-RR 1992, 73, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
    Von diesem Ausgangspunkt her liegt es nach den angeführten Grundsätzen nahe, daß die Erblasserin den mit dem Hausgrundstück bedachten Bruder Johann zum Alleinerben einsetzen wollte, zumal dieser Bruder für die Beerdigung und Grabpflege sorgen sollte (vgl. zur Bedeutung dieses Umstands BayObLG FamRZ 1986, 835/837) und die Zuwendung lediglich von Geldansprüchen nach der Erfahrung gegen einen Willen des Erblassers spricht, den so Bedachten zum Erben einzusetzen (vgl. BayObLGZ 1960, 254/259).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
    Die testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann dann als mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (vgl. BGH FamRZ 1990, 396/398, BayObLG FamRZ 1992, 862/864, Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2087 Rn. 5 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob der so Bedachte nach der Vorstellung des Erblassers in seine wirtschaftliche Stellung eintreten soll (BayObLG FamRZ 1995, 1302 ).
  • BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
    Denn nach ganz herrschender Meinung kommt eine entsprechende Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1973, 24O/242; BayObLGZ 1988, 165/167 und BayObLG NJW-RR 1992, 73, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96

    Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
    Der Senat braucht nicht näher zu prüfen, ob die Entscheidung des Landgerichts auch deshalb aufzuheben wäre, weil es entschieden hat, ohne die außer den Beschwerdeführern vorhandenen Erbprätendenten über die Beschwerdeeinlegung zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben (vgl. § 27 Abs. 1 S. 2 FGG i.V.m. § 551 Nr. 5 ZPO , Art. 103 Abs. 1 GG ; BGH NJW 1989, 494/495, BayObLGZ 1988, 356/357 und den Senatsbeschluß vom 5.7.1996 Az. 1Z BR 93/96 und 94/96).
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 1a Z 69/88
  • LG München II, 16.10.1991 - 11 O 4082/91

    Voraussetzungen der sachlich und örtlich ausschließlichen Zuständigkeit eines

  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).
  • OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06

    Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten

    Die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB kann nicht - auch nicht analog - angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH FamRZ 1973, 133; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).
  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187).

    Verhältnis hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 215).

  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Die Auslegungsregel des § 2069 BGB kann zwar nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167 und FamRZ 1997, 641/642).

    Ist der Bedachte ein naher Angehöriger des Erblassers, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Hat der Erblasser aber eine ihm nahestehende Person wie den Ehegatten oder einen nahen Verwandten, z.B. seine Geschwister eingesetzt, so liegt die Andeutung bereits in der Tatsache der Berufung dieser Person zum Erben (BayObLGZ 1986, 159/163 und BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Es ist daher nicht auszuschließen, daß die Eheleute bei ihren Überlegungen auch im Rahmen der testamentarischen Einsetzung von den Grundsätzen ausgegangen sind, die der Gesetzgeber der gesetzlichen Erbfolge zugrundelegt (Erbfolge nach Stämmen, § 1925 Abs. 3 , § 1924 Abs. 3 BGB ; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 641/643).

  • BayObLG, 27.02.1998 - 1Z BR 226/97

    Auslegung eines Testaments

    Daher ist anzunehmen, daß er durch sie den oder die Erben bestimmen wollte (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und 1997, 641/642).

    In einem solchen Fall liegt es nahe, daß der Erblasser denjenigen, dem dieser Hauptnachlaßgegenstand zufallen soll, als Alleinerben ansieht, der in die wirtschaftliche Stellung des Erblassers eintreten soll (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und FamRZ 1997, 641/642).

    Darauf deutet auch hin, daß der so bedachte Sohn die Grabpflege übernehmen soll, und daß der Erblasser daneben an anderen konkreten Gegenständen nur Geldvermögen verteilt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Die Zuwendung lediglich von Geldansprüchen spricht nach der Erfahrung generell eher gegen den Willen des Erblassers, den so Bedachten zum Erben einzusetzen, wenn daneben zumindest gleichwertiges Sachvermögen vorhanden ist (vgl. BayObLGZ 1960, 254/259 und BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207).

    Die Einsetzung der drei noch lebenden Geschwister erfolgte "zu gleichen Teilen"; der Erblasser hat sich also nicht davon leiten lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 215).

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

    Diese Auslegungsregel kann nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; 1997, 641/642).

  • OLG Schleswig, 10.06.2013 - 3 Wx 15/13

    Ergänzende Testamentsauslegung: Ersatzerbenberufung des Ehegatten des Erben

    (6.) Dabei kann die erforderliche Andeutung im Testament schon in der Tatsache der Berufung der ihm nahestehenden Person zum Erben gesehen werden (vgl. BGH NJW 1973, 240; BayObLG FamRZ 1988, 986, 988 und FamRZ 1997, 641; ZEV 1999, 353; ZEV 2004, 463; 2007, 93; Hausmann/Hohloch, Handbuch des Erbrechts, IV Rdnr.42; MünchKomm-Leipold, BGB, 5. Aufl., § 2069 Rdnr. 33/34; Palandt-Weidlich, aaO., § 2069 Rdnr. 9/10; Staudinger/Otte, BGB, Neubearbeitung 2003, § 2060 Rdnr. 26 ff).
  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden kann, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; FamRZ 1997, 641/642).

  • BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00

    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge

    Diese Auslegungsregel kann nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahestehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLGFamRZ 1991, 856/866; FamRZ 1997, 641/642).

  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

  • OLG Schleswig, 30.09.2011 - 3 Wx 128/10

    Ergänzende Testamentsauslegung: Umstände für die Annahme einer

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

  • OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

  • KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten

  • BayObLG, 26.11.2003 - 1Z BR 62/03

    Beschwerde gegen eine gerichtsinterne Zwischenverfügung - Auslegung eines

  • KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21

    Testamentsauslegung bei Erbeinsetzung von Geschwistern

  • KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99

    Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung

  • OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13

    Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste

  • BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 80/99

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.11.1996 - 3Z AR 89/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4292
BayObLG, 27.11.1996 - 3Z AR 89/96 (https://dejure.org/1996,4292)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.1996 - 3Z AR 89/96 (https://dejure.org/1996,4292)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 1996 - 3Z AR 89/96 (https://dejure.org/1996,4292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung eines Betreuers; Vergütungsanspruch des Betreuers bei Abgabe eines Betreuungsverfahrens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung des Betreuers

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4; FGG § 5

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer setzt die Vergütung des Betreuers fest?

Verfahrensgang

  • AG Karlsruhe - AR 25/96
  • AG Schweinfurt - XVII 288/95
  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z AR 89/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 966
  • Rpfleger 1997, 215
  • BayObLGZ 1996, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 118/93

    Unterbringungsverfahren; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; Fachkenntnisse;

    Auszug aus BayObLG, 27.11.1996 - 3Z AR 89/96
    Im Falle der Abgabe eines Betreuungsverfahrens ist für die Festsetzung der Betreuervergütung das Gericht örtlich zuständig, welches das Verfahren übernommen hat, nicht etwa das, welches den Betreuer bestellt hat (Abgrenzung zu BayObLGZ 1993, 256).«.

    Soweit die Rechtsprechung im Betreuungsverfahren für die Festsetzung einer von der Staatskasse zu ersetzenden Vergütung des Verfahrenspflegers das Gericht oder den Richter für zuständig erklärt hat, von dem der Verfahrenspfleger bestellt worden ist (vgl. BayObLGZ 1993, 256; OLG Hamm FamRZ 1995, 486 ) war nicht über die örtliche, sondern die sachliche oder funktionelle Zuständigkeit des Gerichts zu entscheiden.

  • OLG Hamm, 24.11.1994 - 23 W 110/94

    Anwaltlicher Verfahrenspfleger; Kostenfestsetzung; Zuständigkeit; Urkundsbeamter;

    Auszug aus BayObLG, 27.11.1996 - 3Z AR 89/96
    Soweit die Rechtsprechung im Betreuungsverfahren für die Festsetzung einer von der Staatskasse zu ersetzenden Vergütung des Verfahrenspflegers das Gericht oder den Richter für zuständig erklärt hat, von dem der Verfahrenspfleger bestellt worden ist (vgl. BayObLGZ 1993, 256; OLG Hamm FamRZ 1995, 486 ) war nicht über die örtliche, sondern die sachliche oder funktionelle Zuständigkeit des Gerichts zu entscheiden.
  • OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit unter

    Vergütungsfragen sind Teil des Verfahrens selbst, wofür stets das gegenwärtig mit der Sache befasste Gericht zuständig ist (OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 769; BayObLG NJW-RR 1997, 966; je m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 31.08.1999 - 8 AR 4/99

    Zuständigkeitsbestimmung nach Abgabe und Übernahme eines Betreuungsverfahrens;

    Das das Verfahren jetzt führende Amtsgericht Bernau hat das Amtsgericht Halle um Festsetzung der begehrten Vergütung gebeten, was dieses unter Hinweis auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 27.11.1996 (Rpfleger 1997, 215 ) ablehnt.

    Der Senat folgt damit der im Beschluss vom 27.11.1996 vom Bayrischen Obersten Landesgericht geäußerten Auffassung (NJW-RR 1997, 966).

  • BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 610/96

    RStreitgenossenschaft bei Klage auf Feststellung eines altrechtlichen Geh- und

    Danach konnte eine Servitut durch Ersitzung ("fortgesetzten Besitz") erworben werden, wobei die Ersitzungszeit unter Anwesenden zehn Jahre betrug (vgl. im einzelnen, auch zu den weiteren hier nicht zweifelhaften Voraussetzungen BayObLGZ 1996, 284/292 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.1997 - 11 Wx 22/97

    Anspruch auf Aufwandsentschädigung vor der Bestellung eines Betreuers;

    Mit ihr wird das übernehmende Gericht für das Betreuungsverfahren insgesamt, mithin auch für die Bewilligung der Aufwandsentschädigung, zuständig, und zwar selbst dann, wenn die Entschädigung Tätigkeiten des Betreuers aus der Zeit vor der Übernahme betrifft (vgl. BayObLGZ 1996, 284 unter II 1).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.12.1996 - 3 W 199/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11674
OLG Zweibrücken, 02.12.1996 - 3 W 199/96 (https://dejure.org/1996,11674)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.12.1996 - 3 W 199/96 (https://dejure.org/1996,11674)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Dezember 1996 - 3 W 199/96 (https://dejure.org/1996,11674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Weitere Beschwerde, Ausschluß für Vergütungssachen bei Anspruch gegen die Landeskasse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 2, § 1835 Abs. 4; ZSEG § 16 Abs. 2

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 215
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