Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.08.1999

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1258/99   

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https://dejure.org/1999,3511
OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1258/99 (https://dejure.org/1999,3511)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.08.1999 - 15 W 1258/99 (https://dejure.org/1999,3511)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. August 1999 - 15 W 1258/99 (https://dejure.org/1999,3511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaft; Betreuung; Pflege; Unterbringungsverfahren; Verfahrenspflegerin; Verfahrensgebühr; Vergütungsanspruch

  • Anwaltsblatt

    § 1 BRAGebO, § 70b FGG, § 1 BVormVG, § 1835 BGB

  • Judicialis

    FGG § 70b; ; FGG § 67 ... Abs. 3; ; FGG § 70b Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 2; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 2; ; BGB § 1908i; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; BRAGO § 1 Abs. 2 Satz 2; ; BRAGO § 112 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 112 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 112; ; BVormVG § 1; ; ZPO § 550 f.; ; KostO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; KostO § 131 Abs. 3; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger nach neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1999, 701
  • Rpfleger 1999, 539
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1258/99
    Etwas anderes ergibt sich weder aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.07.1980, Az.: 1 BvR 349/75, 378/76, noch aus dem Inhalt der Aufsätze von Knieper und Blumenthal in JurBüro 1998, 289 ff., 509 f., auf die die Beteiligte zu 1) in ihrer Beschwerdebegründung hingewiesen hat.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die einem Rechtsanwalt durch Übernahme von Vormundschaften zustehenden Vergütungsansprüche indes nicht an der BRAGO, sondern an allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft und letztlich am ZSEG orientiert (BVerfG NJW 1980, 2179, 2181).

  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1258/99
    (1) Wenn auch eine reine Buchstabeninterpretation unzulässig ist (BVerwG NVwZ 1984, 518) hat jede Auslegung grundsätzlch vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (vgl. z.B. BGHZ 121, 16; BGH NJW 1998, 2966).
  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

    Auszug aus OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1258/99
    (1) Wenn auch eine reine Buchstabeninterpretation unzulässig ist (BVerwG NVwZ 1984, 518) hat jede Auslegung grundsätzlch vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (vgl. z.B. BGHZ 121, 16; BGH NJW 1998, 2966).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem

    Auch wenn das für den Verfahrenspfleger zuständige Oberlandesgericht Dresden im Jahr 1999 noch entschieden hat, dass der anwaltliche Verfahrenspfleger nicht nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte liquidieren dürfe (JurBüro 2000, 74), war dieser dennoch gehalten, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und die daran anschließenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte zur Kenntnis zu nehmen und sein Verhalten darauf einzustellen.
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Es ist vielmehr eine Frage der Feststellung des Einzelfalls, ob aufgrund konkreter Besonderheiten professioneller Rechtsrat vonnöten oder wenigstens üblich war (vgl. BVerfG aaO. RPfleger 2001, 24; ähnlich bereits OLG Dresden RPfleger 1999, 539, 540 a.E.).
  • OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00

    Voraussetzungen für eine entgeltliche Betreuung; Bemessung der Vergütung bei

    Diese Bestimmung ist nicht verfassungswidrig (OLG Hamm BtPrax 2000, 37; OLG Köln, JurBüro 2000, 26, 28; OLG Dresden, Rpfleger 1999, 539, 540).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5916
OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99 (https://dejure.org/1999,5916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.1999 - 15 W 201/99 (https://dejure.org/1999,5916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 1999 - 15 W 201/99 (https://dejure.org/1999,5916)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Höhe der Vergütung des Berufsbetreuers aus der Staatskasse in der Übergangszeit bis 30.06.1999

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BVormVG § 1 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 224
  • FamRZ 2000, 684
  • Rpfleger 1999, 539
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Sie ist eine Härteregelung mit dem Ziel der Besitzstandswahrung für berufserfahrene Betreuer (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; LG Dresden FamRZ 2000, 1249; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275).

    Sie will vermeiden, dass Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d.h. durch eine in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder die Unkosten in einer weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224 und 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Der bestellte Betreuer soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, eine seiner Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 14f., 26, 28; Senat, FamRZ 2000, 549 = BtPrax 2000, 37 und FamRZ 2000, 684 = FGPrax 1999, 223 = Rpfleger 1999, 539; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 551 = FGPrax 2000, 64 = BtPrax 2000, 89).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01

    Härteausgleich für einen Berufsbetreuer

    Sie dient der Besitzstandswahrung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen.

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.. und 2000 Nr. 71; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224 und 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

    Auf die Schwierigkeit der konkreten Betreuung hat das Landgericht zu Recht nicht abgestellt (vgl. OLG Hamm FGPrax 1999, 223).

  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01

    Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung

    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, daß Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne daß sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, daß ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

    Dieser Zielsetzung widerspricht es, die bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Vergütungsgrundsätze - und sei es auch nur für eine Übergangszeit - im Rahmen des § 1 Abs. 3 BVormVG weiterhin anzuwenden (vgl. auch OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224).

  • OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Übergangsregelung des § 1 III BVormVG

    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

    Dieser Zielsetzung widerspricht es, die bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Vergütungsgrundsätze - und sei es auch nur für eine Übergangszeit - im Rahmen des § 1 Abs. 3 BVormVG weiterhin anzuwenden (vgl. auch OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224).

  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer eines mittellosen Betreuten

    Sie dient der Besitzstandswahrung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen.

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Hat das Vormundschaftsgericht bei Anordnung der Betreuung einen Berufsbetreuer mit generell nutzbaren besonderen Kenntnissen bestellt, so wirkt bereits diese Bestellung vergütungssteigernd (vgl. Senat OLGR 2000, 238 = FG-Prax 2000, 64; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539, jew. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02

    Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz

    Mit der Regelung des § 1 Abs. 3 BVormVG soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer und Betreuungsvereine, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechts höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (ihrer Mitarbeiter) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe, FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig, BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm, FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auch in der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 1999, 539) wird diese Auffassung nicht vertreten.
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01

    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BVormVG

    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der

  • OLG Naumburg, 17.05.2004 - 8 Wx 3/04

    Verlängerung der befristeten Regelung über die Festlegung eines nach § 1 Abs. 1

  • OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 Wx 8/01

    Vergütung des Berufsbetreuers - Übergangsvergütung

  • OLG Naumburg, 18.06.2001 - 8 Wx 6/01

    Bemessung der für Berufsbetreuer festzusetzenden Übergangsvergütung

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