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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.09.2010 - I-3 Wx 46/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3833
OLG Düsseldorf, 22.09.2010 - I-3 Wx 46/10 (https://dejure.org/2010,3833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2010 - I-3 Wx 46/10 (https://dejure.org/2010,3833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2010 - I-3 Wx 46/10 (https://dejure.org/2010,3833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1018; GBO § 53 Abs. 1 S. 2
    Bei versteigerungsbedingtemErlöschen einer Grunddienstbarkeit an dem Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentümerserlischt diese auch an übrigen Miteigentumsanteilen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Löschung einer Grunddienstbarkeit an einer versteigerten Einheit für die nicht versteigerten Miteigentumsanteile anderer Wohnungseigentümer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nach ZV-Bedingungen an Wohnungseigentum zu löschende Dienstbarkeit hat Löschung dieser für übrige, nicht versteigerte Miteigentumsanteile zur Folge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung der Grunddienstbarkeit für alle?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Amtslöschung eines Wegerechts bei Löschung auf dem Grundblatt eines Wohnungseigentümers! (IMR 2010, 487)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 81
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2010 - 3 Wx 46/10
    Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers, weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist (vgl. BGH, NJW 1974, 1552; OLG Frankfurt, Rpfleger 1979, 149).
  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2010 - 3 Wx 46/10
    Eine Ausnahme von dem vorgenannten Grundsatz besteht dann, wenn sich die eingetragene Grunddienstbarkeit in ihrer Ausübung lediglich auf das Sondereigentum bezieht (BGHZ 107, 289 ff.; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 1, Rdnr. 100).
  • BGH, 17.01.2019 - V ZB 81/18

    Möglichkeit der Belastung eines nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten

    Folge der unterbliebenen Eintragung in sämtliche Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher oder der teilweisen Löschung des Rechts ist nicht das Vorliegen einer wirksamen, aber unzulässigen und deshalb nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO zu löschenden Belastung einzelner Sondereigentumseinheiten (so aber KG, Rpfleger 1975, 68; OLG Frankfurt, Rpfleger 1979, 149; OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 460; KEHE/Keller, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 4 WGV Rn. 3).
  • OLG München, 14.11.2023 - 34 Wx 167/23

    Folge des Erlöschens einer Grunddienstbarkeit an dem versteigerten

    Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Unterlassungsdienstbarkeit an mehreren Wohneigentumseinheiten, so führt dies nicht ohne weiteres zur Unzulässigkeit der entsprechenden Eintragung bei den anderen Einheiten (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf NJOZ 2011, 11).

    c) Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers, weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat - worauf die Beteiligte zu 1 zutreffend hinweist - die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist (OLG Düsseldorf NJOZ 2011, 11; Bauer/Schaub/Bauer § 38 Rn. 50; MüKoBGB/Mohr § 1018 Rn. 21).

    Eine Ausnahme hiervon besteht allerdings dann, wenn sich die eingetragene Grunddienstbarkeit in ihrer Ausübung lediglich auf das Sondereigentum bezieht (OLG Düsseldorf NJOZ 2011, 11/12).

  • OLG Dresden, 19.04.2011 - 17 W 345/11

    Zulässigkeit eines Vorbescheides und der dagegen gerichteten Beschwerde im

    Ist die Beschwerde der Beteiligten damit als unzulässig zu verwerfen, kann der Senat für das weitere Verfahren keine bindenden Vorgaben machen, wohl aber auf den jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.09.2010 - 3 Wx 46/10 (ZWE 2010, 460), der ganz auf der Linie der bekannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (NJW 1974, 1552, 1553 unter 2 b, insoweit nicht in BGHZ 62, 388 abgedruckt) und des Oberlandesgerichts Frankfurt (Rpfleger 1979, 149) liegt, sowie darauf hinweisen, dass jedenfalls ein zentraler Bestandteil der vorliegend noch gebuchten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit eindeutig grundstücks- und nicht wohnungseigentumsbezogen ist, nämlich soweit es um das Recht der Beteiligten geht, in dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerraum des Gebäudes Wärmeversorgungsanlagen und in einem Teilbereich der unbebauten Grundstücksfläche Erdsonden zur Wärmegewinnung und Leitungen zur Verbindung der Erdsonden mit der Wärmeversorgungsanlage zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2010 - I-2 Wx 53/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2723
OLG Köln, 16.07.2010 - I-2 Wx 53/09 (https://dejure.org/2010,2723)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2010 - I-2 Wx 53/09 (https://dejure.org/2010,2723)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - I-2 Wx 53/09 (https://dejure.org/2010,2723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligtenfähigkeit einer auf der Grundlage des § 44b SGB II errichteten ARGE im Grundbuchverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 44b
    Beteiligtenfähigkeit einer auf der Grundlage des § 44b SGB II errichteten ARGE im Grundbuchverfahren

  • rechtsportal.de

    SGB II § 44b
    Beteiligtenfähigkeit einer auf der Grundlage des § 44b SGB II errichteten ARGE im Grundbuchverfahren

  • ibr-online

    Die ARGE als Inhaberin einer Sicherungshypothek?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 277
  • FGPrax 2011, 277
  • Rpfleger 2011, 81
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.10.2009 - III ZR 295/08

    Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
    Denn an sozialgerichtlichen Streitigkeiten kann nach § 70 Nr. 2 SGG auch eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung beteiligt sein; § 70 SGG ist insoweit weiter gefasst als § 50 ZPO (vgl. BGH, VersR 2010, 346).

    Die Beteiligte zu 1) besitzt in Anlehnung an die von der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (BGHZ 146, 341 [343 ff.] = NJW 2001, 1056; BGHZ 154, 88 [94] = NJW 2003, 1445; BGHZ 172, 169 [172] = NJW 2007, 2490) zumindest eine (Teil-)Rechtsfähigkeit (so auch BGH, VersR 2010, 346; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; jeweils für in vergleichbarer Form errichtete Arbeitsgemeinschaften).

    Um zu verhindern, dass durch die Nichtigerklärung der angegriffenen Regelung bei den betroffenen Behörden und Rechtsunterworfenen Unsicherheit über die Rechtslage besteht, und um eine wirkungsvolle, durch das Sozialstaatsprinzip gebotene Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen, wurde die weitere Anwendung der beanstandeten Regelung bis zum 31. Dezember 2010 ausdrücklich zugelassen (BGH, VersR 2010, 346; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2008, 8 UF 155/08, NJOZ 2010, 1550).

    Vielmehr teilt der Senat die von dem Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 22. Oktober 2009 (VersR 2010, 346) vertretene Auffassung der (Teil-) Rechtsfähigkeit einer ARGE.

  • LG Saarbrücken, 26.11.2007 - 5 T 395/07

    Grundbuchfähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft nach SGB II (Hartz IV), die durch

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
    Die Beteiligte zu 1) besitzt in Anlehnung an die von der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (BGHZ 146, 341 [343 ff.] = NJW 2001, 1056; BGHZ 154, 88 [94] = NJW 2003, 1445; BGHZ 172, 169 [172] = NJW 2007, 2490) zumindest eine (Teil-)Rechtsfähigkeit (so auch BGH, VersR 2010, 346; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; jeweils für in vergleichbarer Form errichtete Arbeitsgemeinschaften).

    Ihre Struktur ist der einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zumindest ebenbürtig, so dass damit die für die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft aufgestellten Grundsätze auch für die nach § 44b SGB II gegründeten Arbeitsgemeinschaften gelten (BGH, Vers 2010, 346; siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage [BT-Drucks. 15/4709, S. 2], wonach § 44b SGB II voraussetzt, dass die Arbeitsgemeinschaft als solche rechtserheblich handeln, klagen und verklagt werden kann, somit rechts- und prozessfähig zu sein hat, ohne dass es darauf ankäme, sie als juristische Person der öffentlichen Rechts zu qualifizieren; im Ergebnis auch: OLG Zweibrücken, NJW 2007, 2779; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; offen gelassen: KG, OLGR 2009, 261).

    Ihre Grundbuchfähigkeit ist eine notwendige Folge ihrer Rechtsfähigkeit (BGH, DNotZ 2009, 115; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 34 Wx 56/09, für die Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen (fränkischen) Waldkorporation).

    Mit der Zurückverweisung der Sache an das Grundbuchamt zur erneuten Bescheidung des Eintragungsantrages obliegt diesem auch die Prüfung, ob die weiteren Voraussetzungen für die Eintragung der Beteiligten zu 1) in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO) nachgewiesen sind (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 34 Wx 56/09; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07).

  • OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09

    Grundbuchverfahren: Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldkorporation und

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
    Ihre Grundbuchfähigkeit ist eine notwendige Folge ihrer Rechtsfähigkeit (BGH, DNotZ 2009, 115; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 34 Wx 56/09, für die Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen (fränkischen) Waldkorporation).

    Mit der Zurückverweisung der Sache an das Grundbuchamt zur erneuten Bescheidung des Eintragungsantrages obliegt diesem auch die Prüfung, ob die weiteren Voraussetzungen für die Eintragung der Beteiligten zu 1) in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO) nachgewiesen sind (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 34 Wx 56/09; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
    Die Beteiligte zu 1) besitzt in Anlehnung an die von der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (BGHZ 146, 341 [343 ff.] = NJW 2001, 1056; BGHZ 154, 88 [94] = NJW 2003, 1445; BGHZ 172, 169 [172] = NJW 2007, 2490) zumindest eine (Teil-)Rechtsfähigkeit (so auch BGH, VersR 2010, 346; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; jeweils für in vergleichbarer Form errichtete Arbeitsgemeinschaften).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
    Gegen eine Annahme der Rechtsfähigkeit der Beteiligten zu 1) spricht auch nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (BVerfGE 119, 331, [361 ff.]).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
    Ihre Grundbuchfähigkeit ist eine notwendige Folge ihrer Rechtsfähigkeit (BGH, DNotZ 2009, 115; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 34 Wx 56/09, für die Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen (fränkischen) Waldkorporation).
  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
    Die Beteiligte zu 1) besitzt in Anlehnung an die von der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (BGHZ 146, 341 [343 ff.] = NJW 2001, 1056; BGHZ 154, 88 [94] = NJW 2003, 1445; BGHZ 172, 169 [172] = NJW 2007, 2490) zumindest eine (Teil-)Rechtsfähigkeit (so auch BGH, VersR 2010, 346; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; jeweils für in vergleichbarer Form errichtete Arbeitsgemeinschaften).
  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05

    Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
    Die Beteiligte zu 1) besitzt in Anlehnung an die von der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (BGHZ 146, 341 [343 ff.] = NJW 2001, 1056; BGHZ 154, 88 [94] = NJW 2003, 1445; BGHZ 172, 169 [172] = NJW 2007, 2490) zumindest eine (Teil-)Rechtsfähigkeit (so auch BGH, VersR 2010, 346; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; jeweils für in vergleichbarer Form errichtete Arbeitsgemeinschaften).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
    Die Beteiligte zu 1) ist - unabhängig von der hier im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu prüfenden Frage ihrer Rechtsfähigkeit - zur Einlegung des Rechtsmittels berechtigt, weil ihre Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; Demharter, GBO, 26. Auflage 2008, § 78 Rn. 2; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08

    Amtshaftung: Aufrechnung gegen einen Anspruch wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
    Ihre Struktur ist der einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zumindest ebenbürtig, so dass damit die für die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft aufgestellten Grundsätze auch für die nach § 44b SGB II gegründeten Arbeitsgemeinschaften gelten (BGH, Vers 2010, 346; siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage [BT-Drucks. 15/4709, S. 2], wonach § 44b SGB II voraussetzt, dass die Arbeitsgemeinschaft als solche rechtserheblich handeln, klagen und verklagt werden kann, somit rechts- und prozessfähig zu sein hat, ohne dass es darauf ankäme, sie als juristische Person der öffentlichen Rechts zu qualifizieren; im Ergebnis auch: OLG Zweibrücken, NJW 2007, 2779; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2007, 5 T 395/07; offen gelassen: KG, OLGR 2009, 261).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 7/02

    Grundbuchfähigkeit einer in EG-Staat rechtswirksam gegründeten

  • OLG Zweibrücken, 18.04.2007 - 5 WF 16/07

    Vollstreckungsklausel: Rechtsnachfolge wegen des Übergangs von

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - 8 UF 155/08

    Arbeitsgemeinschaften nach § 44b Abs. 1 Satz 1 SGB II können rechtsfähig sein.

  • SG Hannover, 25.01.2005 - S 5 AL 32/05

    Anspruch auf vorläufige Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme zum staatlich

  • Drs-Bund, 25.01.2005 - BT-Drs 15/4709
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 26/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

    Die Beteiligte zu 3) ist - unabhängig von der erst im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu behandelnden Frage des ordnungsgemäßen Nachweises ihrer Existenz und ihrer Vertretungsverhältnisse - zur Einlegung des Rechtsmittels, und zwar vertreten durch die von ihr genannten Gesellschafter berechtigt, weil der auch in ihrem Namen gestellte Antrag auf Umschreibung des Eigentums ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; Senat, Beschluß vom 16. Juli 2010 - 2 Wx 53/09 -, Rdn. 4, juris; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 219 [220]).
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 2 Wx 137/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der Vertretung

    Beteiligte zu 3) ist - unabhängig von der erst im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu behandelnden Frage des ordnungsgemäßen Nachweises ihrer Existenz und ihrer Vertretungsverhältnisse - zur Einlegung des Rechtsmittels, und zwar vertreten durch die von ihr genannten Gesellschafter berechtigt, weil der auch in ihrem Namen gestellte Antrag auf Umschreibung des Eigentums ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; Senat, Beschluß vom 16.Juli 2010 - 2 Wx 53/09 -, Rdn. 4, juris; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 219 [220]).
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 3/10

    Anforderungen an Inhalt und Form einer Eintragungsbewilligung durch eine BGB

    auch die Beteiligte zu 2) - unabhängig von der erst im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu behandelnden Frage des ordnungsgemäßen Nachweises ihrer Existenz und ihrer Vertretungsverhältnisse - zur Einlegung des Rechtsmittels, und zwar vertreten durch die von ihr genannten Gesellschafter berechtigt, weil der auch in ihrem Namen gestellte Antrag auf Umschreibung des Eigentums ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; Senat, Beschluß vom 16. Juli 2010 - 2 Wx 53/09 -, Rdn. 4, juris; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 219 [220]).
  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

    von der erst im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu behandelnden Frage des ordnungsgemäßen Nachweises ihrer Vertretungsverhältnisse - zur Einlegung des Rechtsmittels, und zwar vertreten durch die von ihr genannten Gesellschafter berechtigt, weil der auch in ihrem Namen gestellte Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; Senat, Beschluß vom 16.Juli 2010 - 2 Wx 53/09 -, Rdn. 4, juris; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 219 [220]).
  • LG Köln, 23.07.2013 - 5 O 439/12
    Die ARGE besitzt dabei in Anlehnung an die von der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (BGHZ 146, 341) eine (Teil-)Rechtsfähigkeit (vgl. OLG Köln FGPrax 2010, 277; OLG Düsseldorf NJOZ 2010, 1550; so auch BGH VersR 2010, 346; LG Saarbrücken, Beschl. v. 26.11.2007 - Az. 5 T 395/07).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6393
OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10 (https://dejure.org/2010,6393)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.09.2010 - 3 W 128/10 (https://dejure.org/2010,6393)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. September 2010 - 3 W 128/10 (https://dejure.org/2010,6393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 47 Abs 2 GBO, § 899a BGB
    Grundbuchverfahren: Bewilligungsbefugnis im Grundbuch eingetragener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Verfügung über einen Gesellschaftsanteil

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Bewilligungbefugnis von BGB-Gesellschaftern zur Verfügung über Gesellschaftsanteile gegenüber dem Grundbuchamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GBO § 47 Abs. 2; BGB § 899a
    Anforderungen an den Nachweis der Bewilligung einer BGB -Gesellschaft gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 207
  • FGPrax 2010, 286
  • FGPrax 2011, 286
  • Rpfleger 2011, 81
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 20.10.2009 - 3 W 116/09

    Grundbuchberichtigung: Erforderlichkeit einer eidesstattlichen Versicherung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10
    Der Senat hält an seiner Rechtsansicht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2009, 3 W 116/09, NJW 2010, 384) fest, dass §§ 899a BGB, § 47 Abs. 2 GBO einen Vermutungstatbestand begründen, der im Regelfall zum Nachweis der Bewilligungsbefugnis der im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei einer Verfügung über einen Gesellschaftsanteil gegenüber dem Grundbuchamt ausreicht.

    8 a) Der Senat hält an seiner Rechtsansicht (vgl. Senat, NJW 2010, 384) fest, dass §§ 899a BGB, § 47 Abs. 2 GBO einen Vermutungstatbestand begründen, der zum Nachweis der Bewilligungsbefugnis der eingetragenen Gesellschafter bei einer Verfügung über einen Gesellschaftsanteil gegenüber dem Grundbuchamt führt (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2009, 20 W 70/09, juris; vgl. auch Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI 2010, 145 m.w.N.; a.A. Bestelmeyer, RPfleger 2010, 169).

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10
    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichthofes ist nunmehr die GbR selbst Trägerin ihres Gesellschaftsvermögens, und zwar auch ihres Grundeigentums (BGH NJW 2006, 3716).
  • BayObLG, 27.12.2001 - 2Z BR 185/01

    Beglaubigung einer Vollmachtsurkunde - Ergänzungsvermerk bei Vorlage einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10
    Diesen Anforderungen genügt der hier vorliegende Beglaubigungsvermerk nicht (vgl. BayObLG Rpfleger 2002, 194).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2009 - 20 W 70/09

    Anwendungsbereich von § 899a BGB und § 47 II 2 GBO n.F.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10
    8 a) Der Senat hält an seiner Rechtsansicht (vgl. Senat, NJW 2010, 384) fest, dass §§ 899a BGB, § 47 Abs. 2 GBO einen Vermutungstatbestand begründen, der zum Nachweis der Bewilligungsbefugnis der eingetragenen Gesellschafter bei einer Verfügung über einen Gesellschaftsanteil gegenüber dem Grundbuchamt führt (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2009, 20 W 70/09, juris; vgl. auch Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI 2010, 145 m.w.N.; a.A. Bestelmeyer, RPfleger 2010, 169).
  • BayObLG, 17.01.1991 - BReg. 2 Z 98/90

    Vertretungsberechtigung der allgäuer Alpgenossenschaften

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10
    Hierzu zählt auch eine Vollmacht des die Erklärung abgebenden Vertreters (BayObLGZ 1991, 24/33).
  • OLG München, 14.01.2011 - 34 Wx 155/10

    Grundbuchberichtigung: Verfügungsbefugnis der Gesellschafter einer

    Hingegen hat die Norm für alle Rechtshandlungen Bedeutung, die einen unmittelbaren Bezug zum Eintragungsgegenstand aufweisen (BT-Drucks. 16/13437, Seite 30; auch OLG Zweibrücken vom 9.9.2010, 3 W 128/10, zitiert nach juris; DNotI-Report 2010, 145/147).

    Wie das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 9.9.2010, 3 W 128/10) zu Recht betont, hat die Einschränkung des Vermutungstatbestands in § 899a BGB keine Bedeutung für die grundbuchverfahrensrechtliche Behandlung von Rechtsgeschäften mit einem unmittelbaren Bezug zum Eintragungsgegenstand.

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2012 - 11 Wx 61/11

    Grundbuchverfahren: Vermutungswirkung hinsichtlich der Bewilligungsberechtigung

    Jedoch hat die materiell-rechtliche Einschränkung der Vermutung keine Bedeutung für das grundbuchrechtliche Eintragungsverfahren, soweit es um Rechtsgeschäfte mit unmittelbarem Bezug zum Eintragungsgegenstand geht, wie sich aus der Regelung des § 47 Abs. 2 GBO und der diesbezüglichen Begründung des Gesetzes entnehmen lässt (vgl. OLG Frankfurt, NotBZ 2011, 402 ff.; OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 286).

    Mit der Einschränkung im Tatbestand des § 899 a BGB hat der Gesetzgeber lediglich bezweckt, den Glutglaubenserwerb von der GbR auf Immobiliarrechte zu beschränken, dagegen soll die Norm für alle Rechtshandlungen Bedeutung haben, die einen unmittelbaren Bezug zum Eintragungsgegenstand aufweist, das bezieht sich auch auf die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Anteils an einer GbR (vgl. so bereits OLG Zweibrücken, FGPrax 2010, 286 f.).

  • OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 20 W 530/10

    Zur Vermutungswirkung des § 899 a BGB

    Jedoch hat die materiell-rechtliche Einschränkung der Vermutung in § 899 a BGB keine Bedeutung für das grundbuchrechtliche Eintragungsverfahren, soweit es um Rechtsgeschäfte mit unmittelbarem Bezug zum Eintragungsgegenstand geht, wie sich aus der Regelung des § 47 Abs. 2 GBO und der diesbezüglichen Begründung des Gesetzes entnehmen lässt (so bereits OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 286; OLG München ZIP 2011, 467).
  • OLG Naumburg, 17.05.2016 - 12 Wx 28/15

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis wegen nicht nachgewiesenen Fortbestehens

    Eine beglaubigte Abschrift reicht allerdings dann aus, wenn der Notar in dem Beglaubigungsvermerk bestätigt, dass ihm die Vollmachtsurkunde im Original oder in Ausfertigung zu einem bestimmten Zeitpunkt durch den Vertreter vorgelegt worden ist (z.B. OLG Zweibrücken, FGPrax 2010, 286).
  • OLG München, 01.12.2010 - 34 Wx 119/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragung eines Wechsels in der GbR nach Übertragung

    Dagegen soll die Norm für alle Rechtshandlungen Bedeutung haben, die einen unmittelbaren Bezug zum Eintragungsgegenstand aufweisen (BT-Drucks. 16/13437, S. 30; auch OLG Zweibrücken vom 9.9.2010, 3 W 128/10, zitiert nach juris; ferner DNotJ-Report 2010, 145/147), Das ist hier der Fall.
  • OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 444/10

    Zur Vermutungswirkung des § 899 a BGB

    Jedoch hat die materiellrechtliche Einschränkung der Vermutung in § 899 a BGB keine Bedeutung für das grundbuchrechtliche Eintragungsverfahren, soweit es um Rechtsgeschäfte mit unmittelbarem Bezug zum Eintragungsgegenstand geht, wie sich aus der Regelung des § 47 Abs. 2 GBO und der diesbezüglichen Begründung des Gesetzes entnehmen lässt (so bereits OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 286; OLG München ZIP 2011, 467).
  • OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11

    Ein zu Lasten des Anteils eines BGB-Gesellschafters bestelltes Nießbrauchsrecht

    Der Senat ist dabei nach den oben aufgezeigten Grundsätzen der auch vom Amtsgericht vertretenen Auffassung, dass jedenfalls die Eintragung einer Nießbrauchrechtsbestellung, lastend auf einem Gesellschafteranteil, überflüssig und deswegen nicht einzutragen ist (wie hier OLG München ZIP 2011, 375; ZIP 2011, 276; Bestelmeyer Rechtspfleger 169, 188 f.; a. A. OLG Zweibrücken DNotZ 2011, 207; OLG Dresden, Beschl. v. 4. Jan. 2010, Az.: 3 W 1242/09).
  • OLG Hamm, 28.06.2011 - 15 W 170/11

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GbR

    Unabhängig davon, ob der nach dem angefochtenen Beschluss ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10 -) der Grundsatz zu entnehmen ist, dass mit Rücksicht auf den Zweck des § 47 Abs. 2 GBO im Grundbuchverfahren grundsätzlich keine Nachweise hinsichtlich der inneren Verhältnisse der Gesellschaft verlangt werden können, schließt sich der Senat damit im Ergebnis der bereits zuvor ergangenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte München (NZG 2011, 548) und Zweibrücken (DNotZ 2011, 207) an.
  • OLG Brandenburg, 27.04.2011 - 5 Wx 89/10

    Grundbuchverfahren: Bewilligungsbefugnis im Grundbuch eingetragener

    9 Diese Vermutung gilt entgegen der Auffassung des Grundbuchamtes auch in den Fällen, in denen nach Ausscheiden eines Gesellschafters und/oder Eintritt eines neuen Gesellschafters das Grundbuch unrichtig geworden und nach § 894 BGB zu berichtigen ist (so OLG München NJW-RR 2010, 1667; OLG Zweibrücken RPfleger 2010, 208 f. und FGPrax 2010, 286 f.; OLG Frankfurt Beschluss vom 19. November 2009 - 20 W 70/09; vgl. auch DNotI-Report 2010, 145, 147; Palandt/Bassenge, 70. Aufl., § 899a BGB Rdnr. 9).
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