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   OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 146/04   

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https://dejure.org/2005,9836
OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 146/04 (https://dejure.org/2005,9836)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2005 - 9 U 146/04 (https://dejure.org/2005,9836)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 9 U 146/04 (https://dejure.org/2005,9836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AHB § 5 Abs. 5; ; AHB § 6; ; VVG § 5 Abs. 5 S. 3; ; VVG § ... 6 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 1; ; VVG § 150; ; VVG § 154 Abs. 1; ; VVG § 154 Abs. 2; ; VVG § 157; ; VVG § 158 c Abs. 1; ; InsO § 60; ; InsO § 176; ; InsO § 178 Abs. 1; ; InsO § 178 Abs. 3; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3; VVG § 150; AHB § 5 Nr. 5; AHB § 6
    Obliegenheiten des Insolvenzverwalters in der Haftpflichtversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht-Verstoß gg. Anerkenntnisverbot durch Haftpflichtanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 238
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 146/04
    Der nach § 6 Abs. 3 VVG erforderliche Kausalitätsgegenbeweis ist von dem Versicherungsnehmer zu führen (BGH, VersR 2001, 756; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 889).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 131/92

    Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Geschädigtem trotz

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 146/04
    Der Klägerin kann der begehrte Anspruch nicht zugesprochen werden, denn ein Entschädigungsanspruch der J. GmbH, den die Klägerin nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen und Feststellung des Schadenersatzanspruchs zu der Insolvenztabelle gemäß § 157 VVG selbst als Zahlungsforderung gegen die Beklagte gelten machen könnte (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1306), besteht nicht.
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01

    Feuerversicherung für eine Gewerbehalle: Eintrittspflicht nach Hallenbrand trotz

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 146/04
    Dementsprechend befasst sich auch die von dem Streithelfer zu 1) angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe, veröffentlicht in VersR 2005, 353, mit einem Sachverhalt, in dem der Versicherer trotz längst vorhandener Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung ein Sachverständigenverfahren durchführen ließ und sich mit den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zur Höhe der Entschädigung auseinandersetzte.
  • OLG Celle, 01.03.2001 - 13 U 103/00

    Konkurses des Schädigers ; Zustimmung zur Konkurstabelle;

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 146/04
    Die Feststellung der Haftpflichtforderung zu der Insolvenztabelle hat insoweit nicht nur "insolvenzinterne Wirkung", wie der Streithelfer zu 1) meint, sondern steht in ihrer Wirkung einem Anerkenntnis im Sinne des § 5 Abs. 5 AHB gleich (OLG Celle, VersR 2002, 602).
  • OLG Köln, 20.12.2005 - 9 U 99/05

    Widerspruchslose Feststellung der Haftpflichtforderung zur Insolvenztabelle als

    Ein solches Anerkenntnis liegt in der widerspruchslosen Feststellung der Haftpflichtforderung zur Insolvenztabelle (OLG Celle, Urt. v. 1.3.2001, 13 U 103/00, VersR 2002, 602; KG B. v. 18.3.2005, 6 U 244/04, NJOZ 2005, 4643, 4644; Senat, Urt. v. 28.10.2005, 9 U 146/04).
  • OLG Köln, 21.08.2007 - 9 U 130/06

    Leistungsfreiheit des Berufshaftpflichtversicherers wegen eines verbotswidrigen

    Der Verstoß gegen § 5 III Nr. 2 AVB-S führt dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine Pflichtversicherung besteht, jedoch nicht von vornherein zur Leistungsfreiheit gemäß § 6 AVB-S in Verbindung mit § 6 Abs. 3 VVG (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 20.12.2005 - 9 U 99/05 - VersR 2006, 1207, gegen das eine erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist [BGH - IV ZR 23/06 - ] und das Urteil des Senats vom 28.10.2005 - 9 U 146/04 - RuS 2006, 238), denn der Versicherer kann sich gegenüber dem Dritten nicht auf die Obliegenheitsverletzung berufen.
  • LG Dortmund, 01.04.2010 - 2 O 355/09

    Umwelt-Haftpflicht-Police bei Grundwasserverunreinigung

    Wird - wie in vorliegendem Fall - der Haftpflichtanspruch zur Insolvenztabelle festgestellt, ist er im Sinne des § 154 VVG a. F. festgestellt, weil die widerspruchslose Feststellung der Haftpflichtforderung zur Insolvenztabelle ein Anerkenntnis im Sinne des § 154 VVG a. F. darstellt (OLG Köln, VersR 2006, 1207; OLG Celle, VersR 2002, 602; Kammergericht, NJOZ 2005, 4643), so dass der Geschädigte den Haftpflichtversicherer direkt auf Zahlung in Anspruch nehmen kann (BGH, VersR 1993, 1222; OLG Köln, a.a.O.; OLG Köln, RuS 2006, 238; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 157, Rdn. 3).
  • OLG Naumburg, 15.03.2007 - 2 U 5/07

    Bürgschaft: Anerkennung des Vergütungsanspruchs

    b) Nach diesen Maßstäben wirkt die Feststellung zur Insolvenztabelle der G. als Anerkenntnis (so auch OLG Celle, Urteil vom 1. März 2001 - 13 U 103/00, VersR 2002, 602; OLG Köln, Urteil vom 28. Oktober 2005 - 9 U 146/04, RuS 2006, 238 f., zitiert nach juris Rn. 18).
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