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   EuGH, 12.07.1973 - 70/72   

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https://dejure.org/1973,93
EuGH, 12.07.1973 - 70/72 (https://dejure.org/1973,93)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1973 - 70/72 (https://dejure.org/1973,93)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1973 - 70/72 (https://dejure.org/1973,93)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 169 UND 93 ABSATZ 2
    1 . EWG-MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERSTOSS - KOMMISSION - FESTSTELLUNG - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - ENTSCHEIDUNG - BEHEBUNG DES VERSTOSSES - MODALITÄTEN - INNERSTAATLICHE MASSNAHMEN - KONKRETISIERUNG DURCH DIE KOMMISSION - KLAGE - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Judicialis

    EWG Art. 93 Abs. 2; ; SOG Steueränderungsgesetz 1969 Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EWG-MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERSTOSS - KOMMISSION - FESTSTELLUNG - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - ENTSCHEIDUNG - BEHEBUNG DES VERSTOSSES - MODALITÄTEN - INNERSTAATLICHE MASSNAHMEN - KONKRETISIERUNG DURCH DIE KOMMISSION - KLAGE - ZULÄSSIGKEIT

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EWGV Art. 3, 85, 86, 90, 92, 93 Abs. 2, 3, Art. 94

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1973, 813
  • NJW 1974, 434
 
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Wird zitiert von ... (87)

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    In seinem Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 (Slg. 1973, 813) habe der Gerichtshof ausgeführt, der EWG-Vertrag ziele darauf ab, daß Verstöße und deren Folgen in Vergangenheit und Zukunft tatsächlich beseitigt würden.
  • EuGH, 16.10.2012 - C-364/10

    Die Slowakei hat dadurch, dass sie dem Präsidenten Ungarns die Einreise in ihr

    Da der Vertrag darauf abzielt, Verstöße der Mitgliedstaaten und deren Folgen tatsächlich zu beseitigen (Urteil vom 12. Juli 1973, Kommission/Deutschland, 70/72, Slg. 1973, 813, Randnr. 13), ist eine Klage nach Art. 259 AEUV, die sich gegen zukünftige und mögliche Verstöße richtet oder mit der lediglich um eine Auslegung des Unionsrechts ersucht wird, unzulässig.
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Zu dieser Pflicht hat der Gerichtshof entschieden, dass die Veröffentlichung einer Mitteilung im Amtsblatt ein angemessenes Mittel zur Unterrichtung aller Beteiligten über die Einleitung eines Verfahrens darstellt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnr. 17); dabei hat er klargestellt, dass "[d]iese Mitteilung ... lediglich dem Zweck [dient], von den Beteiligten alle Auskünfte zu erhalten, die dazu beitragen können, der Kommission Klarheit über ihr weiteres Vorgehen zu verschaffen" (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 19, und des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94, Skibsvaerftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 256).
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