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   EuGH, 29.03.1979 - 119/77   

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https://dejure.org/1979,566
EuGH, 29.03.1979 - 119/77 (https://dejure.org/1979,566)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.1979 - 119/77 (https://dejure.org/1979,566)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 1979 - 119/77 (https://dejure.org/1979,566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Nippon Seiko / Rat

    1 . ANFECHTUNGSKLAGE - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - DEN KLAEGER INDIVIDUELL BETREFFENDE ENTSCHEIDUNG

  • EU-Kommission

    Nippon Seiko / Rat

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtungsklage; Beteiligtenfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person; Als Verordnung ergangene Entscheidung; Den Kläger individuell und unmittelbar betreffende Entscheidung; An namentlich bezeichnete Adressaten gerichtete ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ANFECHTUNGSKLAGE - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - ALS VERORDNUNG ERGANGENE ENTSCHEIDUNG - DEN KLAEGER INDIVIDUELL BETREFFENDE ENTSCHEIDUNG - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 173 ABSATZ 2]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 1303
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.05.1977 - 101/76

    Koniklijke Scholten Honig / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.1979 - 119/77
    Die Tatsache, daß die Waren genau benannt seien, könne kein Grund sein, der Verordnung nicht den Charakter einer allgemeinen Rechtsnorm zuzuerkennen (Urteil vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 101/76, Koninklijke Scholten Honig/Rat und Kommission, Slg. 1977, 808).
  • EuGH, 20.10.1977 - 119/77

    Nippon Seiko / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.03.1979 - 119/77
    Am 20. Oktober 1977 hat der Präsident des Gerichtshofes im Wege der einstweiligen Anordnung durch Beschluß unter anderem die Anwendung von Artikel 3 der Verordnung Nr. 1778/77 des Rates auf die Klägerinnen ausgesetzt, sofern und solange die klagenden Gesellschaften für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Höhe der Beträge weiterhin Sicherheit leisteten, deren Zahlung sie gemäß dem vorgenannten Artikel 3 schuldeten (Slg. 1977, 1867).
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