Rechtsprechung
EuGH, 04.10.1979 - 238/78 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Ireks-Arkady / Rat und Kommission
1 . SCHADENSERSATZKLAGE - KLAGEBEFUGNIS - ABTRETUNG DES SCHADENSERSATZANSPRUCHS - KLAGE DES ABTRETUNGSEMPFÄNGERS - ZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Ireks-Arkady / Rat und Kommission
- Wolters Kluwer
Erstattungen für die Herstellung von Quellmehl für die Brotherstellung; Verwendung von Mais zur Herstellung von Quellmehl; Erstattungszahlungen bei der Verwendung von Mais zur Herstellung von Stärke; Verzinsung der von den Europäischen Gemeinschaften nicht gezahlten ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3; ; EWG-Vertrag § 215 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 215 Abs. 2, Art. 178
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1979 - 238/78
- EuGH, 04.10.1979 - 238/78
- EuGH, 01.07.1981 - 238/78
Papierfundstellen
- Slg. 1979, 2955
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 19.10.1977 - 117/76
Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen
Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 238/78
I - Sachverhalt und Verfahren 1. Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Ruckdeschel & Co. und Hansa-Lagerhaus Ströh & Co./Hauptzollamt Hamburg-St. Annen sowie Diamalt AG/Hauptzollamt Itzehoe, Slg. 1977, 1753; nachstehend: Urteil vom 19. Oktober 1977) für Recht erkannt:."Für zwischen dem 19. Oktober 1977 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung zu Grob- und Feingrieß verarbeiteten Mais, in der Gemeinschaft erzeugten oder in die Gemeinschaft eingeführten Bruchreis und zu Quellmehl verarbeiteten Mais und Weizen, die in der Brauerei- bzw. der Backindustrie verwendet werden, wird die Erstattung bei der Erzeugung unter der Voraussetzung gezahlt, daß der Betreffende den Nachweis erbringt, daß der Mais und Weizen bzw. der Bruchreis während dieses Zeitraums verarbeitet wurden, und dem Erstattungsantrag einen Nachweis über den Verkauf des Grob- und Feingrießes, des Bruchreises oder des Quellmehls an eine Brauerei oder Bäckerei mit Angabe der in Artikel 3 und 4 verlangten Einzelheiten betreffend Menge und Bestimmung beifügt." 3. Mit der vorliegenden, am 30. Oktober 1978 eingereichten Klage begehrt die Klägerin unter anderem, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu verurteilen, ihr den Schaden zu ersetzen, der ihr aus der Nichtwiedereinführung der Erstattung bei der Erzeugung für die von der Firma Albert Ruckdeschel & Co., Kulmbach, Klägerin im Ausgangsverfahren in der vorgenannten Rechtssache 117/76, zwischen dem 1. August 1974 und dem 19. Oktober 1977 getätigten Quellmehlverkäufe entstanden sein soll.
Wie sich aus der Vorgeschichte der Diskriminierung, aber auch aus dem Verfahren der Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Ruckdeschel) ergebe, gingen Sinn und Zweck der getroffenen Regelung dahin, daß nur die Verwendung des Quellmehls für Futterzwecke von der Erstattung bei der Erzeugung ausgenommen sein solle.
5. Der Rat weist in seiner Gegenerwiderung darauf hin, daß die Klägerinnen in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 26/77 (Ruckdeschel) geltend gemacht hätten, nach dem Wegfall der Erstattung hätten die Selbstkosten für Quellmehl DM 98, 79/100 kg betragen, während die Quellstärke aufgrund der Erstattung für DM 98/100 kg habe angeboten werden können.
In seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77, Albert Ruckdeschel & Co. und Hansa-Lagerhaus Ströh & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg-St. Annen und Diamalt AG gegen Hauptzollamt Itzehoe (Slg. 1977, 1753), das auf Ersuchen des Finanzgerichts Hamburg um Vorabentscheidung ergangen ist, hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die streitigen Bestimmungen der Verordnungen des Rates insoweit mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sind, als sie Quellmehl und Quellstärke hinsichtlich der Erstattungen bei der Erzeugung ungleich behandeln.
- EuGH, 15.06.1976 - 74/74
CNTA / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 238/78
Sie erinnert daran, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission, Slg. 1976, 797) vorenthaltene Leistungen nicht als im Rahmen einer Schadensersatzklage ersatzfähiger Schaden anzusehen seien, sondern nur die durch die Vorenthaltung darüber hinaus verursachten Vermögensverluste.Die Klägerin führt weiter aus, der Sachverhalt des vorliegenden Verfahrens könne nur dann mit der Rechtssache 74/74 (CNTA) - in der es um den Wegfall von Währungsausgleichsbeträgen gegangen sei - verglichen werden, wenn die Gemeinschaftsorgane die Erstattung bei der Erzeugung plötzlich sowohl für Quellmehl als auch für Quellstärke gestrichen hätten.
Aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 74/74 (CNTA) gehe hervor, daß die Gemeinschaft nicht für einen drohenden Schaden aufkommen müsse, der in der Folge nicht eingetreten sei.
- EuGH, 25.05.1978 - 83/76
HNL / Rat und Kommission
Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 238/78
In seinem Urteil vom 25. Mai 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83/76 u. a., Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe GmbH & Co. KG u. a./Rat und Kommission (Slg. 1978, 1209), hat sich der Gerichtshof bereits in diesem Sinne ausgesprochen.
- EuGH, 09.03.1978 - 54/77
Herpels / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 238/78
Das Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77 (Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 38 der Entscheidungsgründe) bestätige diese Auffassung. - EuGH, 13.11.1973 - 63/72
Werhahn Hansamuehle u.a. / Rat
Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 238/78
Der Rat macht schließlich geltend, die Klage sei gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 13. November 1973 in den verbundenen Rechtssachen 63 bis 69/72, Werhahn Hansamühle und andere/Rat, Slg. 1973, 1229, Randnr. 7. der Entscheidungsgründe) gegen den Rat insoweit unzulässig, als sie auf eine Diskriminierung durch die Verordnung Nr. 1570/78 der Kommission gestützt werde. - EuGH, 15.01.1974 - 134/73
Holtz & Willemsen GmbH / Rat
Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 238/78
Privatpersonen seien jedoch nicht befugt, den Erlaß derartiger Rechtsakte durch die Organe der Gemeinschaft zu beantragen, so daß dieser Teil des Antrags entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 175 des Vertrages unzulässig sei (Urteil vom 15. Januar 1974 in der Rechtssache 134/73, Holtz & Willemsen GmbH/Rat, Slg. 1974, 1, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe).
- EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das Gemeinschaftsrecht die innerstaatlichen Gerichte nicht daran hindert, dafür Sorge tragen, dass der Schutz der gemeinschaftrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führt (siehe u. a. Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14, vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79, Just, Slg. 1980, 501, Randnr. 26, und vom 21. September 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 31). - EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
94 Nach ständiger Rechtsprechung hindert das Gemeinschaftsrecht die innerstaatlichen Gerichte jedoch nicht daran, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führt (siehe u. a. Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14, vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 31, und in der Rechtssache Courage und Crehan, Randnr. 30). - EuGH, 13.11.1984 - 256/80
Birra Wührer / Rat und Kommission
Aufgrund von Schadensersatzklagen mehrerer betroffener Hersteller wegen der Nichtgewährung dieser Erstattung bejahte der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady GmbH/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955), in den verbundenen Rechtssachen 241, 242, 245 bis 250/78 (DGV und Rheinische Kraftfutterwerke GmbH und andere/Rat und Kommission, Slg. 1973, 3017), in den verbundenen Rechtssachen 261 und 262/78 (Interquelle Stärke-Chemie GmbH und Diamalt AG/Rat und Kommission, Slg. 1972, 3045) und in den verbundenen Rechtssachen 64 und 113/76, 167 und 239/78, 28 und 45/79 (P. Dumortier Frères SA und andere/Rat, Slg. 1979, 3091) die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft und verurteilte diese, den Klägern in den oben genannten Rechtssachen Beträge in Höhe derjenigen Erstattungen bei der Erzeugung zu zahlen, auf die sie Anspruch gehabt hätten, wenn die Herstellung von Maisgritz für die Brauindustrie in der Zeit vom 1. August 1975 bis zum 19. Oktober 1977 einen Anspruch auf die gleichen Erstattungen begründet hätte wie die Herstellung von Maisstärke.Zur Zulässigkeit der von ihr in ihrer Eigenschaft als Zessionarin der Ansprüche der Ansprüche auf die Auszahlung der Erstattungen erhobenen Klage weist die Klägerin darauf hin, der Gerichtshof habe die Zulässigkeit der vom Zessionar eingereichten Klage im Fall der Abtretung des Schadensersatzanspruchs in dem Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks- Arkady GmbH/Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften) bejaht.
Die grundsätzliche Notwendigkeit eines solchen Beweises ergebe sich aus den oben genannten Urteilen vom 4. Oktober 1979 und insbesondere aus denjenigen in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady, Randnummern 14 bis 17 der Entscheidungsgründe), wo der Gerichtshof zu dem gleichen von den beklagten Organen vorgebrachten Argument entschieden habe, daß "grundsätzlich .
b) Zur Beweislast erinnert der Rat daran, daß er in den vorhergehenden Rechtssachen bei Haftungsklagen (insbesondere in der Rechtssache 238/78, Slg. 1979, 2955, siehe Randnummern 14 bis 17 der Entscheidungsgründe) betont habe, daß ein Hersteller, der sich durch eine Maßnahme der Gemeinschaft geschädigt fühle und seinen Schaden auf seine Verkaufspreise abgewälzt und also auf eine andere Vermarktungsstufe verlagert habe, gerechterweise nicht doppelt entschädigt werden dürfe, nämlich einmal über die Ausgaben des Endverbrauchers und ein zweites Mal über öffentliche Gelder, da eine solche Situation zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der betreffenden Wirtschaftsteilnehmer führen würde.
Zu der von der Firma Birra Peroni in der Klageschrift vorgebrachten Behauptung, im Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady) habe der Gerichtshof die Zulässigkeit der Klage des Zessionars im Fall einer Abtretung des Schadensersatzanspruchs bejaht, macht die Kommission schließlich geltend, die betreffende Rechtssache habe zwei Firmen betroffen, die Teil derselben Gruppe gewesen seien; die Abtretung sei im Rahmen des Reorganisationsprozesses dieser Gruppe erfolgt.
VERBUNDENE RECHTSSACHEN 256, 257, 265, 267/80, 5 UND 51/81 UND 282/82 Das Fehlen einer solchen Verpflichtung ergäbe sich zunächst aus Überlegungen prozessualer Art. Während die Nichtgewährung der Erstattungen, als Ursache für den geltend gemachten Schaden und somit als Grundlage ihrer Forderung, von ihnen als Klägerinnen bewiesen werden müsse, oblige die Beweislast für die behauptete Abwälzung auf die Abnehmer den beklagten Organen, da die Beweislast für eine Einwendung immer denjenigen treffe, der sie vortrage, was sowohl mit den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten als auch den Schlußanträgen des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady, Slg. 1979, 3006) in Übereinstimmung stehe.
Die Klägerin bezieht sich hierzu auf die Schlußanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 238/78 (Punkt 9 der Schlußanträge, Slg. 1979, 2998), denen der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1979, 2955, Randnummer 13 der Entscheidungsgründe) gefolgt sei, indem er in dieser Rechtssache entschieden habe: "Der Schaden, den die Klägerin geltend macht, soll darauf beruhen, daß der Rat die Erstattungen abgeschafft hat, welche den Herstellern von Quellmehl hätten gezahlt werden müssen, wenn die Gleichbehandlung mit den Herstellern von Maisstärke eingehalten worden wäre.
Die Klägerin bezieht sich in diesem Zusammenhang auch auf die Schlußanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady, Slg. 1979, 3005), in denen dieser ausgeführt habe, "im vorliegenden Fall .
Aus den von Generalanwalt Capotorti in den Schlußanträgen in der erwähnten Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady) ausgeführten Gründen, auf die die Klägerin sich wiederum beziehe, obliege die Beweislast dafür, daß die Klägerin den erlittenen Schaden auf die Endverbraucher ihrer Erzeugnisse abgewälzt habe, den beklagten Organen.
Die Klägerinnen und insbesondere die Firma Birra Peroni bezögen sich auf bestimmte Passagen der Schlußanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady) hinsichtlich des Grundsatzes der Vorteilsausgleichung.
- EuGH, 19.05.1992 - C-104/89
Mulder u.a. / Rat und Kommission
13 Darueber hinaus setzt die ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft nach staendiger Rechtsprechung voraus, dass der behauptete Schaden ueber die Grenzen der normalen wirtschaftlichen Risiken hinausgeht, die eine Betaetigung in dem betreffenden Wirtschaftszweig mit sich bringt (siehe die Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78, 245/78 bis 250/78, DGV/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, Randnr. 11, in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78, Interquell Staerke-Chemie/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045, Randnr. 14, und in den verbundenen Rechtssachen 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier frères/Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-479/17
Guardian Europe/ Europäische Union - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …
23 Der Gerichtshof der Europäischen Union verweist u. a. auf die Urteile vom 4. Oktober 1979, 1reks-Arkady/EWG (238/78, EU:C:1979:226, Rn. 5), und vom 9. November 1989, Briantex und Di Domenico/EWG und Kommission (…353/88, EU:C:1989:415, Rn. 16).24 238/78, EU:C:1979:226.
38 Vgl. Urteil vom 4. Oktober 1979, 1reks-Arkady/EWG (238/78, EU:C:1979:226, Rn. 5).
- EuGH, 13.05.1981 - 66/80
International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato
Der Gerichtshof habe zwar im Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955) entschieden, daß die Feststellung der Rechtswidrigkeit für sich allein nicht genüge, um eine Schadensersatzklage zu rechtfertigen; er habe sich aber noch nicht zu dem Fall geäußert, daß im Anschluß an die Ungültigkeitserklärung einer gemeinschaftlichen Verordnungsbestimmung eine Bereicherungsklage erhoben werde.Soweit die Klage aus dem Recht eines Dritten unter das Gemeinschaftsrecht fällt, bezieht sich die Klägerin auf das Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (…Ireks-Arkady, a. a. O.), in dem der Gerichtshof die Klage des Abtretungsempfängers, auf den der Schadensersatzanspruch übergegangen sei, für zulässig gehalten habe.
- EuG, 27.06.1991 - T-120/89
Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
74 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt ein die Haftung der Gemeinschaft begründender Fehler im Sinne des Artikels 215 Absatz 2 EWG-Vertrag nur vor, wenn die rechtswidrige Handlung eine hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen, die einzelnen schützenden Rechtsnorm darstellt (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Aktien-Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975; vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 43/72, Merkur-Aussenhandels-GmbH/Kommission, Slg. 1973, 1055; vom 13. November 1973 in den Rechtssachen 63/72 bis 69/72, Wilhelm Werhahn Hansamühle u. a./Rat, Slg. 1973, 1229; vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 153/73, Holtz u. a./Rat und Kommission, Slg. 1974, 675; vom 31. März 1977 in den verbundenen Rechtssachen 54/76 bis 60/76, Compagnie Industrielle et Agricole du Comté de Loheac u. a./Rat und Kommission, Slg. 1977, 645; und vom 25. Mai 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe GmbH und Co. KG u. a./Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209) oder wenn das Organ bei Erlaß der rechtswidrigen Handlung die Grenzen seiner Befugnisse offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978, Bayerische HNL; vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady GmbH/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955; vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78, 245/78 bis 250/78, DGV Deutsche Getreideverwertung und Rheinische Kraftfutterwerke GmbH u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017; vom 5. Dezember 1979 in den verbundenen Rechtssachen 116/77 und 124/77, G. R. Amylum NV u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 3497; und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport sàrl/Kommission, Slg. 1990, I-2477).100 Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady) führt die Klägerin aus, die Kommission habe die Grenzen ihrer Befugnisse offenkundig und erheblich überschritten, da ihr Verhalten nicht zu rechtfertigen sei.
136 Somit ist bewiesen, daß die Kommission ohne rechtfertigenden Grund gegen die Gleichbehandlung der Wirtschaftsunternehmer verstossen hat, daß dieser Verstoß eine beschränkte, klar abgegrenzte Zahl von Wirtschaftsunternehmern betraf und daß der geltend gemachte Schaden die Grenzen der wirtschaftlichen Risiken überschreitet, die eine Betätigung in dem betroffenen Wirtschaftszweig mit sich bringt (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady, in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78, 245/78 bis 250/78, DGV, sowie in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78, Interquell und Diamalt/Rat und Kommission, Slg. 1979, 3045).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01
Evans
In diesem Sinne kann man wohl auch die im Vorigen(41) zitierten Urteile Ireks-Arkady(42) und Grifoni(43) verstehen.10: - Vgl. Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955, Randnr. 20) und Urteil vom 3. Februar 1994 in der Rechtssache C-308/87 (Grifoni, Slg. 1994, I-341, Randnr. 40).
24: - Vgl. Urteil in der Rechtssache 238/78 (zitiert in Fußnote 10).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92
H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.
(142) - Siehe die Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14), in den verbundenen Rechtssachen 241/78, 242/78 und 245/78 bis 250/78 (DGV, Slg. 1979, 3017, Randnr. 15), in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78 (Interquell Stärke-Chemie, Slg. 1979, 3045, Randnr. 17) und in den verbundenen Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/78 und 45/79 (Dumortier Frères, Slg. 1979, 3091, Randnr. 15).(156) - Urteile Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Randnr. 20, DGV/Rat und Kommission, Randnr. 22, Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Randnr. 23 und Dumortier Frères/Rat, Randnr. 25; ausdrücklich bestätigt im Urteil Mulder und Heinemann/Rat und Kommission, Randnr. 35.
- EuGH, 09.11.2006 - C-243/05
Agraz u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation für …
32 Dass dem in Rede stehenden Organ ein Ermessen zuerkannt wurde, hat im Übrigen den Gerichtshof in etlichen Fällen nicht davon abgehalten, das Vorliegen eines zu ersetzenden Schadens zu bejahen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, und vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955). - EuG, 12.12.1996 - T-177/94
Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 26.06.1990 - 152/88
Sofrimport / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
Messner - Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie …
- EuG, 08.06.2000 - T-79/96
Camar / Kommission
- EuGH, 17.12.1981 - 197/80
Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission
- EuG, 03.03.2010 - T-429/05
Artegodan / Kommission - Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel - …
- EuG, 13.12.1995 - T-481/93
Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft; …
- EuG, 13.12.2006 - T-304/01
Abad Pérez u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Agrarpolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1984 - 112/83
Société des produits de maïs SA gegen Administration des douanes et droits …
- EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
Evans
- EuGH, 01.03.1983 - 250/78
DEKA / Kommission
- EuG, 18.09.1995 - T-167/94
Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-440/07
HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL, MIT DEM SCHNEIDER SCHADENSERSATZ FÜR …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93
Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen …
- EuGH, 15.09.1982 - 106/81
Kind / EEC
- EuG, 28.02.2018 - T-292/15
Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1983 - 256/81
Pauls Agriculture Limited gegen Rat und Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1983 - 250/78
DEKA Getreideprodukte GmbH & Co. KG, i.L. (vormals Firma Contifex …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-243/05
Agraz u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation für …
- EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-336/13
Kommission / IPK International - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, mit …
- EuG, 11.12.2007 - T-66/05
Sack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamter - Nichtigkeitsklage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-611/12
Giordano / Kommission - Rechtsmittel - Fangquoten - Sofortmaßnahmen der …
- EuG, 30.09.1998 - T-149/96
Coldiretti u.a. / Rat und Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-271/91
M. Helen Marshall gegen Southampton and South-West Hampshire Area Health …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-12/13
Buono u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Fangquoten - Sofortmaßnahmen der …
- EuG, 15.12.1994 - T-489/93
Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93, …
- EuG, 09.12.1997 - T-195/94
LANDWIRTSCHAFT
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-228/92
Roquette Frères SA gegen Hauptzollamt Geldern. - Währungsausgleichsbeträge für …
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Sinara Handel / Rat und Kommission - Prozesshindernde Einreden - Einrede der …
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De Franceschi / Rat und Kommission
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- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1984 - 256/80
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Groupement agricole d'exploitation en commun (GAEC) de la Ségaude gegen Rat und …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 271/83
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- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1985 - 194/83
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- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.1984 - 33/82
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- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1981 - 197/80
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Zuckerfabrik Bedburg AG und andere gegen Rat und Kommission der Europäischen …