Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1982 - 286/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,383
EuGH, 15.12.1982 - 286/81 (https://dejure.org/1982,383)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1982 - 286/81 (https://dejure.org/1982,383)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 286/81 (https://dejure.org/1982,383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Oosthoek

    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Oosthoek

  • Wolters Kluwer

    Verbot des Anbietens von Zugaben zur Absatzförderung; Zugaben in Form von Büchern beim Kauf eines Nachschlagewerks; Beschränkung der Ausfuhrströme, die eine Ungleichbehandlung des Binnenmarktes zur Folge hat; Anwendung von nationalen Vorschriften auf Erzeugnisse aus ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 34; ; EWG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 34; EWG-Vertrag Art. 30
    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Warenverkehr - Verbot des Anbietens von Zugaben zur Absatzförderung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 4575
  • NJW 1983, 1256
  • GRUR Int. 1983, 648
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 286/81
    Die im Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 ("Cassis de Dijon", Sig. 1979, 649) genannte Ausnahme sei bisher nur in Rechtssachen angewandt worden, in denen es um unmittelbare Beschränkungen des Absatzes der betreffenden Ware gegangen sei, während man es im vorliegenden Fall nicht mit einer unmittelbaren Beschränkung zu tun habe.

    H Hinsichtlich der von Artikel 30 EWG-Vertrag erfaßten Einfuhrbeschränkungen ist darauf hinzuweisen, daß - wie der Gerichtshof seit Erlaß des Urteils vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, Slg. 1979, 649) wiederholt festgestellt hat - Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Handelsregelung hingenommen werden müssen, soweit eine solche nationale, unterschiedslos für inländische und eingeführte Erzeugnisse geltende Regelung notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, unter anderem dem Erfordernis des Verbraucherschutzes und dem der Lauterkeit des Handelsverkehrs, gerecht zu werden.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-471/04

    Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer

    24 Da die im Ausgangsverfahren streitige Regelung auf Fälle Anwendung findet, die einen Bezug zum innergemeinschaftlichen Handel aufweisen, geht es hier um ein Problem, das in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des Vertrages über die Grundfreiheiten fallen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-300/01, Salzmann, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 32).
  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Eine Vorschrift der im Ausgangsverfahren erörterten Art, die ihrem Wortlaut nach unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist und nach der den Erzeugern für die Vermarktung ihrer Erzeugnisse unter einer bestimmten Bezeichnung bestimmte Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden, fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur insoweit unter Artikel 30 EG-Vertrag, als sie auf Sachverhalte Anwendung findet, die einen Bezug zur Einfuhr von Waren iminnergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek´s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und Urteil Mathot, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92

    Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier

    ( 24 ) Vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 (Oosthoeck, Slg. 1982, 4575), in dem die betreffende Auffassung erstmals auf eine Regelung des vorliegenden Typs angewandt worden ist.

    Vgl. insoweit Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 (Oosthoeck, a. a. O.), Urteil vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88 (GB-INNO, Slg. 1990, I-667), Urteil vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89 (SARPP, Slg. 1990, I-4695), Urteil vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Aragonesa de publicidad, Slg. 1991, I-4151) und Urteil vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91 (Yves Rocher, Slg. 1993, I-2361).

    ( 25 ) Urteil Oosthoeck (a. a. O., Randnr. 15).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht