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   EuGH, 09.11.1983 - 158/82   

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EuGH, 09.11.1983 - 158/82 (https://dejure.org/1983,911)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.1983 - 158/82 (https://dejure.org/1983,911)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 1983 - 158/82 (https://dejure.org/1983,911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Denmark

    1 . FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - INLÄNDISCHE ABGABEN - ENTGELT FÜR GELEISTETE DIENSTE - BEGRIFFE - UNTERSCHEIDUNGSKRITERIEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Denmark

  • Judicialis

    EWG-VERTRAG ART. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-VERTRAG ART. 169
    1. FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - INLÄNDISCHE ABGABEN - ENTGELT FÜR GELEISTETE DIENSTE - BEGRIFFE - UNTERSCHEIDUNGSKRITERIEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Abgabe zollgleicher Wirkung - Allgemeine inländische Abgabenregelung - Diskriminierende Gebühren.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 3573
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus EuGH, 09.11.1983 - 158/82
    Eine so begrenzte Anzahl von Erzeugnissen entspricht nicht dem Begriff der "ganzen Kategorien von Erzeugnissen" (Urteil vom 22.3. 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595), der eine größere Vielzahl von Erzeugnissen, die durch allgemeine und objektive Kriterien bestimmt sind, voraussetzt.
  • EuGH, 03.02.1981 - 90/79

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 09.11.1983 - 158/82
    Beim Fehlen gleicher oder gleichartiger einheimischer Erzeugnisse sei eine Gebühr auf eingeführte Erzeugnisse nämlich nur dann als inländische Abgabe anzusehen, wenn sie "zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfaßt" (Urteil vom 3.2. 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/ Frankreich, Slg. 1981, 283, "Reprographie").
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

    (7) - Vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 9), vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69 (Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 18), vom 19. Juni 1993 in der Rechtssache 77/72 (Capolongo, Slg. 1973, 611, Randnr. 12), vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18) sowie die in Fußnote 6 zitierten Urteile UCAL (Randnr. 18), Fricarnes (Randnr. 20), Haahr Petroleum (Randnr. 20) und Outokumpu (Randnr. 20).

    In seinem Urteil vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) hat der Gerichtshof zunächst darauf hingewiesen, daß "Artikel 95 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ... in seiner Gesamtheit darauf abzielt, durch Beseitigung jeder Form des Schutzes, die aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Besteuerung folgen könnte, den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten", und daß "[d]iese Bestimmung ... somit die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sicherstellen [soll]" (Randnr. 9), um dann festzustellen, daß "Artikel 95 nicht gegen inländische Abgaben auf eingeführte Erzeugnisse ins Feld geführt werden [kann], wenn es an einer gleichartigen oder konkurrierenden inländischen Produktion fehlt".

    (22) - Vgl. Urteil Kommission/Dänemark (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 24), das eine in Dänemark erhobene Gebühr für die Gesundheitskontrolle bei der Einfuhr von Erdnüssen und Erdnusserzeugnissen betraf.

    (34) - Vgl. u. a. Urteil Kommission/Dänemark (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 19).

    (55) - Vgl. Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833, Randnr. 21) sowie Urteil Haahr Petroleum (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 30).

    (61) - Vgl. Urteil Kommission/Dänemark (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 10).

    (73) - Vgl. Urteil Kommission/Dänemark (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 13).

  • EuGH, 09.09.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer

    20 Wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist eine in- oder ausländischen Waren wegen eines Grenzübertritts einseitig auferlegte, noch so geringe finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 23 EG (vgl. Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, Legros u. a., Randnr. 13, vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92, Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, Randnr. 50, vom 14. September 1995 in den Rechtssachen C-485/93 und C-486/93, Simitzi, Slg. 1995, I-2655, Randnr. 15, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18).

    Der Gerichtshof hat jedoch anerkannt, dass eine Belastung, die ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem zahlungspflichtigen Wirtschaftsbeteiligten tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, keine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll ist (Urteile vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 8, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 19, und CRT France International, Randnr. 17).

  • EuGH, 08.11.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln

    55 Nach ständiger Rechtsprechung stellt jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 EG und 25 EG dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 18, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/93, Lamaire, Slg. 1994, I-3215, Randnr. 13, vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 15, und vom 23. April 2002 in der Rechtssache C-234/99, Nygård, Slg. 2002, I-3657, Randnr. 19).

    56 Etwas anderes gilt, wenn die fragliche Belastung ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, wenn sie Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die die inländischen und die ein- und ausgeführten Waren systematisch nach gleichen Kriterien erfasst, oder aber - unter bestimmten Voraussetzungen - wenn sie aufgrund von Kontrollen erhoben wird, die zur Erfüllung von Verpflichtungen nach der Gemeinschaftsregelung durchgeführt werden (vgl. u. a. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 19, und Lamaire, Randnr. 14).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani

    17 - Vgl. u. a. Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 24) sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Mancini in dieser Rechtssache.

    30 - Vgl. u. a. die Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573) und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-109/98 (CRT France International, Slg. 1999, I-2237).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-441/98

    Michailidis

    6: - Die Hellenische Republik verweist insbesondere auf das Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 24).

    11 und 12.26: - Randnr. 12.27: - Rechtssache 158/82 (zitiert in Fußnote 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90

    Simba SpA und andere gegen Ministero delle finanze. - Nationale Steuer auf

    Ich erinnere auch an das Urteil in der Rechtssache 158/82(11), dem zufolge zollgleiche Abgaben anzunehmen sind, wenn Waren wegen Überschreitung der Grenze einseitig finanziell belastet werden.

    (11) - Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    Eine den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung stellt sonach, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 und 25 EG dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (siehe u. a. Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427, Randnr. 5).
  • EuGH, 21.09.2000 - C-441/98

    Michailidis

    Wie der Gerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, stellt eine - auch noch so geringe - den in- oder ausländischen Waren wegen ihres Grenzübertritts einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinn ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9, 12 und 16 des Vertrages dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (Urteil Sociaal Fonds Diamantarbeiders, Randnr. 18, Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, vom 22. Juni 1994 in derRechtssache C-426/92, Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, Randnr. 50, und vom 17. September 1997, C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18).
  • EuGH, 22.06.1994 - C-426/92

    Deutschland / Deutsches Milch-Kontor

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinn ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9, 12, 13 und 16 des Vertrages dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (siehe insbesondere Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18).
  • EuGH, 15.04.1997 - C-272/95

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung / Deutsches Milch-Kontor

    34 Der Gerichtshof hat im Urteil Deutsches Milch-Kontor I darauf hingewiesen, daß nach seiner ständigen Rechtsprechung jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinn ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9, 12, 13 und 16 des Vertrages darstellt, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (u. a. Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-347/95

    UCAL

  • EuGH, 27.09.1988 - 18/87

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Elektrizität - Nationale Regelung, mit der den

  • EuGH, 17.09.1997 - C-28/96

    Fricarnes

  • EuGH, 11.06.1992 - C-149/91

    Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez / Directeur des services fiscaux des

  • EuGH, 22.04.1999 - C-109/98

    CRT France International

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-705/19

    Axpo Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Förderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 02.05.1990 - C-111/89

    Niederlande State / Bakker Hillegom

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-517/04

    Koornstra - Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische

  • EuGH, 14.03.1990 - C-137/89

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1994 - C-130/93

    Lamaire NV gegen Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85

    Cooperativa Co-Frutta Srl gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. -

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