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   EuGH, 04.07.2000 - C-84/98   

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https://dejure.org/2000,2886
EuGH, 04.07.2000 - C-84/98 (https://dejure.org/2000,2886)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.2000 - C-84/98 (https://dejure.org/2000,2886)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - C-84/98 (https://dejure.org/2000,2886)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 - Freier Dienstleistungsverkehr - Seeverkehr - Artikel 234 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 307 EG)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Portugal

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]; Verordnung Nr. 4055/86 des Rates, Artikel 3 und Artikel 4 Absatz 1
    1 Verkehr - Seeverkehr - Ladungsanteilvereinbarung zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland - Verpflichtung zur Anpassung eines vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 4055/86 bestehenden Abkommens - Nichteinhaltung - Pflicht des Mitgliedstaats, ein solches ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Portugal

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern; Sicherung des Dienstleistungsfreiheit im Seeverkehr; Abwägung zwischen außenpolitischen Interessen und ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 4055/86; ; EG-Vertrag Art. 234 (nach Änderung jetzt EG Art. 307)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Verkehr - Seeverkehr - Ladungsanteilvereinbarung zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland - Verpflichtung zur Anpassung eines vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 4055/86 bestehenden Abkommens - Nichteinhaltung - Pflicht des Mitgliedstaats, ein solches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 3 und 4 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-5215
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.09.1999 - C-170/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-84/98
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, muß der betreffende Mitgliedstaat dieses Abkommen daher kündigen, wenn seine Kündigung völkerrechtlich zulässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-170/98, Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-5493, Randnr. 42).

    Jedoch kann eine schwierige politische Lage in einem Drittland, das Partei eines Abkommens ist, das Fortbestehen einer Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats nicht rechtfertigen (vgl. Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 42).

  • EuGH, 20.03.1997 - C-96/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-84/98
    Im Vorverfahren soll jedoch nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnr. 22) dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit gegebenen werden, sowohl seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen als auch seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen.

    Die Kommission ist jedoch als Hüterin des EG-Vertrags allein für die Entscheidung zuständig, ob es angebracht ist, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (vgl. Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 22).

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-84/98
    Artikel 234 hat allgemeine Geltung und erfaßt unabhängig von ihrem Gegenstand alle völkerrechtlichen Verträge, die sich auf die Anwendung des EG-Vertrags auswirken können (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 6, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-158/91, Levy, Slg. 1993, I-4287, Randnr. 11).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-84/98
    Die Kommission ist jedoch als Hüterin des EG-Vertrags allein für die Entscheidung zuständig, ob es angebracht ist, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (vgl. Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 22).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-158/91

    Ministère public und Direction du travail und de l'emploi / Levy

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-84/98
    Artikel 234 hat allgemeine Geltung und erfaßt unabhängig von ihrem Gegenstand alle völkerrechtlichen Verträge, die sich auf die Anwendung des EG-Vertrags auswirken können (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 6, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-158/91, Levy, Slg. 1993, I-4287, Randnr. 11).
  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten mit Art. 351 AEUV in die Lage versetzt werden sollen, die Rechte zu achten, die sich nach dem Völkerrecht für die Drittstaaten aus diesen früheren Übereinkünften ergeben (vgl. zu Art. 234 EWG und Art. 307 EG, deren Wortlaut im Wesentlichen in Art. 351 AEUV übernommen wurde, Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, EU:C:1980:231, Rn. 8, vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal, C-84/98, EU:C:2000:359, Rn. 53, und vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, EU:C:2009:118, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    279 - Vgl. Urteil vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal (C-84/98, EU:C:2000:359, Rn. 53).
  • EuGH, 01.02.2005 - C-203/03

    Kommission / Österreich

    54 Nach Ansicht der Kommission kann die Auslegung von Artikel 307 EG, die der Gerichtshof im Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-84/98 (Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-5215, Randnrn. 51 und 53) vorgenommen habe, unmittelbar auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

    56 Im Urteil Kommission/Portugal werde den Mitgliedstaaten keine generelle Verpflichtung auferlegt, völkerrechtliche Verträge im Konfliktfall mit dem Gemeinschaftsrecht zu kündigen.

    61 Wie sich aus Randnummer 50 des Urteils vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-62/98 (Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-5171) ergibt, gehört zu den in Artikel 307 Absatz 2 EG genannten geeigneten Mitteln, um eine solche Unvereinbarkeit zu beheben, insbesondere auch die Kündigung der betreffenden Übereinkunft.

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