Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 20.05.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.04.2008 - 32 Ss 32/08   

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https://dejure.org/2008,8663
OLG Celle, 22.04.2008 - 32 Ss 32/08 (https://dejure.org/2008,8663)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.04.2008 - 32 Ss 32/08 (https://dejure.org/2008,8663)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. April 2008 - 32 Ss 32/08 (https://dejure.org/2008,8663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Prüfungsumfang des Tatgerichts bei ordnungsbehördlichem Führerscheinentzug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 StVG; § 21 StVG; § 24 StVG; § 4 Abs. 2 S. 2 FeV; § 75 Nr. 4 FeV; § 43 Abs. 1 ThürVwVfG; § 3 ThürVwVG; § 9 Abs. 1 ThürVwVG; § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 418 Abs. 1 ZPO
    Umfang der Überprüfung der behördlichen Entscheidung durch das Strafgericht i.R.e. Strafverfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach deren verwaltungsbehördlicher Entziehung; Voraussetzungen der formellen Wirksamkeit einer Entscheidung der Verwaltungsbehörde über die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Überprüfung der behördlichen Entscheidung durch das Strafgericht i.R.e. Strafverfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach deren verwaltungsbehördlicher Entziehung; Voraussetzungen der formellen Wirksamkeit einer Entscheidung der Verwaltungsbehörde über die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Führerscheinentziehung - Überprüfung

  • Judicialis

    FeV § 4 Abs. 2 S. 2; ;... FeV § 75 Nr. 4; ; StVG § 3; ; StVG § 21; ; StVG § 24; ; ThürVwVfG § 3; ; ThürVwVfG § 9 Abs. 1; ; ThürVwVfG § 43 Abs. 1; ; ZPO § 178; ; ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 182; ; ZPO § 182 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 418 Abs. 1; ; BGB § 130

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren nach Entziehung der Fahrerlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren nach Entziehung der Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 377
  • NStZ-RR 2008, 353
  • StRR 2008, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2008 - 32 Ss 32/08
    Die entsprechende Beurkundung nimmt daher nicht an der erhöhten Beweiskraft nach § 418 Abs. 1 ZPO teil (BGH NJW 2004, 2386, 2387 [zu § 184 ZPO a.F.]; Zöller/Stöber, ZPO, § 182 Rn. 14; siehe auch Graßhof, Festschrift für Merz, 1992, S. 133, 141 f.).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet

    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2008 - 32 Ss 32/08
    Um diese erhöhte Beweiskraft zu erschüttern, ist grundsätzlich der Beweis des Gegenteils, d.h. der Beweis der Unrichtigkeit der Zustellungsurkunde, erforderlich (BVerfG - 3. Kammer des Zweiten Senats - NJW-RR 2002, 1008; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 182 Rn. 15 m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 37/95

    Bekanntgabe eines Änderungsbescheids im Klageverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2008 - 32 Ss 32/08
    Allerdings setzt die Heilung eines Bekanntgabemangels voraus, dass der Empfangsberechtigte das zuzustellende Schriftstück nachweislich erhalten hat (BVerwGE 71, 217; BFH NVwZ 1998, 998; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rn. 28).
  • BFH, 14.03.1990 - X R 104/88

    Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten können in einer Verfügung zusammengefaßt

    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2008 - 32 Ss 32/08
    Soweit nicht durch Rechtsvorschriften eine bestimmte Form der Bekanntgabe der Behörde vorgeschrieben ist, steht die Auswahl der Bekanntgabeform des Verwaltungsaktes im Ermessen der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde (vgl. BFH NJW 1990, 3230, 3231; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, Rn. 555 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 L 196/92

    Gewerberechtlich unzuverlässig - Streichung aus Architektenliste!

    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2008 - 32 Ss 32/08
    Übt die Verwaltungsbehörde ihr Ermessen durch Auswahl einer bestimmten Form der Bekanntgabe, etwa in Gestalt einer förmlichen Zustellung, aus, dann muss sie die für diese Art der Bekanntgabe gesetzlich vorgeschriebenen Förmlichkeiten einhalten, selbst wenn sie berechtigt gewesen wäre, den Verwaltungsakt formlos dem Betroffenen bekannt zu geben (VGH Koblenz DVBl. 1983, 955; OLG Schleswig DVBl. 1993, 890; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rn. 11 a.E.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1983 - 11 B 215/82
    Auszug aus OLG Celle, 22.04.2008 - 32 Ss 32/08
    Übt die Verwaltungsbehörde ihr Ermessen durch Auswahl einer bestimmten Form der Bekanntgabe, etwa in Gestalt einer förmlichen Zustellung, aus, dann muss sie die für diese Art der Bekanntgabe gesetzlich vorgeschriebenen Förmlichkeiten einhalten, selbst wenn sie berechtigt gewesen wäre, den Verwaltungsakt formlos dem Betroffenen bekannt zu geben (VGH Koblenz DVBl. 1983, 955; OLG Schleswig DVBl. 1993, 890; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rn. 11 a.E.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08 (Ausl)   

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https://dejure.org/2008,14703
OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08 (Ausl) (https://dejure.org/2008,14703)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.05.2008 - 1 ARs 21/08 (Ausl) (https://dejure.org/2008,14703)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 1 ARs 21/08 (Ausl) (https://dejure.org/2008,14703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferung zur Strafverfolgung wegen Besitzes kleinerer Mengen sog. weicher Drogen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung wegen des Besitzes nur kleinerer Mengen sog. weicher Drogen (sieben Hanfsetzlinge) bei nach dem Recht des ersuchenden Staates zu erwartender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung wegen des Besitzes nur kleinerer Mengen sog. weicher Drogen (sieben Hanfsetzlinge) bei nach dem Recht des ersuchenden Staates zu erwartender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    IRG § 10 Abs. 2; ; IRG § 15 Abs. 2; ; IRG § 73

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 15 Abs. 2, 73 IRG
    Keine Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Griechenland zur Strafverfolgung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 312 (Ls.)
  • StV 2008, 431
  • StV 2008, 431 (Volltext mit amtl. LS)
  • StRR 2008, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Die Auslieferung darf indessen nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat, auch wenn nach dessen Rechtsordnung - was vom ersuchten Staat grundsätzlich hinzunehmen und nicht zu hinterfragen ist - Betäubungsmittelstraftaten besonders hart verfolgt werden, eine Strafe erwartet, die nach den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen hart oder unerträglich schwer erscheint (BVerfG JZ 2004, 141; OLG Karlsruhe, StV 1997, 368; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 60 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Denn eine Auslieferung bei Drohen einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht letztlich nicht zu beanstanden, wenn und soweit es sich um sog. harte Drogen in zudem großer Menge handelt (BVerfG NJW 1994, 2884 [lebenslange Freiheitsstrafe wegen Einfuhr von 3 kg Kokain]; BGH NStZ 1993, 547; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 180) und wenn nach dem Recht des ersuchenden Staats trotz lebenslanger Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer vorzeitigen Strafaussetzung vorgesehen ist (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., Rn. 60 a).
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Denn eine Auslieferung bei Drohen einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht letztlich nicht zu beanstanden, wenn und soweit es sich um sog. harte Drogen in zudem großer Menge handelt (BVerfG NJW 1994, 2884 [lebenslange Freiheitsstrafe wegen Einfuhr von 3 kg Kokain]; BGH NStZ 1993, 547; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 180) und wenn nach dem Recht des ersuchenden Staats trotz lebenslanger Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer vorzeitigen Strafaussetzung vorgesehen ist (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., Rn. 60 a).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Denn eine Auslieferung bei Drohen einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht letztlich nicht zu beanstanden, wenn und soweit es sich um sog. harte Drogen in zudem großer Menge handelt (BVerfG NJW 1994, 2884 [lebenslange Freiheitsstrafe wegen Einfuhr von 3 kg Kokain]; BGH NStZ 1993, 547; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 180) und wenn nach dem Recht des ersuchenden Staats trotz lebenslanger Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer vorzeitigen Strafaussetzung vorgesehen ist (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., Rn. 60 a).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Die Auslieferung darf indessen nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat, auch wenn nach dessen Rechtsordnung - was vom ersuchten Staat grundsätzlich hinzunehmen und nicht zu hinterfragen ist - Betäubungsmittelstraftaten besonders hart verfolgt werden, eine Strafe erwartet, die nach den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen hart oder unerträglich schwer erscheint (BVerfG JZ 2004, 141; OLG Karlsruhe, StV 1997, 368; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 60 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
    Die Auslieferung darf indessen nicht gewährt werden, wenn den Verfolgten in dem ersuchenden Staat, auch wenn nach dessen Rechtsordnung - was vom ersuchten Staat grundsätzlich hinzunehmen und nicht zu hinterfragen ist - Betäubungsmittelstraftaten besonders hart verfolgt werden, eine Strafe erwartet, die nach den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen hart oder unerträglich schwer erscheint (BVerfG JZ 2004, 141; OLG Karlsruhe, StV 1997, 368; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 60 m.w.N.).
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