Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 06.05.2015

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2404
OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14 (https://dejure.org/2015,2404)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14 (https://dejure.org/2015,2404)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14 (https://dejure.org/2015,2404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StGB § 266; StGB § 266b; StGB § 246
    Keine Strafbarkeit bei abredewidriger Nutzung einer beruflich überlassenen Tankkarte für Privatfahrten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Ausführliche Zusammenfassung)

    Wie macht sich ein Arbeitnehmer strafbar, der nach dem Ausscheiden die ihm vom Arbeitgeber überlassene Tankkarte privat weiter benutzt?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    Zur privaten Nutzung einer Tankkarte durch ehemaligen Arbeitnehmer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Computerbetrugs kann bei Verwendung einer Tankkarte ausscheiden

  • strafrechtsblogger.de (Zusammenfassung)

    Abredewidrige Benutzung von Tankkarten - examensrelevante Entscheidung zum Computerbetrug

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Computerbetrug durch Verwendung einer Tankkarte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tankkarten-Fall

    § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB
    Computerbetrug, Unerlaubte Weiterbenutzung einer Tankkarte, unbefugte Verwendung von Daten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Computerbetrug durch Nutzung einer Tankkarte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 371
  • StRR 2015, 274
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
    aa) Der Tatbestand des § 263a Abs. 1 StGB ist wegen seiner Struktur- und Wertgleichheit mit dem Betrugstatbestand betrugsspezifisch auszulegen (vgl. BGH, 2 StR 260/01 v. 21.11.2011 - BGHSt 47, 160 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ; OLG Koblenz, 1 Ss 161/98 v. 17.6.1998).

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist in den Fällen des Einsatzes von Codekarten die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz daher nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder mittels verbotener Eigenmacht erlangt hat (BGH NJW 2013, 1017 aaO.; 4 StR 559/04 v. 29.6.2005 - BGHSt 50, 174 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ).

    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte; Fischer, aaO. Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3; LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).

  • KG, 08.07.1998 - 1 Ss 161/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
    aa) Der Tatbestand des § 263a Abs. 1 StGB ist wegen seiner Struktur- und Wertgleichheit mit dem Betrugstatbestand betrugsspezifisch auszulegen (vgl. BGH, 2 StR 260/01 v. 21.11.2011 - BGHSt 47, 160 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ; OLG Koblenz, 1 Ss 161/98 v. 17.6.1998).

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei der hier verwendeten Tankkarte um eine Universalkreditkarte im Sinne dieser Vorschrift handelt, was nur dann der Fall wäre, wenn sich die S. als Aussteller der Karte gegenüber den angeschlossenen Tankstellenbetreibern unter Abgabe einer entsprechenden Garantie dazu verpflichtet hätte, deren Forderungen gegenüber der Geschädigten als Karteninhaber auszugleichen (sog. Drei-Partner-System, vgl. OLG Koblenz, 1 Ss 161/98 v. 17.6.1998; Fischer, aaO. § 266b Rn. 10a mwN).

  • OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
    Die Vermögensverfügung des insoweit getäuschten Arbeitgebers liegt in solchen Fällen darin, dass er es im Vertrauen auf die berufliche Verwendung der mit der Tankkarte bezahlten Waren unterlässt, Regressansprüche gegen den Arbeitnehmer geltend zu machen (vgl. Senat, 2 Ss 157/13 v. 1.4.2014; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - StV 2011, 164 ; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011, Anm. 3 mwN; Brand/ Hotz, JuS 2015, 714 ).

    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte; Fischer, aaO. Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3; LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
    aa) Der Tatbestand des § 263a Abs. 1 StGB ist wegen seiner Struktur- und Wertgleichheit mit dem Betrugstatbestand betrugsspezifisch auszulegen (vgl. BGH, 2 StR 260/01 v. 21.11.2011 - BGHSt 47, 160 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ; OLG Koblenz, 1 Ss 161/98 v. 17.6.1998).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Verwendung der Daten gegenüber einem menschlichen Empfänger, der sich mit denselben Fragen befasst, die auch das Computerprogramm prüft, eine Täuschung darstellen würde (vgl. BGHSt 47, 160 aaO.; 4 StR 580/11 v. 20.12.2012 - NJW 2013, 1017 ).

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
    Dies ist dann der Fall, wenn die Verwendung der Daten gegenüber einem menschlichen Empfänger, der sich mit denselben Fragen befasst, die auch das Computerprogramm prüft, eine Täuschung darstellen würde (vgl. BGHSt 47, 160 aaO.; 4 StR 580/11 v. 20.12.2012 - NJW 2013, 1017 ).

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist in den Fällen des Einsatzes von Codekarten die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz daher nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder mittels verbotener Eigenmacht erlangt hat (BGH NJW 2013, 1017 aaO.; 4 StR 559/04 v. 29.6.2005 - BGHSt 50, 174 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ).

  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist in den Fällen des Einsatzes von Codekarten die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz daher nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder mittels verbotener Eigenmacht erlangt hat (BGH NJW 2013, 1017 aaO.; 4 StR 559/04 v. 29.6.2005 - BGHSt 50, 174 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 376/91

    Computerbetrug durch Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten mit einer gefälschten

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
    Es reicht aus, wenn der Vorgang - wie hier - überhaupt erst durch den Täter und die von ihm benutzte Codekarte in Gang gesetzt wird (BGH, 2 StR 376/91 v. 22.11.1991 - BGHSt 38, 120 ).
  • BGH, 17.12.2002 - 1 StR 412/02

    Betrug; Computerbetrug (Verwendung unbefugter Daten; absprachewidrige Abhebung)

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte; Fischer, aaO. Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3; LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).
  • LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99

    Mobilfunkcodekarte - § 263a StGB, betrugsnahe Auslegung, Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte; Fischer, aaO. Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3; LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).
  • OLG Köln, 09.07.1991 - Ss 624/90

    Entnahme von Geld aus einem Geldautomaten durch die unbefugte Verwendung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte; Fischer, aaO. Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3; LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 16/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung,

    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es bei dem fiktiven Prüfvorgang eines Bankmitarbeiters um dieselben Aspekte ginge, die auch der Geldautomat abarbeitet (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 163; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Januar 1998 - 2 Ss 437/97 - 123/97 II, NStZ-RR 1998, 137; OLG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14).
  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 15/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung,

    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es bei dem fiktiven Prüfvorgang eines Bankmitarbeiters nur um dieselben Aspekte ginge, die auch der Geldautomat abarbeitet (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 163; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Januar 1998 - 2 Ss 437/97 - 123/97 II, NStZ-RR 1998, 137; OLG Koblenz Urteil vom 2. Februar 2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21

    Strafbarkeit wegen missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte

    Darüber hinaus findet keine Berechtigungsprüfung des Kartennutzers statt (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14, BeckRS 2015, 3297).

    In Betracht kommt in diesem Fall nicht eine Strafbarkeit gemäß § 263 StGB, sondern eine solche gemäß § 263a Abs. 1 StGB in der Variante der unbefugten Datenverwendung, weil die die Zugangsdaten nicht gegenüber einer natürlichen Person, sondern durch Eingabe in ein Computersystem verwendet werden (OLG Koblenz, Urt. v. 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14, BeckRS 2015, 3297; BayObLG, Beschl. v. 07.11.2000 - 5 StRR 31/00, BeckRS 2000, 15091; OLG Celle, NStZ-RR 2017, 80, 81).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16349
OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 (https://dejure.org/2015,16349)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.05.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 (https://dejure.org/2015,16349)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 (https://dejure.org/2015,16349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    PoliscanSpeed, Messdatei, Herausgabe, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    PoliscanSpeed-Geschwindigkeitsmessung - Anspruch auf Herausgabe der Messdatei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Messdatei bei PoliscanSpeed nicht bekommen” - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Messdatei ist herauszugeben

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht in vollständigen Datensatz bei Geschwindigkeitsmessung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht in vollständigen Datensatz bei Geschwindigkeitsmessung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Messgerät Poliscan Speed: Messdateien müssen an Verteidiger herausgegeben werden

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 274
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13

    Umfang der Begründung der Verfahrensrüge bei nicht gewährter Akteneinsicht in die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15
    Da die Verwaltungsbehörde ungeachtet einer gerichtlichen Bitte die Herausgabe verweigert hatte, und das Gericht dem im Urteil im Ergebnis gefolgt war, war eine erneute Bitte unzumutbar und nicht erfolgversprechend, weshalb ihre Unterlassung die Rechtsbeschwerde nicht unzulässig macht (vgl. Cierniak/Niehaus, NStZ 2014, 526).
  • AG Stuttgart, 29.12.2011 - 16 OWi 3433/11

    Einsicht in den vollständigen Messfilm von einer Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15
    Da sie Grundlage und originäres, unveränderliches Beweismittel der Geschwindigkeitsmessung ist, ist sie - rechtzeitig vor dem Prozess - einem Betroffenen auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen (Cierniak, ZfSch 2012, 664 ff m.w.Nw., AG Stuttgart, Beschluss vom 29.12.11 - 16 OWi 3433/11 - juris; AG Senftenberg, DAR 11, 422; AG Cottbus, StraFo 2012, 409; AG Duderstadt, Beschluss vom 25.11.13, - 3 Owi 300/13 - juris; AG Fritzlar, ZfSch 15, 52; Geißler, DAR 14, 718).
  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15
    Das Akteneinsichtsrecht beinhaltet auch nicht das Recht auf Erweiterung des Aktenbe-standes (OLG Gelle, Beschluss vom 28.3.2013, - 311 SsRs 9/13 - bei juris).
  • AG Duderstadt, 25.11.2013 - 3 OWi 300/13

    Anspruch eines Verteidigers auf Einsicht in den vollständigen Messfilm im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15
    Da sie Grundlage und originäres, unveränderliches Beweismittel der Geschwindigkeitsmessung ist, ist sie - rechtzeitig vor dem Prozess - einem Betroffenen auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen (Cierniak, ZfSch 2012, 664 ff m.w.Nw., AG Stuttgart, Beschluss vom 29.12.11 - 16 OWi 3433/11 - juris; AG Senftenberg, DAR 11, 422; AG Cottbus, StraFo 2012, 409; AG Duderstadt, Beschluss vom 25.11.13, - 3 Owi 300/13 - juris; AG Fritzlar, ZfSch 15, 52; Geißler, DAR 14, 718).
  • OLG Köln, 20.10.2000 - Ss 438/00

    Geldbuße wegen nicht ausreichender Vorsicht beim Rückwärtsfahren; Versagung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15
    Nur die willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags, also die Ablehnung ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (OLG Köln, VRS 99, 464; DAR 13, 530, jew .m.w.Nw).
  • AG Cottbus, 14.09.2012 - 83 OWi 1122/12

    Umfang der Akteneinsicht in Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15
    Da sie Grundlage und originäres, unveränderliches Beweismittel der Geschwindigkeitsmessung ist, ist sie - rechtzeitig vor dem Prozess - einem Betroffenen auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen (Cierniak, ZfSch 2012, 664 ff m.w.Nw., AG Stuttgart, Beschluss vom 29.12.11 - 16 OWi 3433/11 - juris; AG Senftenberg, DAR 11, 422; AG Cottbus, StraFo 2012, 409; AG Duderstadt, Beschluss vom 25.11.13, - 3 Owi 300/13 - juris; AG Fritzlar, ZfSch 15, 52; Geißler, DAR 14, 718).
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Dementsprechend sind nach herrschender Ansicht die Token-Datei und das Passwort von der Verwaltungsbehörde herauszugeben (OLG Oldenburg, Beschluss vom 6.5.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 16.6.2016 - 1 Ss OWi 96/16 -, NJOZ 2017, 559 f.; AG Trier, Beschluss vom 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 -, BeckRS 2016, 123177 Rn. 9 ff.; AG Gießen, Beschluss vom 27.10.2015- 512 OWi 83/15 -, juris Rn. 1; AG Bitburg, Beschluss vom 17.10.2016 - 3 OWi 102/15 -, juris Rn. 2; AG Erfurt, Verfügung vom 1.6.2016 - 64 OWi 1239/15 -, juris; AG Schwelm, Beschluss vom 22.11.2016 - 60 OWi 520/15 -, juris Rn. 3).

    Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss vom 6.5.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 -, juris), in diesem Sinne entschieden, dass die Ablehnung eines Beweisantrages bei fehlerhafter vorheriger Nichtherausgabe der Messdaten einen Verstoß gegen das Willkürverbot und das Gebot des rechtlichen Gehörs darstellt.

    Zur Begründung erklärt das Gericht, die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 6.5.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 -, juris, nach der die Ablehnung eines Beweisantrages bei fehlerhafter vorheriger Nichtherausgabe der Messdaten einen Verstoß gegen das Willkürverbot und das Gebot des rechtlichen Gehörs darstelle, sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil sie eine Ausnahmekonstellation betroffen habe.

    Tatsächlich bezog sich der vom OLG Oldenburg verwendete Begriff der "Ausnahmekonstellation" darauf, dass in jenem Fall die beantragten Messdaten dem Betroffenen ohne vernünftigen Grund nicht zur Verfügung gestellt worden waren (OLG Oldenburg, Beschluss vom 6.5.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 -, juris Rn. 12).

  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 Ss OWi 96/16

    Einräumen der Möglichkeit des Zugriffs eines Betroffenen auf die Rohmessdaten;

    Die Rohmessdaten selbst befinden sich jedoch im alleinigen Besitz der Verwaltungsbehörde, die ungeachtet einer Bitte des Betroffenen und bestätigt durch eine gerichtliche Entscheidung des Amtsgerichts im Vorverfahren nach § 62 OWiG die Herausgabe der Rohmessdaten dem Betroffenen verweigert hat, weshalb eine erneute Bitte unzumutbar und nicht erfolgversprechend erschien (vgl. OLG Oldenburg, DAR 2015, 406 ).
  • OLG Oldenburg, 13.03.2017 - 2 Ss OWi 40/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, standardisiertes Messverfahren

    Der Senat hatte vielmehr in seinem Beschluss vom 6.5.2015 (DAR 2015, 406) ausgeführt, dass dem Betroffenen die Messdatei, da sie Grundlage und originäres, unveränderliches Beweismittel der Geschwindigkeitsmessung sei, zugänglich gemacht werden müsse.

    Würde man in dieser Konstellation annehmen, das rechtliche Gehör sei durch die Ablehnung des Beweisantrages deshalb verletzt, weil der Betroffene sich vergeblich um die Messdatei bemüht habe und den Antrag deshalb nicht habe präziser fassen können (vgl. hierzu Senat DAR 2015, 406), würden die strengen Anforderungen an die Verfahrensrüge unterlaufen.

  • AG St. Ingbert, 08.08.2019 - 23 OWi 1845/19

    Verwertung eines im standardisierten Messverfahren ermittelten

    Auch der Senat ist mit seinem Beschluss vom 13.3.2017 (a.a.O.) von seiner vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mehrfach zitierten Entscheidung vom 6.5.2015 (DAR 2015, 406 - dieser Entscheidung lag, ebenso wie derjenigen des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, die besondere Konstellation zugrunde, dass sich auch das Gericht gegenüber der Verwaltungsbehörde vergeblich um Herausgabe der Daten bemüht hatte) abgerückt, soweit es die Ablehnung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrages auf Beiziehung von Rohmessdaten betrifft.
  • OLG Bremen, 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires

    Soweit in der Rechtsprechung vereinzelt, namentlich aber durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlands, eine Gegenauffassung vertreten worden ist, nach welcher die unterlassene Herausgabe von Rohmessdaten als Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör angesehen werden könnte (siehe VerfGH Saarland, Urteil vom 27.04.2018 - Lv 1/18, juris Rn. 29, NZV 2018, 275; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2016 - 1 Ss (OWi) 96/16, juris Rn. 4, StRR 2016, Nr. 8, 18; OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15, juris Rn. 12, DAR 2015, 406 (an dieser Entscheidung hat das OLG Oldenburg in seiner späteren Rechtsprechung nicht mehr festgehalten, siehe den bereits vorstehend zitierten Beschluss vom 13.03.2017 - 2 Ss OWi 40/17, juris Rn. 14, ZfSch 2017, 469; Beschluss vom 23.07.2018 - 2 Ss OWi 197/18, juris Rn. 16)), folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Soweit der Betroffene unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg (Beschluss vom 6. Mai 2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 -, juris) die Ablehnung eines Beweisantrages gem. § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG bei vorheriger Nichtherausgabe von Messdaten im Rahmen des standardisierten Messverfahrens als willkürlich betrachtet, vermag der Senat dem nicht näher zu treten.
  • AG Minden, 26.07.2019 - 15 OWi 504/18

    Rohmessdaten, Überprüfbarkeit, Plausibilitätsprüfung, VerfG Saarland

    Auch der Senat ist mit seinem Beschluss vom 13.3.2017 (a.a.O.) von seiner vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mehrfach zitierten Entscheidung vom 6.5.2015 (DAR 2015, 406 - dieser Entscheidung lag, ebenso wie derjenigen des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, die besondere Konstellation zugrunde, dass sich auch das Gericht gegenüber der Verwaltungsbehörde vergeblich um Herausgabe der Daten bemüht hatte) abgerückt, soweit es die Ablehnung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrages auf Beiziehung von Rohmessdaten betrifft.
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2017 - Ss RS 17/17

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwertung einer automatischen

    Soweit sich die Verteidigerin insoweit auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 06.05.2015 (Az.: 2 Ss (OWi) 65/15, DAR 2015, 406 f.) beruft, durch den die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen ein amtsgerichtliches Urteil, nachdem die Verwaltungsbehörde die von ihm beantragte Übersendung der Messdatei ausdrücklich verweigert hatte, wegen Versagung rechtlichen Gehörs unter dem Gesichtspunkt der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens bezüglich der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung zugelassen und das Urteil des Amtsgericht aus diesem Grund aufgehoben wurde, handelt es sich - wie das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Beschluss selbst ausgeführt hat - um eine "Ausnahmekonstellation", in der es die Ablehnung des Beweisantrags als willkürlich angesehen hat, weshalb die dortigen Ausführungen weder verallgemeinerungsfähig noch auf den vorliegenden Fall übertragbar sind.
  • OLG Bremen, 20.10.2023 - 1 ORbs 25/23

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei nicht

    Die Falldatei der Betroffenen, die ohne den öffentlichen Schlüssel nicht auf Integrität und Authentizität geprüft werden kann, ist originäres Beweismittel für die verfahrensgegenständliche Messung (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.05.2015 - 2 Ss (Owi) 65/15, BeckRS 2015, 12484 Rn. 10), deren Relevanz für die Verteidigung nicht von der Hand zu weisen ist.
  • OLG Oldenburg, 23.07.2018 - 2 Ss OWi 197/18

    Kein Anspruch auf Herausgabe einer nicht in der Akte befindlichen Messdatei

    Auch der Senat ist mit seinem Beschluss vom 13.3.2017 (a.a.O.) von seiner vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mehrfach zitierten Entscheidung vom 6.5.2015 (DAR 2015, 406 - dieser Entscheidung lag, ebenso wie derjenigen des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, die besondere Konstellation zugrunde, dass sich auch das Gericht gegenüber der Verwaltungsbehörde vergeblich um Herausgabe der Daten bemüht hatte) abgerückt, soweit es die Ablehnung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrages auf Beiziehung von Rohmessdaten betrifft.
  • OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RBs 416/18

    Aufklärungspflicht bei standardisiertem Messverfahren

  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

  • OLG Schleswig, 05.06.2019 - I OLG 123/19

    Verletzung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beiziehung

  • OLG Bamberg, 20.01.2016 - 2 Ss OWi 1145/15

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags im

  • AG Trier, 25.10.2016 - 35 OWi 780/16

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 2 Rb 8 Ss 194/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verletzung des Anspruchs

  • LG Hagen, 30.09.2021 - 46 Qs 59/21

    Messreihe, Akteneinsicht, Aktenvervollständigung, Statistikdatei, Case-List,

  • AG Cloppenburg, 01.04.2019 - 18 OWi 145/19
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19

    Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren wegen

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2017 - Ss Rs 39/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, formeller Aktenbegriff

  • AG Kassel, 23.12.2015 - 381 OWi 315/15

    Im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung hat der

  • AG Lüdenscheid, 20.12.2017 - 86 OWi 104/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Datenschutz

  • AG Minden, 26.07.2019 - 15 OWi 502 Js 2879/18
  • AG Nauen, 01.02.2016 - 34 OWiE 14/16

    Bei PoliScan Speed wird die Messreihe benötigt

  • LG Lüneburg, 27.11.2015 - 26 Qs 271/15

    Akteneinsicht; Beiziehung; Beschwerde; Messreihe; Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • AG Kassel, 23.12.2015 - 371 OWi 315/15

    Keine "bewusste Rechtsverweigerung" in Kassel: Es gibt (wieder?) Einsicht in die

  • AG Karlsruhe, 29.12.2015 - 14 OWi 465/15

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Umfang, Messfilm

  • LG Limburg, 26.06.2018 - 1 Qs 80/18
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