Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 12.10.1982

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.1982 - 1 Ss 323/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4025
OLG Köln, 03.06.1982 - 1 Ss 323/82 (https://dejure.org/1982,4025)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.1982 - 1 Ss 323/82 (https://dejure.org/1982,4025)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 1982 - 1 Ss 323/82 (https://dejure.org/1982,4025)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2457 (Ls.)
  • StV 1983, 97
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11

    Betrug im automatisierten Mahnverfahren (Erwirkung von Mahnbescheiden und von

    Aus § 254 Abs. 1 StPO kann in Bezug auf Angeklagte lediglich ein Verbot der Verlesung polizeilicher Protokolle zum Beweis über deren Inhalt (BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60, BGHSt 14, 310, 312; OLG Köln, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 1 Ss 323/82, StV 1983, 97), nicht aber ein Verbot der Verlesung anderweitiger schriftlicher Erklärungen hergeleitet werden, sodass auch insoweit kein Verlesungshindernis bestand.
  • OLG Oldenburg, 14.05.2021 - 2 U 122/20

    Mängel einer Glasfassade wegen unterbliebener Abstimmung der beteiligten

    Der Anknüpfungspunkt für die Berücksichtigung von Sowieso-Kosten ist also die Erwägung, dass der Unternehmer nicht mit den Kosten solcher Maßnahmen belastet werden darf, die er nach dem Vertrag gar nicht zu erbringen hatte (vgl. BGH NJW 1982, 2457, 2458).
  • BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17

    Recht zur Verlesung der Protokolle der polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten

    Danach war die Verwertung der im Urteil in indirekter Rede wieder gegebenen Angaben, die der in der Hauptverhandlung schweigende Angeklagte K. und der Angeklagte T. jeweils bei der Polizei gemacht haben, unzulässig (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60, BGHSt 14, 310 ff.; vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; Beschluss vom 23. August 1994 - 5 StR 447/94, NStZ 1995, 47; OLG Köln, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 1 Ss 323/82, StV 1983, 97).
  • BGH, 25.09.1991 - 2 StR 415/91

    Verwertbarkeit eines polizeilichen Aktenvermerks über die Angaben eines

    Da v. d. C. die Vermerke nicht selbst geschrieben hat, könnten sie als solche Urkunden nur angesehen werden, wenn sie "in seinem Auftrag und mit seinem Willen für ihn hergestellt" wurden und "seine Äußerung darstellen" sollten (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 251 Rdn. 57; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1970, 958 [OLG Düsseldorf 05.11.1969 - 2 Ss 490/69]; OLG Köln StV 1983, 97).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 12.10.1982 - 6 KLs 31 Js 554/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2485
LG Münster, 12.10.1982 - 6 KLs 31 Js 554/82 (https://dejure.org/1982,2485)
LG Münster, Entscheidung vom 12.10.1982 - 6 KLs 31 Js 554/82 (https://dejure.org/1982,2485)
LG Münster, Entscheidung vom 12. Oktober 1982 - 6 KLs 31 Js 554/82 (https://dejure.org/1982,2485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 6; StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3 § 261
    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht des Tatrichters bei gesperrtem V-Mann

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 474
  • StV 1983, 97
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.03.1965 - 1 StR 549/64

    Vom Landtagspräsidenten ausgesprochene Weigerung der Herausgabe von in amtlicher

    Auszug aus LG Münster, 12.10.1982 - 6 KLs 31 Js 554/82
    Das Gericht hat dem Angeklagten ein faires Verfahren zu gewähren und nach Erschöpfung der ihm gebotenen Aufklärungsmöglichkeiten entsprechend dem Grundsatz "in dubio pro reo" die zur Entlastung vorgebrachten Behauptungen der Angeklagten als wahr zu unterstellen (so sinngemäß BGHSt 20, 189 [190]).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Der im Schrifttum vertretene Grundsatz, daß Erwerbshandlungen, die auf Pseudodrogen bezogen sind, straffrei bleiben sollen (Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 1. - 4. Aufl. § 29 BtMG Anm. 22), könnte jedenfalls nur für den getäuschten Endverbraucher nicht aber für den informierten Zwischenhändler gelten (LG Münster NStZ 1983, 474 f. - die Revision des damaligen Angeklagten gegen dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 17. März 1983 - 4 StR 104/83 - gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen; Körner aaO Rdn. 819; Winkler in Hügel/Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht 6. Aufl. 5. Erg. Lief. 1989 § 29 BtMG Rdn. 30.2).
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