Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.09.1983

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83   

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https://dejure.org/1983,3080
BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83 (https://dejure.org/1983,3080)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1983 - 2 StR 370/83 (https://dejure.org/1983,3080)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 (https://dejure.org/1983,3080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Leistung eines erheblichen Tatbeitrags durch eine Vertrauensperson der Polizei - Einsatz von Lockspitzeln zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität - Tatprovozierendes Verhalten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 26

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu strafbaren Handlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 78
  • StV 1984, 4
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83
    Wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 = NJW 1981, 1626 mit Nachweisen).
  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83
    Für die Frage, ob als Grundlage für die erneute Strafbemessung die Anwendung des alten oder des neuen Betäubungsmittelrechts in Betracht kommt, weist der Senat auf die Entscheidung BGH NStZ 1983, 80 (Nr. 13) hin.
  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

    Auszug aus BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83
    Auch wenn er den anderen mit der hier festgestellten Intensität zum (erneuten) strafbaren Tun veranlaßt sowie im weiteren Verlauf die Tat in jeder Phase mit beherrscht und steuert, erscheint der den staatlichen Organen zuzurechnende Tatbeitrag - auch bei Berücksichtigung der vom Angeklagten später entwickelten Aktivität (vgl. BGH NStZ 1982, 156) - unvertretbar übergewichtig.
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Auch bei anfänglich bereits bestehendem Anfangsverdacht kann eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation vorliegen, wenn die Einwirkung auf die Zielperson im Verhältnis zum Anfangsverdacht "unvertretbar übergewichtig" ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 279; Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; Senat, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83, NStZ 1984, 78, 79); im Rahmen der erforderlichen Abwägung sind insbesondere Grundlage und Ausmaß des gegen den Betroffenen bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflussnahme sowie die eigenen, nicht fremdgesteuerten Aktivitäten des Betroffenen in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; Senat, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83, NStZ 1984, 78, 79).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Das Landgericht betont andererseits mit Recht, daß tatprovozierendes Verhalten polizeilicher Lockspitzel nur innerhalb der durch das Rechtsstaatsprinzip gesetzten Grenzen hingenommen werden kann (vgl. Urt. des Senats in GA 1975, 333, 334; ferner BGH NStZ 1984, 78 m.w.N.).

    Die Strafkammer stützt sich bei ihren Ausführungen zu dieser Frage zwar ausdrücklich auf die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (NJW 1980, 1761; 1981, 1626; StrVert 1981, 276; NStZ 1981, 70; 1984, 78) entwickelten wesentlichen Wertungsgesichtspunkte (Grundlage und Ausmaß des gegen den Angeklagten bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten des Angeklagten).

    Davon, daß hier unter Abwägung aller Umstände das Vorgehen des Lockspitzels "unvertretbar übergewichtig" (BGH NStZ 1984, 78, 79) wäre, kann keine Rede sein.

    In dem zu entscheidenden Fall wurde ein solches Verfahrenshindernis aus tatsächlichen Gründen verneint (ebenso in StrVert 1982, 221); in weiteren Entscheidungen hat der 2. Strafsenat jedoch die angefochtenen Urteile wegen der vom Tatgericht versäumten Prüfung dieser Frage aufgehoben (NStZ 1982, 126 und 156; vgl. auch NStZ 1984, 78).

  • BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13

    Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

    In der Folge wurde das tatprovozierende Verhalten aber bei Abwägung aller Umstände "unvertretbar übergewichtig" (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83, NStZ 1984, 78, 79; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 853).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302, in Kraft getreten am 22. September 1992) gefestigter Rechtsprechung, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes sog. Lockspitzel an den Regelungen der Strafprozeßordnung zu messen (vgl. BGHSt 32, 345, 346; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 126; 1982, 156, 157; 1984, 78, 79; BGH StV 1991, 460; 1992, 462; BGH NStZ 1992, 275; Herzog NStZ 1985, 153, 155 f.).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 - (NStZ 1984, 78 = StV 1984, 4 = bei Holtz in MDR 1984, 91/92) jenes Urteil auf die Revision des Angeklagten in vollem Umfang und auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben.
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat (durch Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 = NStZ 1984, 78 = Strafverteidiger 1984, 4) jenes Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat (durch Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 = NStZ 1984, 78 = Strafverteidiger 1984, 4) jenes Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 97/84

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit des Täters von Heroin - Erhebliche

    Stand die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten für die Strafkammer aber fest, so durfte und mußte sie sie bei der Prüfung berücksichtigen, ob ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG vorliegt oder die Strafe dem § 29 Abs. 1 BtMG zu entnehmen ist (vgl. BGH Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81 - Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83 -).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Folgen

    Sofern der neue Tatrichter strafbares Verhalten in Bezug auf eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln feststellen sollte, wird er zu beachten haben, daß es sich bei § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG nur um ein Regelbeispiel handelt, daß somit bereits bei der Auswahl des Strafrahmens alle für und gegen den Angeklagten sprechenden, in seiner Person und der Tat liegenden Umstände in die Prüfung einzubeziehen sind (BGH NStZ 1982, 425; BGH, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83; vgl. außerdem die Rechtsprechungsnachweise bei Mösl, NStZ 1984, 159, 162 und Schoreit NStZ 1983, 15, 16 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83   

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https://dejure.org/1983,296
BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83 (https://dejure.org/1983,296)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1983 - 4 StR 535/83 (https://dejure.org/1983,296)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83 (https://dejure.org/1983,296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens gegen das Waffengesetz - Rechtliche Überprüfung der ganzen Tat im verfahrensrechtlichen Sinne

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Folge der unterlassenen Einbeziehung ausgeschiedener Tatteile

  • rechtsportal.de

    StPO (1975) § 154a, § 264

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 84
  • NJW 1984, 1364
  • MDR 1984, 67
  • NStZ 1984, 129
  • NStZ 1984, 130
  • StV 1984, 4
  • JR 1984, 478
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
    Da mit der Erhebung der Anklage die ganze Tat im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO der Urteilsfindung des Gerichts unterbreitet wird, muß das Gericht, sofern kein rechtliches Hindernis besteht, entsprechend dem Grundsatz der Unteilbarkeit der Tat die ganze angeklagte Tat - in tatsächlicher, wie in rechtlicher Hinsicht - so wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt (§ 264 Abs. 1 StPO), ohne Bindung an die der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegte rechtliche Beurteilung (§ 264 Abs. 2 StPO), erschöpfend aburteilen (BGHSt 22, 105, 106; KK § 264 StPO Rdn. 10).

    Es muß deshalb, auch ohne Antrag, wenn es sonst zu einem Freispruch kommen würde, den ausgeschiedenen Tatteil wieder einbeziehen (BGHSt 22, 105; 29, 315 ff; BGH NStZ 1982, 517; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. August 1983 - 4 StR 381/83 - OLG Hamm NJW 1967, 1433 [OLG Hamm 17.01.1967 - 3 Ss 878/66]; KK § 154 a StPO Rdn. 31).

  • BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80

    Einbeziehung einzelner abtrennbarer Teile einer als fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
    Der vorläufig ausgeschiedene Teil bleibt bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Sachentscheidung rechtshängig und - nach Einbeziehung - verfolgbar (BGHSt 29, 315, 316).

    Es muß deshalb, auch ohne Antrag, wenn es sonst zu einem Freispruch kommen würde, den ausgeschiedenen Tatteil wieder einbeziehen (BGHSt 22, 105; 29, 315 ff; BGH NStZ 1982, 517; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. August 1983 - 4 StR 381/83 - OLG Hamm NJW 1967, 1433 [OLG Hamm 17.01.1967 - 3 Ss 878/66]; KK § 154 a StPO Rdn. 31).

  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge wegen Ablehnungsgesuchs gegen einen Schöffen -

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
    Es muß deshalb, auch ohne Antrag, wenn es sonst zu einem Freispruch kommen würde, den ausgeschiedenen Tatteil wieder einbeziehen (BGHSt 22, 105; 29, 315 ff; BGH NStZ 1982, 517; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. August 1983 - 4 StR 381/83 - OLG Hamm NJW 1967, 1433 [OLG Hamm 17.01.1967 - 3 Ss 878/66]; KK § 154 a StPO Rdn. 31).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
    Das kann nicht Sinn der Neuregelung in § 154 a StPO sein (vgl. BGHSt 21, 326, 329 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]; und auch BGHSt 30, 312 f [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81] sowie Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. Rdn. 25 zu § 154 a StPO).
  • RG, 28.01.1932 - II 1274/31

    In welchem Verhältnis steht das unerlaubte Führen einer Schußwaffe zum Raub nach

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
    Das Vergehen gegen das Waffengesetz und die versuchte gefährliche Körperverletzung wären also tateinheitlich zusammengetroffen (vgl. auch RGSt 66, 117, 119, BGH Beschlüsse vom 27. August 1975 - 3 StR 284/75 - und vom 13. Januar 1978 - 2 StR 308/77) und hätten damit auch eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO gebildet (KK § 264 StPO Rdn. 3, 4).
  • BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67
    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
    Das kann nicht Sinn der Neuregelung in § 154 a StPO sein (vgl. BGHSt 21, 326, 329 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]; und auch BGHSt 30, 312 f [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81] sowie Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. Rdn. 25 zu § 154 a StPO).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83

    Folgen eines nicht "Glauben schenken" einer Zeugenaussage trotz gegenteiliger

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
    Es muß deshalb, auch ohne Antrag, wenn es sonst zu einem Freispruch kommen würde, den ausgeschiedenen Tatteil wieder einbeziehen (BGHSt 22, 105; 29, 315 ff; BGH NStZ 1982, 517; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. August 1983 - 4 StR 381/83 - OLG Hamm NJW 1967, 1433 [OLG Hamm 17.01.1967 - 3 Ss 878/66]; KK § 154 a StPO Rdn. 31).
  • BGH, 13.01.1978 - 2 StR 308/77

    Verjährung einer Tat vor Inkrafttreten des § 78 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
    Das Vergehen gegen das Waffengesetz und die versuchte gefährliche Körperverletzung wären also tateinheitlich zusammengetroffen (vgl. auch RGSt 66, 117, 119, BGH Beschlüsse vom 27. August 1975 - 3 StR 284/75 - und vom 13. Januar 1978 - 2 StR 308/77) und hätten damit auch eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO gebildet (KK § 264 StPO Rdn. 3, 4).
  • BGH, 27.08.1975 - 3 StR 284/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen des Führens einer Waffe mit einer anderen

    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
    Das Vergehen gegen das Waffengesetz und die versuchte gefährliche Körperverletzung wären also tateinheitlich zusammengetroffen (vgl. auch RGSt 66, 117, 119, BGH Beschlüsse vom 27. August 1975 - 3 StR 284/75 - und vom 13. Januar 1978 - 2 StR 308/77) und hätten damit auch eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO gebildet (KK § 264 StPO Rdn. 3, 4).
  • OLG Hamm, 17.01.1967 - 3 Ss 878/66
    Auszug aus BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
    Es muß deshalb, auch ohne Antrag, wenn es sonst zu einem Freispruch kommen würde, den ausgeschiedenen Tatteil wieder einbeziehen (BGHSt 22, 105; 29, 315 ff; BGH NStZ 1982, 517; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. August 1983 - 4 StR 381/83 - OLG Hamm NJW 1967, 1433 [OLG Hamm 17.01.1967 - 3 Ss 878/66]; KK § 154 a StPO Rdn. 31).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Da die Verurteilung aus § 105 StGB entfällt, ist es sachgerecht, die Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 3 StPO wieder auf die Nötigung der durch die Gewaltmaßnahmen unmittelbar betroffenen Personen zu erstrecken, um den Unrechtsgehalt der in der Anklage bezeichneten Tat auf der Grundlage der geänderten rechtlichen Beurteilung voll auszuschöpfen (vgl. BGHSt 29, 315 [317]; 32, 84).
  • OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17

    Vortäuschen einer Straftat bei Anzeige unzutreffenden Alternativgeschehens

    c) Sollte sich, was indes nicht näher mitgeteilt wird und was der mit der Überprüfung auf Grund der Sachrüge auf die Urteilsurkunde beschränkte Senat nicht feststellen kann, das in dem angefochtenen Urteil lediglich im Rahmen der Strafzumessung erwähnte weitere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft V. wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen auf diesen Tatvorwurf beziehen und im Hinblick auf das vorliegende Strafverfahren nach § 154a Abs. 1 StPO eingestellt worden sein, so hätte das Landgericht, um seiner Pflicht aus § 264 StPO zu genügen, grundsätzlich die ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder gemäß § 154a Abs. 3 StPO in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2017 - 5 StR 333/16 = BGHSt 62, 85 = NJW 2017, 1624 = NStZ 2017, 478 und 12.05.2016 - 4 StR 569/15 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S 2 Inbegriff 2; BGHSt 22, 105; 32, 84; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 154a Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Das Landgericht hat die Strafbestimmung der Urkundenfälschung zutreffend - ohne dass dies einen förmlichen Beschluss erfordert hätte - wieder aufgegriffen, um den angeklagten Sachverhalt im Hinblick auf den Freispruch erschöpfend zu würdigen (vgl. BGH, Urteile vom 12. August 1980 - 1 StR 422/80, BGHSt 29, 315, 316; vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85; vom 29. März 1989 - 2 StR 55/89 Rn. 15, BGHR StPO § 154a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 2 und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 (S) Rn. 5; Beschlüsse vom 12. März 1968 - 5 StR 115/68, BGHSt 22, 105, 106 und vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 273/15 Rn. 5).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Unter diesen Umständen hat der Senat aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit (vgl. BGHSt 32, 84, 87) die Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf die verbleibenden Delikte beschränkt.
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    aa) Ist nach einer Beschränkung gemäß § 154a StPO eine Verurteilung wegen des verbliebenen Straftatbestandes nicht möglich, ist die nach § 154a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85; Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00, NStZ-RR 2001, 263, bei Becker; Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01 jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Feststellungen zu den Grundlagen des Freispruchs können in der hier gegebenen Konstellation (Freispruch unter Außerachtlassung eines tateinheitlichen strafrechtlich relevanten Geschehens) zwar grundsätzlich bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83 -, BGHSt 32, 84, 86 ff. (Der 4. Strafsenat hat dort entschieden, dass die rechtsfehlerfreien Feststellungen, auf deren Grundlage der Tatrichter den dortigen Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlages freigesprochen hatte, von der Urteilsaufhebung nicht mit umfasst werden, wenn die Staatsanwaltschaft mit ihrer erfolgreichen Revision allein geltend macht, dass es der Tatrichter unter Verstoß gegen § 264 StPO unterlassen hatte, den zuvor gemäß § 154a Abs. 2 StPO aus den Verfahren ausgeschiedenen Vorwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wieder einzubeziehen, nachdem er zu dem Ergebnis gelangt war, dass eine Verurteilung wegen versuchten Totschlages nicht in Betracht kommt.); vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00 -, BGHR StPO § 353 II Teilaufhebung 2).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung -

    Das Landgericht hätte daher nach §§ 154 a Abs. 3, 264 StPO von Amts wegen den vorläufig von der Verfolgung ausgenommenen Vorwurf der Urkundenfälschung in seine rechtliche Prüfung einbeziehen müssen, wenn es den Angeklagten von dem Tatvorwurf, auf den die Anklage beschränkt war, freisprechen wollte (BGHSt 32, 84, 85, 86 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 3; KK-Schoreit StPO 3. Aufl. § 154 a Rdn. 19 m.w.Nachw.; Kleinkecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 154 a Rdn. 24 und 27).

    Ein Fall, in welchem die den Freispruch tragenden Feststellungen aufrechterhalten bleiben (BGHSt 32, 84, 86) [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83], liegt hier nicht vor.

  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

    Solches hätte aber die dem Schwurgericht obliegende Kognitionspflicht geboten (vgl. BGHSt 32, 84, 85).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Dem angefochtenen Urteil ist zu entnehmen, daß die Strafkammer, wie es in einem Fall der vorliegenden Art geboten ist (BGHSt 22, 105, 106; 29, 315, 316; 32, 84, 85 f. [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]), den von der Staatsanwaltschaft ausgeschiedenen Gesichtspunkt des Betrugs gemäß § 154 a Abs. 3 Satz 1 StPO wieder in das Verfahren einbezogen hat.
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern (Verjährung, Strafzumessung)

    Das Landgericht hatte bezüglich dieser Tat die Strafverfolgung gemäß § 154 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 StPO auf den Verstoß gegen § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB beschränkt, weil "die mitangeklagte versuchte sexuelle Nötigung" weder für die festzusetzende Einzelstrafe noch die zu bildende Gesamtstrafe ins Gewicht falle, ist eine Verurteilung nach § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB wegen Verjährung nicht möglich, ist die nach § 154 a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung aber wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 29, 315 ff.; 32, 84, 85).

    Das Urteil des 4. Strafsenats vom 15. September 1983 (BGHSt 32, 84) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14

    Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (synthetische Cannabinoide als

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94

    Vorwurf - Einbeziehung - Freispruch - Strafänderung

  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06

    Verabredung zu einem Verbrechen; Aufklärungspflicht (Rügeanforderungen);

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14

    Kognitionspflicht (fehlende volle Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der

  • BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95

    Mitangeklagter - Angelastete Tat - Absperren der Tür - Gewaltanwendung - Sexuelle

  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02

    (Versuchter) Totschlag; Notwehr (Messerstiche; Prüfungspflicht bei

  • BGH, 16.10.2003 - 5 StR 290/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte)

  • OLG Celle, 09.11.2018 - 1 Ss 63/17

    Bemessung der Höchstmengen bei kontinuierlichem Bezug von

  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 25/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; (nicht) "erklärbare Ungereimtheiten"

  • BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88

    Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines

  • BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96

    Revisionsrechtliche Fragen bei der Beweiserhebung durch die Tatscheninstanz

  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 370/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gesetzesverletzung - Beschränkungsbeschluß -

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1998 - 1 Ws 799/98
  • BGH, 29.03.1989 - 2 StR 55/89

    Förmliche Wiedereinbeziehung - Täuschung über die Beschaffung von

  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 143/92

    Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs in einem Verfahren wegen

  • BGH, 23.07.1996 - 1 StR 316/96

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Angeklagten vom Vorwurf

  • BGH, 02.11.1984 - 2 StR 112/84

    Verurteilung wegen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung - Hinterziehung von

  • BGH, 17.05.1995 - 2 StR 111/95

    Freispruch - Einbeziehung - Beweiswürdigung - Sprengstoffanschlag -

  • BGH, 15.05.1990 - 4 StR 232/90

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen der rechtswidrigen Tat und dem Zustand des

  • OLG Stuttgart, 02.04.1990 - 3 Ss 57/90

    Begriff des Geschäftsgeheimnisses ; Interesse an der Geheimhaltung ; Verwertung

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90

    Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an

  • BGH, 30.01.1991 - 2 StR 428/90

    Erfordernis einer erneuten Einbeziehung eines ausgeschiedenen Tatteils in das

  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 686/84

    Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei der Täterschaft an einem Raub -

  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 633/84

    Vorliegen von Schuldunfähigkeit im Zeitpunkt der Tötungshandlungen - Hervorrufen

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