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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2356
BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92 (https://dejure.org/1993,2356)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1993 - 2 StR 531/92 (https://dejure.org/1993,2356)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 2 StR 531/92 (https://dejure.org/1993,2356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Vergewaltigung - Aussage gegen Aussage - Falschbezichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 526
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92
    Steht in einem Verfahren, in dem einem Angeklagten Vergewaltigung vorgeworfen wird, die Aussage des Angeklagten gegen die der Anzeigeerstatterin und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5; BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 2; BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91 und Beschl. v. 22. Januar 1992 - 2 StR 520/91).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92
    Steht in einem Verfahren, in dem einem Angeklagten Vergewaltigung vorgeworfen wird, die Aussage des Angeklagten gegen die der Anzeigeerstatterin und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5; BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 2; BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91 und Beschl. v. 22. Januar 1992 - 2 StR 520/91).
  • BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91

    Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92
    Steht in einem Verfahren, in dem einem Angeklagten Vergewaltigung vorgeworfen wird, die Aussage des Angeklagten gegen die der Anzeigeerstatterin und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5; BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 2; BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91 und Beschl. v. 22. Januar 1992 - 2 StR 520/91).
  • BGH, 23.11.1989 - 2 StR 515/89

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Fall von Aussage gegen Aussage -

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92
    Steht in einem Verfahren, in dem einem Angeklagten Vergewaltigung vorgeworfen wird, die Aussage des Angeklagten gegen die der Anzeigeerstatterin und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5; BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 2; BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91 und Beschl. v. 22. Januar 1992 - 2 StR 520/91).
  • BGH, 13.03.1991 - 2 StR 62/91

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Überzeugungsbildung des Gerichts - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92
    Steht in einem Verfahren, in dem einem Angeklagten Vergewaltigung vorgeworfen wird, die Aussage des Angeklagten gegen die der Anzeigeerstatterin und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5; BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 2; BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91 und Beschl. v. 22. Januar 1992 - 2 StR 520/91).
  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

    In einem solchen Fall müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussagen kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen niedergelegt werden (vgl. dazu u.a. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92 - StV 1994, 526 m.w.N. und Beschluss vom 6. März 2002 - 5 StR 501/01 - NStZ-RR 2002, 174 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. und Beschluss vom 13. Januar 2009 a.a.O. Rn. 18).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; Senat, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15; Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; Senat, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15 mwN).
  • BGH, 10.01.2017 - 2 StR 235/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil in

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15; Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15 mwN).
  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 465/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; Senat, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367, 368 mwN) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367, 368 mwN).
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 408/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; Senat, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14; BGH, Beschluss vom 12. November 1998 - 4 StR 511/98, NStZ-RR 1999, 139).
  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale

    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage(n) kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92 - <StV 1994, 526> m.w.N. und Beschluss vom 6. März 2002 - 5 StR 501/01 - <NStZ-RR 2002, 174 [175]> m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; Senat, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15; Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15, Rn. 11) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; Senat, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15, Rn. 11 mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; Senat, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 15; Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19; Senat, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Freilich werden, sollte in der Hauptverhandlung ?Aussage gegen Aussage? stehen, die in diesem Falle an die Beweiswürdigung und die Überzeugungsbildung zu stellenden besonders kritischen Anforderungen zu beachten sein, wobei die Aussage des Manfred Sch. im Zusammenhang mit den übrigen Beweismitteln einer Würdigung und Gesamtabwägung zu unterziehen sowie ein nach den Umständen denkbares Motiv für eine Falschbezichtigung zu prüfen sein wird, insbesondere, ob er sich damals durch die den Angeklagten belastende Aussage selbst entlasten wollte (BGH StV 1994, 6; StV 1994, 526; StV 2002, 467; NStZ-RR 2004, 87; Senat StV 2000, 658).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03

    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage (n) kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 2 StR 531/92 m. w. N. und Beschluss vom 6. März 2002 5 StR 501/01 m. w. N.; Meyer-Goßner, StPO, a. a. O., RNr. 11 m. w. N.).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94

    Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit -

  • BVerwG, 04.06.2009 - 2 WD 7.09

    Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung;

  • BVerwG, 02.04.2009 - 2 WD 11.08

    Vereidigter Zeuge; Beweiswürdigung; Zurückverweisung; Aussagenanalyse.

  • BVerwG, 13.01.2009 - 2 WD 5.08

    Schwerer Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung;

  • BGH, 26.04.2022 - 2 StR 355/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussage: Darstellung in

  • BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 WD 28.04
  • BVerwG, 17.04.2008 - 2 WD 10.07
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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1994 - 3 StR 646/93   

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https://dejure.org/1994,3095
BGH, 22.06.1994 - 3 StR 646/93 (https://dejure.org/1994,3095)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1994 - 3 StR 646/93 (https://dejure.org/1994,3095)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93 (https://dejure.org/1994,3095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 593
  • StV 1994, 525
  • StV 1994, 526
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.09.1993 - 3 StR 412/93

    Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs hinsichtlich der Verlesbarkeit von Kopien

    Auszug aus BGH, 22.06.1994 - 3 StR 646/93
    Fotokopien von Urkunden sind zum Nachweis der Existenz und des Inhalts der Originalurkunde keine präsenten Beweismittel i.S.d. § 245 Abs. 2 StPO, da die Übereinstimmung mit dem Original Voraussetzung ihrer Verwertbarkeit ist; diese ist im Strengbeweisverfahren festzustellen (vgl.Senatsbeschluß vom 1. September 1993 - 3 StR 412/93; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 248; Mayr in KK 3. Aufl. StPO § 249 Rdn. 12; Schlüchter in SK - StPO § 249 Rdn. 36).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    (b) Insoweit kann offen bleiben, ob es sich bei in Kopie vorgelegten Urkunden tatsächlich um präsente Beweismittel i.S.v. § 245 Abs. 2 StPO handelt, wofür nach Auffassung des Senats im Grundsatz einiges spricht (vgl. aber insoweit BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, NStZ 1994, 593).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Die Rechtsprechung, wonach der Ablichtung einer Urkunde nicht die Qualität eines präsenten Beweismittels im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, BGHR StPO § 245 Beweismittel 1; zweifelnd BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29 Rn. 60), ist nicht auf den Fall zu übertragen, in dem sich - wie hier - der Beweisantrag auf die Verlesung des Ausdrucks einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail bezieht; dies hat der Bundesgerichtshof bisher nicht tragend entschieden (zweifelnd bereits BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 355/15, juris).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    b) Der Senat kann offenlassen, ob sich die Ablehnung der beantragten Verlesung der den Beweisanträgen beigefügten Urkundenkopien nach § 244 Abs. 3 StPO oder - als präsente Beweismittel - nach § 245 Abs. 2 StPO richtet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, NStZ 1994, 593; Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33; Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 355/15, StV 2016, 343).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 355/15

    Strafverfahren: Ausdruck einer E-Mail als präsentes Beweismittel

    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach der Ablichtung einer Urkunde nicht die Qualität eines präsenten Beweismittels im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, BGHR StPO § 245 Beweismittel 1; zweifelnd BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33), auf den Fall zu übertragen ist, in dem sich - wie hier - der Beweisantrag auf die Verlesung des Ausdrucks einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail bezieht.
  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Ein Vorrang des Arztes bei Prognosegutachten über Personen ohne psychische Störungen wurde im übrigen auch schon vor der Änderung des § 454 StPO vermehrt in Zweifel gezogen (vgl. Schüler-Springorum StV 1994, 525 [BGH 22.06.1994 - 3 StR 646/93] m.N.; aus psychiatrischer Sicht Rasch NStZ 1993, 509, 510 [BGH 07.04.1993 - 1 StB 7/93] ).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1997 - 1 Ws 22/97
    Einen Ersatz für die Originalurkunde bilden Ablichtungen wegen der Möglichkeit der Manipulation bei ihrer Herstellung jedoch nur dann, wenn ihre Übereinstimmung mit dem Original festgestellt (vgl. für das Strengbeweisverfahren BGH NStZ 1986, 519 ; BGH NStZ 1994, 593 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., 1995 Rdnr. 6 zu § 249 m.w.N.) oder - im Verfahren der Glaubhaftmachung - zumindest hinreichend wahrscheinlich gemacht werden kann.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1994 - 5 StR 171/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5545
BGH, 09.05.1994 - 5 StR 171/94 (https://dejure.org/1994,5545)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1994 - 5 StR 171/94 (https://dejure.org/1994,5545)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1994 - 5 StR 171/94 (https://dejure.org/1994,5545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 526
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