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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.1999 - 3 StR 224/99   

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https://dejure.org/1999,4462
BGH, 10.09.1999 - 3 StR 224/99 (https://dejure.org/1999,4462)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1999 - 3 StR 224/99 (https://dejure.org/1999,4462)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1999 - 3 StR 224/99 (https://dejure.org/1999,4462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
    Verwerfung der Revision; Mangelhafte Revisionsbegründung

  • Wolters Kluwer

    Eigene Sachkunde des Gerichts - Schreibkenntnisse des Angeklagten - Revision - Spendenquittung - PKK - Alphabetisierungskurs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2
    Verfahrensrüge bei abgelehntem Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 242
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. September 1999 - 3 StR 224/99 -,.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1998 - 4 StR 585/98   

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https://dejure.org/1998,3375
BGH, 01.12.1998 - 4 StR 585/98 (https://dejure.org/1998,3375)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1998 - 4 StR 585/98 (https://dejure.org/1998,3375)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 4 StR 585/98 (https://dejure.org/1998,3375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG; § 274 StPO; § 338 Nr. 6 StPO
    Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; Anforderungen an den Ausschluß der Öffentlichkeit; Teilaufhebung bei absolutem Revisionsgrund

  • Wolters Kluwer

    Revision aufgrund einer sachlichen Rüge; Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens; Aufhebung eines Urteils aufgrund des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 274 Satz 1; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StGB § 69a; ; GVG § 174 Abs. 1 Satz 2; ; GVG § 174 Abs. 1 Satz 3; ; GVG § 169 Satz 1

  • rechtsportal.de

    GVG § 169; StPO § 338 Nr. 6

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 371
  • StV 2000, 242
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - 4 StR 585/98
    Anders könnte es sich verhalten, wenn der unter unzulässiger Beschränkung der Öffentlichkeit durchgeführte Verhandlungsteil ausschließlich den Vorwurf der Vergewaltigung zum Nachteil der Nebenklägerin betroffen hätte (zur Möglichkeit der Teilaufhebung im Fall eines absoluten Revisionsgrundes des § 338 Nr. 6 vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluß 3 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - 4 StR 585/98
    Damit ist - da das Protokoll weder lückenhaft noch widersprüchlich ist und deshalb auch keine andere Deutung zuläßt (vgl. BGHSt 17, 220, 222) - bewiesen (§ 274 Satz 1 StPO), daß der nach § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG zwingend vorgeschriebene Beschluß des Gerichts nicht ergangen, jedenfalls aber nicht verkündet worden ist.
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 605/18

    Absolute Revisionsgründe (Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung:

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden von § 338 Nr. 6 StPO als Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit nicht nur materielle Beschränkungen der Öffentlichkeit, sondern auch Verstöße gegen Verfahrensbestimmungen erfasst, welche das Ausschließungsverfahren regeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2018 - 4 StR 68/18, NStZ-RR 2018, 324; vom 9. April 2013 - 5 StR 612/12, NStZ 2013, 479, 480; vom 3. März 2009 - 3 StR 584/08, NStZ-RR 2009, 213; vom 1. Dezember 1998 - 4 StR 585/98, NStZ 1999, 371; Urteil vom 22. November 1995 - 3 StR 284/95, StV 1996, 135; Beschlüsse vom 24. August 1995 - 4 StR 470/95, StV 1996, 134; vom 6. Januar 1987 - 5 StR 573/86, BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1; vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 739/83, StV 1984, 146; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 338 Rn. 48; Frisch aaO Rn. 132 mwN).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    a) Zwar trägt die Revision vor, dass das Landgericht mit der folgenden Anordnung des Vorsitzenden anstatt durch Gerichtsbeschluss, wie es § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG vorsieht, die Öffentlichkeit ungesetzlich beschränkt hat: "Im Einverständnis mit dem Angeklagten und dem Verteidiger wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da anderenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eintreten kann." Diese - im Übrigen mit dem Wortlaut der in § 172 GVG genannten Ausschließungsgründe nicht vollständig übereinstimmende - Anordnung begründet nach tradiertem Verständnis (vgl. RGSt 64, 385, 388 m.w.N.) den geltend gemachten absoluten Revisionsgrund (BGH NStZ 1999, 371 (4 StR 585/98)), und zwar sogar bei eigener Antragstellung des Angeklagten auf Ausschluss der Öffentlichkeit (vgl. Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 338 Rdn. 46 m.w.N.), daher auch hier, bei erklärtem Einverständnis des Angeklagten.

    Wegen der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs hätte es weiteren Vortrags bedurft, um den Senat in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob § 338 Nr. 6 StPO deshalb unanwendbar ist, weil das Beruhen des Urteils auf dem Fehler denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHR StPO § 338 Aufhebungsumfang 1; § 338 Nr. 6 StPO Ausschluss 3; BGH NStZ 1999, 371 (1 StR 636/98); Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 50b).

  • BGH, 21.01.2021 - 2 StR 188/20

    Absolute Revisionsgründe (Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    Damit liegt ein durchgreifender Verfahrensverstoß nach § 338 Nr. 6 StPO vor (BGH, Beschluss vom 29. Juni 1984 - 2 StR 170/84, StV 1984, 499; Beschluss vom 1. Dezember 1998 - 4 StR 585/98, NStZ 1999, 371).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der

    Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, daß etwa der Schutz des Vertrauens in Terminankündigungen nicht vom Öffentlichkeitsgrundsatz umfaßt wird (BGH NStZ 1984, 134, 135) und es sich auch bei der während des Ausschlusses der Öffentlichkeit erfolgten Mitteilung des Vorsitzenden, daß bestimmte Vernehmungsprotokolle eingegangen seien, von denen er den Verteidigern Abschriften übergab, nicht um einen eigenständigen Verfahrensabschnitt handelt, für den die Öffentlichkeit wiederhergestellt werden muß (BGH NStZ 1999, 371).
  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat jenes Urteil durch Beschluß vom 1. Dezember 1998 4 StR 585/98 - wegen Verletzung der Grundsätze über die Öffentlichkeit des Verfahrens auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5310
BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99 (https://dejure.org/1999,5310)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1999 - 4 StR 351/99 (https://dejure.org/1999,5310)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1999 - 4 StR 351/99 (https://dejure.org/1999,5310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Unzulässige Rüge des Verstoßes gegen § 338 Nr. 1 StPO; Bildung der Gesamtstrafe; Höchststrafe von 15 Jahren

  • Wolters Kluwer

    Mitteilung des Sitzungskalenders - Außerordentliche Sitzung - Bildung der Gesamtsrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 54 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
    Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
    Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
    Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97

    Bildung mehrerer Gesamtstrafen (Zäsurwirkung; Höchstgrenze des § 38 Abs. 2 StGB)

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
    Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 278/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Schuldangemessenheit

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
    Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    aa) Der Zulässigkeit der Rüge steht hier allerdings nicht entgegen, dass die Revision Verfahrensvorgänge in eigenen Worten wiedergegeben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. April 1998 - 1 StR 120/98, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4, und vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00, juris Rn. 2 mwN) und den Sitzungskalender der Strafkammer (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 1999 - 4 StR 351/99, juris Rn. 1) nicht vorgelegt hat.
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