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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05   

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https://dejure.org/2006,1554
BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05 (https://dejure.org/2006,1554)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2006 - 2 BvR 803/05 (https://dejure.org/2006,1554)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 803/05 (https://dejure.org/2006,1554)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 119 Abs. 6 StPO; § 23 EGGVG
    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Erledigung; fortbestehendes Rechtsschutzinteresse); Anspruch auf ein faires Verfahren (sachwidrige Behandlung eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung als Dienstaufsichtsbeschwerde); Hausverbot in einer Justizvollzugsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG sowie Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Verneinung eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses bei erledigten hoheitlichen Maßnahmen trotz vorangegangener verfahrensfehlerhafter Behandlung des zugrunde liegenden Antrags

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses bei erledigten hoheitlichen Maßnahmen; Erschwerung des Zugangs zu einer gerichtlichen Sachentscheidung; Zweifel der Gerichte am Vorliegen bestimmter ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 119 Abs. 3; EGGVG § 23
    Überprüfung eines Hausverbotes von Besuchern eines Untersuchungsgefangenen in der JVA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtsschutz bei Verfahrenserledigung nach fehlerhafter Sachbehandlung durch ein Gericht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Rechtsschutz bei Verfahrenserledigung nach fehlerhafter Sachbehandlung durch ein Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 129
  • NVwZ 2007, 807
  • NStZ 2007, 413
  • StV 2007, 589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
    Der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung darf jedoch durch die Auslegung und Anwendung des Prozessrechts nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 110, 339 ).

    b) Kommt eine gerichtliche Entscheidung aufgrund von Verzögerungen, die der Justiz anzulasten sind, nicht vor Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens zustande, so ist zu berücksichtigen, dass das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgende Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren es den Gerichten verbietet, aus eigenen Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen Nachteile für die Verfahrensbeteiligten abzuleiten (vgl. BVerfGE 78, 123 ; 110, 339 ).

    Demgemäß ist beispielsweise bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu berücksichtigen, ob die Gerichte durch ihr Verhalten zur Fristversäumnis beigetragen haben (vgl. BVerfGE 110, 339 ).

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
    Zweifel der Gerichte am Vorliegen bestimmter Zulässigkeitsvoraussetzungen dürfen im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht dazu führen, dass dem Rechtsbehelfsführer eine gerichtliche Entscheidung praktisch versagt wird (vgl. BVerfGE 57, 9 zur Rechtswegeröffnung).

    Die Annahme, das Hausverbot sei für die Beschwerdeführerin nur im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde angreifbar, wäre angesichts der nicht auszuschließenden Möglichkeit, dass dieses Verbot Rechte der Beschwerdeführerin verletzt, mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG offensichtlich nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 57, 9 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
    Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes folgt das Gebot, soweit als möglich zu verhindern, dass durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet zwar die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
    a) Dies schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen, namentlich von einem bestehenden Rechtsschutzinteresse, abhängig zu machen und ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer hoheitlichen Maßnahme nach deren Erledigung nur unter besonderen Voraussetzungen anzuerkennen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

    Ob ein Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin noch aus weiteren Gründen - etwa im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr oder ein Rehabilitierungsinteresse - nicht hätte verneint werden dürfen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ), kann wegen des bereits festgestellten Grundrechtsverstoßes offenbleiben.

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
    Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes folgt das Gebot, soweit als möglich zu verhindern, dass durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).

    Es muss jedoch gewährleistet sein, dass der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 37, 150 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
    Art. 19 Abs. 4 GG fordert daher auch, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit gewährt wird (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
    a) Dies schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen, namentlich von einem bestehenden Rechtsschutzinteresse, abhängig zu machen und ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer hoheitlichen Maßnahme nach deren Erledigung nur unter besonderen Voraussetzungen anzuerkennen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
    Eine Rechtsordnung, die dies ermöglichte, verstieße gegen den Grundsatz, dass der Rechtsstaat rechtswidriges Vorgehen nicht begünstigen darf (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, EuGRZ 2006, S. 435 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
    Ob ein Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin noch aus weiteren Gründen - etwa im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr oder ein Rehabilitierungsinteresse - nicht hätte verneint werden dürfen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ), kann wegen des bereits festgestellten Grundrechtsverstoßes offenbleiben.
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05
    Art. 19 Abs. 4 GG fordert daher auch, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit gewährt wird (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04

    Recht auf ein faires Verfahren (keine Zurechnung von Fehlern der Justiz;

  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1147/05

    Recht auf ein faires Verfahren; Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde (vom

  • BGH, 13.11.1979 - 5 ARs (VS) 18/79

    Voraussetzungen für die Vorlage einer Sache zur Vorabentscheidung an den BGH -

  • BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06

    Justizgewährungsanspruch eines aus einer AG gegen Kapitalabfindung

    Insbesondere ist den Gerichten nicht gestattet, Gründe für die Abweisung von Anträgen als unzulässig durch eine eigene verfahrensfehlerhafte Antragsbehandlung selbst herbeizuführen (vgl. BVerfGK 10, 129 [132]).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Dies schließt aus, dass Gerichte Gründe für die Abweisung von Anträgen als unzulässig durch eigene verfahrensfehlerhafte Behandlung selbst herbeiführen, wie beispielsweise dem Betroffenen eine Entscheidung zur Sache wegen Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens zu versagen, nachdem sie selbst durch verfahrensfehlerhafte Behandlung des zugrundeliegenden Antrags verhindert haben, dass eine gerichtliche Entscheidung vor Erledigung zustande kam (vgl. BVerfGK 10, 129, 132).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2008 - 13 S 783/08

    Aufklärungspflichten der Behörde bei der Anordnung öffentlicher Zustellung

    Dem Kläger ist zwar zuzurechnen, dass er eine öffentliche Zustellung durch fehlende Ummeldung bzw. Mitteilung an die Behörde veranlasst hat; gleichwohl bestand jedoch jedenfalls nach dem Eingang der Anwaltsschreibens vom 14.8.2007 aus Gründen des fairen Verfahrens (s. Art. 20 Abs. 3 GG; BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006 - 2 BvR 803/05 -, NVwZ 2007, 807; BVerwG, Urteil vom 14.3.2007 - 2 WD 3/06 -, NJW 2007, 2936; OVG Münster, Beschluss vom 29.9.2007 - 13 A 4479/02 -, NVwZ-RR 2005, 449 m.w.N.) Anlass zu einem - z.B. telefonischen - Hinweis auf die zuvor bereits erfolgte öffentliche Zustellung, weil die Widerspruchsfrist noch lief und die öffentliche Zustellung von Verfügungen lediglich eine Zustellungsfiktion bewirkt.
  • OLG Stuttgart, 15.12.2022 - 4 Ws 529/22

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung

    Dies kommt insbesondere bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Freiheitsentziehung und Telekommunikationsüberwachung in Bartracht (Allgayer in: MüKoStPO, 1. Auflage, § 296 Rn. 49 f. mwN); aber auch in den Fällen, in denen eine gerichtliche Entscheidung vor Erledigung durch verfahrensfehlerhafte Behandlung verhindert wurde (BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006 - 2 BvR 803/05, NStZ 2007, 413, 414).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 2 LA 423/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses gemäß §

    Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass der Kläger in diesem Zusammenhang dem Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 803/05 (juris) - und 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - (NVwZ 2007, 805 = juris) vorhält, es sei mit der Verpflichtung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und den Anforderungen an ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG) unvereinbar, dass das Verwaltungsgericht selbst nicht rechtzeitig eine Sachentscheidung getroffen habe und ihm nun fast drei Jahre nach Klageerhebung den Wegfall der Wiederholungsgefahr entgegenhalte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2014 - L 19 AS 2157/13
    Für die Klage gegen das Hausverbot besteht - wie sich allein aus der Verhängung bereits mehrerer Hausverbote ergibt - schon aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein berechtigtes Feststellungsinteresse des Klägers i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (zur Verpflichtung, gem. Art. 19 Abs. 4 GG effektiven Rechtsschutz auch gegen erledigte Hausverbote einzuräumen vergl. nur BVerfG Beschluss vom 27.12.2006 - 2 BvR 803/05).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 1 S 1997/08

    Vorübergehende Zuweisung einer Übertragungskapazität ohne Ausschreibungsverfahren

    Weder dürfte davon auszugehen sein, dass bei einer Verfügung, mit der die Nutzung einer Frequenz vorübergehend geduldet wird, Rechtsschutz in der Hauptsache typischerweise nicht zu erlangen ist (vgl. zu solchen Fallkonstellationen Urteil des erk. Senats vom 14.04.2005 - 1 S 1162/04 -, VBlBW 2005, 431 m.w.N., sowie zuletzt BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18.09.2008 - 2 BvR 683/08 -, ZIP 2008, 2027 und vom 20.04.2007 - 2 BvR 203/07 -, BVerfGK 11, 54 ), noch dürfte dem Verwaltungsgericht eine rechtsstaatswidrige überlange Verfahrensdauer vorzuhalten sein, aus der Gründe für die Abweisung des Rechtsschutzbegehrens als unzulässig nicht abgeleitet werden dürfen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 27.12.2006 - 2 BvR 803/05 -, BVerfGK 10, 129 ).
  • LG Kassel, 13.11.2008 - 6 Qs 280/08
    Auch soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei einer verzögerten Sachbehandlung (vergleiche BVerfG NStZ 2007, 413) eine Beschwerde ggf. dann nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden kann, sondern die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu überprüfen und gegebenenfalls der Rechtswidrigkeit festzustellen ist, liegt ein solcher Fall nicht vor.

    Insoweit ist auch die Entscheidung des BVerfG (vgl. NStZ 2007, 413), wonach in den Fällen der Erledigung, in denen die Strafverfolgungsbehörden durch fehlerhafte Behandlung eines Rechtsschutzgesuchs eine Entscheidung hierüber verhindern, aus Gründen der Verfahrensfairness verfassungsrechtlich geboten sei, dem Beschwerdeführer die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme durch ein Gericht zu ermöglichen, nicht vergleichbar.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2007 - L 13 SO 7/06

    Übernahme von durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes angefallenen

    Dies erscheint dem Senat in Anbetracht der zu erwartenden langen Dauer der Hauptsacheverfahren aus den Bereichen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und des SGB XII und dem praktischen Bedürfnis nach der Klärung von strittigen Tatsachen und Rechtsfragen in einem Beschwerdeverfahren sowohl durch den rechtsuchenden Bürger als auch durch die das Gesetz ausführende Verwaltung nicht hinnehmbar (vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des zweiten Senats, Beschluss vom 27. Dezember 2006 2 BvR 803/05 -).
  • BayObLG, 30.04.2019 - 3 O 7479/17

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

    Dies gilt auch dann, wenn es bei sachgerechter Verfahrensgestaltung vor Eintritt der Erledigung möglicherweise nicht zu einer Entscheidung in der Hauptsache, sondern lediglich zu einer rechtzeitigen Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gekommen wäre (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2006, 2 BvR 803/05, NStZ 2007, 413 [juris Rn. 16]; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, § 28 EGGVG Rn. 17).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 VA 63/19

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 8 CS 19.173

    Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für eine noch einzulegende Beschwerde

  • VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 23/08

    Rechtsschutzbedürfnis; effektiver Rechtsschutz; Eilrechtsschutzverfahren;

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 7 AS 4868/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2009 - L 8 SO 73/09
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06   

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https://dejure.org/2006,34691
OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,34691)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,34691)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,34691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Diese Rechtsgarantien umfassen den Anspruch des Inhaftierten auf Einsicht in die Ermittlungsakte, soweit er sie benötigt, um sich über die der Haftentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen und Beweismittel zu informieren (BVerfG NStZ 1994, 551, 552; EGMR NJW 2002, 2013, 2015).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01

    Rüge einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 lit. b) des Wiener Übereinkommens über

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Die den Verkehr des Beschuldigten mit der Vertretung seines Heimatlandes betreffende Belehrungspflicht nach Art. 36 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜG (BGBl. 1969 II 1585, 1625), Nr. 135 Abs. 1 S. 3 RiVASt soll dem Zweck der Vorschriften über die Benachrichtigung der konsularischen Vertretung Rechnung tragen, der allein darin besteht zu verhindern, dass Angehörige eines fremden Staates, die außerhalb ihre Heimat vielfach nur über geringe oder gar keine Sozialkontakte verfügen, dort aufgrund staatlichen Zugriffs spurlos aus der Öffentlichkeit verschwinden (BGH NStZ 2002, 168).
  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Diese Rechtsgarantien umfassen den Anspruch des Inhaftierten auf Einsicht in die Ermittlungsakte, soweit er sie benötigt, um sich über die der Haftentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen und Beweismittel zu informieren (BVerfG NStZ 1994, 551, 552; EGMR NJW 2002, 2013, 2015).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/05

    Untersuchungshaft: Sechsmonats-Prüfung bei nicht ordnungsgemäß verkündeter

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Sie besteht hier in dem Haftbefehlserweiterungsbeschluss der Jugendkammer vom 22. September 2006, den die Kammer dem Angeklagten am 10. Oktober 2006 ordnungsgemäß nach § 115 StPO eröffnet hat (die Erledigung im Wege der Rechtshilfe wäre nicht ausreichend gewesen, vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 2006, 588).
  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 1 Ws 183/11

    Verhaftung: Erforderlichkeit der Anhörung bei wesentlicher Änderung eines

    § 115 StPO ist über seinen Wortlaut hinaus auch auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten entsprechend anwendbar, wenn ein bestehender Haftbefehl geändert, erweitert oder durch einen anderen Haftbefehl ersetzt wird (BVerfG StV 2001, 691 ; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 346; Senat, Beschluss vom 06.11.2006 - 1 Ws 675, 676/06 -, StV 2007, 589; OLG Jena, Beschluss vom 27.06.2008 - 1 Ws 240/08 -, juris; OLG Hamm , Beschluss vom 05.02.2009 - 3 Ws 39/09; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 115, Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Sie wird jedoch rechtlich und tatsächlich anders bewertet als im Ursprungshaftbefehl (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23.10.2001 - 1 Ws 1273/01 - und vom 06.11.2006 - 1 Ws 675, 676/06 -, in juris und StV 2007, 589 [Ls.]).

  • OLG Hamm, 06.06.2013 - 5 Ws 202/13

    Haftbeschwerde; Prozessuale Überholung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

    Anfechtbar ist dabei grundsätzlich stets ausschließlich die zuletzt ergangene, den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 1991, 1 Ws 1086/91, zitiert nach juris Rn. 4; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rn. 8).

    Ein solches käme nur dann in Betracht, wenn die Untersuchungshaft beendet wäre und der Angeklagte ohne Zuerkennung des besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses mangels Beschwer eine gerichtliche Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr erreichen könnte (vgl. dazu: OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 10).

  • OLG Koblenz, 23.12.2015 - 2 Ws 664/15

    Untersuchungshaft: Beschwerde gegen eine überholte Haftfortdauerentscheidung

    Gültige Grundlage der Untersuchungshaft und als solche anfechtbar ist grundsätzlich nur die letzte auf Haftfortdauer erkennende gerichtliche Entscheidung (st. Rspr. des OLG Koblenz, vgl. 2 Ws 507/14 v. 20.10.2014; 2 Ws 702/13 v. 05.12.2013, 1 Ws 675, 676/06 v. 06.11.2006 - StV 2007, 589; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 117 Rn. 8 mwN.).

    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse für die Beschwerde käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Untersuchungshaft beendet wäre und der Angeklagte ohne Zuerkennung eines solchen Interesses mangels Beschwer eine gerichtliche Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr erreichen könnte (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 507/14 v. 20.102014; 1 Ws 675, 676/06 v. 06.11.2006 - StV 2007, 589; Meyer-Goßner/Schmitt aaO. vor § 296 Rn. 18a mwN.).

  • BGH, 04.01.2013 - StB 10/12

    Haftbeschwerde (Fortdauer der Untersuchungshaft; Unstatthaftigkeit der Beschwerde

    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 11/12
    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 14/12
    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 15/12
    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.04.2007 - 1 Ws 89/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37701
OLG Brandenburg, 27.04.2007 - 1 Ws 89/07 (https://dejure.org/2007,37701)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2007 - 1 Ws 89/07 (https://dejure.org/2007,37701)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2007 - 1 Ws 89/07 (https://dejure.org/2007,37701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2007 - 1 Ws 89/07
    Ein Eingriff in die Freiheit ist nur dann hinzunehmen, wenn und insoweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - ,  zuletzt mit Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 489/07 -).

    8 Eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes kann daher auch schon vor Ablauf der Sechsmonatsfrist die Aufhebung des Haftbefehls gebieten, wenn es aufgrund vermeidbarer Fehler der Justizorgane zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 489/07 -).

    In derartigen Fällen gebietet bereits das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) die Aufhebung des Haftbefehls (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2007 - 2 BvR 489/07).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2007 - 1 Ws 89/07
    Ein Eingriff in die Freiheit ist nur dann hinzunehmen, wenn und insoweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - ,  zuletzt mit Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 489/07 -).
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