Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.10.2010

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10   

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https://dejure.org/2010,10619
BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10 (https://dejure.org/2010,10619)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - 4 StR 508/10 (https://dejure.org/2010,10619)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10 (https://dejure.org/2010,10619)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 242 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 242 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des teilweisen Schweigens eines Beschuldigten bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des teilweisen Schweigens eines Beschuldigten bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 118
  • StV 2011, 269
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10
    Soll eine Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies vielmehr voraus, dass mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum im zu entscheidenden Fall eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder - wiewohl denkbar - nach den Umständen so fernliegt, dass sie ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 155 f.).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10
    Selbst wenn vorliegend ein grundsätzlich einer Würdigung zugängliches teilweises Schweigen gegeben wäre, dürften daraus für den Angeklagten nachteilige Schlüsse nur dann gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Das Widerlegen der Einlassung eines Angeklagten hat nur einen begrenzten Beweiswert, weil auch ein unschuldiger Angeklagter durch eine Lüge sich besser zu verteidigen glauben kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 156; Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 2 StR 473/16 Rn. 10; vom 30. September 2015 - 1 StR 445/15 Rn. 15; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10 Rn. 3 und vom 17. Mai 2000 - 3 StR 161/00 Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 08.10.2019 - 2 RVs 36 Ss 469/19

    Erwerb von Betäubungsmitteln, Darknet, Urteilsfeststellungen

    Selbst wenn im Aussageverhalten des Angeklagten ein der Würdigung zugängliches teilweises Schweigen gesehen werden könnte, dürften zu seinem Nachteil Schlüsse hieraus nur dann gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären und andere mögliche Ursachen des Schweigens ausgeschlossen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten

    Allerdings dürfen aus einem Teilschweigen im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen nur dann nachteilige Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind, es sei denn, der Angeklagte hat zu dem betreffenden Teilaspekt auch auf konkrete Nachfrage hin keine Antwort gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, NStZ 2015, 601; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148; vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 145; vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65, BGHSt 20, 298, 300; MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 194 f.; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 163; Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 261 Rn. 17 mwN; kritisch Schneider, NStZ 2017, 73, 75 ff.).
  • LG Köln, 07.07.2017 - 113 KLs 3/15

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung, des schweren Menschenhandels zum Zweck der

    Da der Angeklagte eine ersichtlich nicht nur fragmentarische Einlassung zum Tatvorwurf abgeben hat und zu diesem Punkt explizit befragt worden ist, darf die Kammer sein insoweit erfolgtes Schweigen, für das eine andere Erklärung auszuschließen ist, zum Nachteil des Angeklagten werten (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 16.12.2010 - 4 StR 508/10; zitiert nach beck-online ).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach

    Die nur fragmentarischen Angaben des Angeklagten noch am Tatort gegenüber der Zeugin PK'in H., er sei gefahren, bulgarischer Staatsangehöriger und die Nebenklägerin sei eine Bekannte von ihm, begründen kein der Verwertung zugängliches Teilschweigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15 und vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 17 mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der

    Dies gilt aber nur dann, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118 mwN).
  • LG Köln, 27.05.2020 - 119 KLs 7/19
    Da der Angeklagte eine ersichtlich nicht nur fragmentarische Einlassung zum Tatvorwurf abgeben hat und zu diesem Punkt explizit befragt worden ist, darf die Kammer sein insoweit erfolgtes Schweigen, für das eine andere Erklärung auszuschließen ist, zum Nachteil des Angeklagten werten (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.2010 - 4 StR 508/10).
  • BGH, 30.09.2015 - 1 StR 445/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Indizwirkung wahrheitswidrigen

    Soll eine Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies vielmehr voraus, dass mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum im zu entscheidenden Fall eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder - wiewohl denkbar - nach den Umständen so fernliegt, dass sie ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 155 f.; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Sander in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 74).
  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Soll eine Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies voraus, dass mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder nach den Umständen so fern liegt, dass sie ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 30.09.2015 - 1 StR 445/15 = NJW 2016, 262 = StraFo 2016, 26 = NStZ-RR 2016, 55; 17.05.2000 - 3 StR 161/00 = NStZ 2000, 549 = StV 2001, 439; 16.12.2010 - 4 StR 508/10 = NStZ-RR 2011, 118 = StV 2011, 269).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Bewertung des partiellen Schweigens des

    Macht ein Angeklagter zu einem bestimmten Punkt eines einheitlichen Geschehens keine Angaben, dürfen daraus für ihn nachteilige Schlüsse nur gezogen werden, wenn nach den Umständen Äußerungen zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NStZ 2003, 45; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

  • BGH, 28.04.2022 - 5 StR 511/21

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil;

  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Darstellung

  • VG Köln, 20.05.2011 - 18 K 106/11

    Ausschluss einer Fahrtenbuchauflage aufgrund einer verspäteten Anhörung bei

  • OLG Stuttgart, 08.10.2019 - 2 Rv 36 Ss 469/19

    Erwerb von Betäubungsmitteln bei Versand an eine Postfachadresse

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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2010 - 3 StR 370/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6036
BGH, 05.10.2010 - 3 StR 370/10 (https://dejure.org/2010,6036)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - 3 StR 370/10 (https://dejure.org/2010,6036)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 3 StR 370/10 (https://dejure.org/2010,6036)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 261 StPO; § 136 StPO
    Beweiswürdigung und Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (unzulässige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens); Teilschweigen; Nichtentbindung eines Verteidigers von der Schweigepflicht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verweigerung der Entbindung des ehemaligen Verteidigers von der Schweigepflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verweigerung der Entbindung des ehemaligen Verteidigers von der Schweigepflicht

  • Wolters Kluwer

    Übertragbarkeit der Grundsätze über die Verwertbarkeit des Teilschweigens auf die Bewertung des sonstigen prozessualen Verhaltens

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verweigerung der Entbindung des ehemaligen Verteidigers von der Schweigepflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verweigerung der Entbindung des ehemaligen Verteidigers von der Schweigepflicht

  • rechtsportal.de

    MRK Art. 6 Abs. 3
    Übertragbarkeit der Grundsätze über die Verwertbarkeit des Teilschweigens auf die Bewertung des sonstigen prozessualen Verhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Auszüge)

    Weigerung des Angeklagten, seinen Anwalt von der Schweigepflicht zu entbinden = Teilschweigen?

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Teilschweigen kann gefährlich werden - Verweigerung der Mitwirkung zur Sachaufklärung nicht

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Weigerung des Angeklagten seinen ehemaligen Verteidiger von der Schweigepflicht zu entbinden darf nicht gegen ihn verwertet werden.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 357
  • StV 2011, 269
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - 3 StR 370/10
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2000 (BGHSt 45, 367, 369) dürfen nachteilige Schlüsse aus der Wahrnehmung prozessualer Rechte durch einen Angeklagten jedenfalls dann nicht gezogen werden, wenn dieses Prozessverhalten nicht in einem engen und einem einer isolierten Bewertung unzugänglichen Sachzusammenhang mit dem Inhalt seiner Einlassung steht.

    Da das Beweisthema, hinsichtlich dessen der ehemalige Verteidiger von seiner Schweigepflicht entbunden werden sollte, ein vertrauliches, potentiell tatrelevantes Gespräch zwischen ihnen betraf, verstößt die nachteilige Wertung der Weigerung des Angeklagten, seinen Verteidiger von der Schweigepflicht zu entbinden, auch gegen das durch Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK und das Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verbürgte Recht des Angeklagten auf Beiziehung eines Verteidigers (BGHSt 45, 367, 370).

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - 3 StR 370/10
    Schweigt ein Angeklagter nicht umfassend, sondern macht er zu einem bestimmten Sachverhalt eines einheitlichen Geschehens Angaben zur Sache und unterlässt insoweit lediglich die Beantwortung bestimmter Fragen, so kann dieses Schweigen (sog. Teilschweigen) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von indizieller Bedeutung sein (BGHSt 38, 302, 307).
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - 3 StR 370/10
    Insoweit liegt der Fall hier anders als in BGHSt 20, 298.
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