Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.02.2003

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03   

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https://dejure.org/2003,3951
BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03 (https://dejure.org/2003,3951)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2003 - 3 StR 28/03 (https://dejure.org/2003,3951)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2003 - 3 StR 28/03 (https://dejure.org/2003,3951)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Verweigerung der gebotenen Aufklärung; Erkenntnisse aus Spurenakten; Aufklärungspflicht; Schluss der Beweisaufnahme); Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Möglichkeit der Beweistatsache; Antrag ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit durch Äußerungen eines Vorsitzenden; Schnelle Prozesserledigung statt sachgemäße Aufklärung der Sache ; Feststehende Überzeugung des Richters; Verfügung der Beendigung der Beweisaufnahme; ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Beweisantrag bei nur vermuteter Tatsache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 666
  • StV 2003, 369
  • StraFo 2003, 235
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03
    Eine "aufs Geratewohl" aufgestellte, aus der Luft gegriffene Beweisbehauptung (vgl. BGH StraFo 2003, 95) liegt bei dieser Sachlage, bei der es um die Zuordnung von am Tatort tatsächlich aufgefundenen Spuren geht, ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 09.03.1988 - 3 StR 567/87

    Schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03
    Angesichts des Umstandes, daß ein Polizeibeamter in der Hauptverhandlung auf eine den Angeklagten entlastende Aussage des Zeugen Ma. hingewiesen hatte, die dem Verteidiger und auch dem Vorsitzenden bislang unbekannt war, und die in Spurenakten enthalten war, die sich bisher nicht bei den Verfahrensakten befanden, und der daraufhin erfolgten Ankündigung des Verteidigers, nach Durcharbeitung der Spurenakten Beweisanträge stellen zu wollen, konnte die vom Vorsitzenden verfügte Beendigung der Beweisaufnahme, seine Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, das Schlußplädoyer zu halten, und die Äußerung dem Verteidiger gegenüber, daß dessen angekündigte Beweisanträge möglicherweise alle abgelehnt würden, auch in einem besonnenen Angeklagten die Befürchtung wecken, dieser Richter sei ihm gegenüber nicht mehr unbefangen und geneigt, auf das prozessuale Vorgehen seines Verteidigers ihm, dem Angeklagten, gegenüber in einer seiner Sache nachteiligen Weise zu reagieren und die schnelle Sacherledigung einer sachgerechten Aufklärung vorzuziehen (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1).
  • BGH, 03.05.1989 - 2 StR 735/88

    Ablehnung von Beweisanträgen als rechtsfehlerhaft - Vorliegen einer Falschaussage

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03
    Denn die Ablehnung eines Beweisantrages darf nicht dazu führen, daß aufklärbare, zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (vgl. BGH StV 1990, 292 f.).
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Die Ablehnung des Beweisantrags darf nicht dazu führen, daß aufklärbare, zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (BGH StV 2003, 369 f.).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Nach dem Verlauf des ersten Hauptverhandlungstages musste sich der Staatsanwaltschaft die Besorgnis aufdrängen, der Vorsitzende ziehe eine schnelle Prozesserledigung ohne Beachtung ihrer prozessualen Beteiligtenrechte einer sachgemäßen Aufklärung der Anklagevorwürfe vor (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 3 StR 28/03, NStZ 2003, 666, 667; Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, StV 1988, 281 f.).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit

    Die erforderliche Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit entspricht grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH StV 2003, 369, 370).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07

    Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob der Verteidiger wegen seiner Darlegung, er halte es für möglich, dass der Inhaber der Pizzeria zur Tatzeit anwesend war, vom Landgericht zu Unrecht der Spekulation bezichtigt worden ist (Revisionsbegründung S. 2; vgl. BGHSt 46, 53, 55; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 25).
  • BGH, 22.11.2007 - 3 StR 430/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit);

    Die Ablehnung des Beweisantrags darf nicht dazu führen, dass aufklärbare, zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 25, 26 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 272/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

    a) Das Begehren, die sichergestellten Blutanhaftungen einer DNA-Analyse zu unterziehen, die keine Urheberschaft des Opfers ergebe, stellt - weil es sich um die Widerlegung von Zeugenaussagen und die Zuordnung von am Tatort tatsächlich aufgefundenen Spuren handelt - einen Beweisantrag dar und nicht eine aufs Geratewohl aufgestellte, aus der Luft gegriffene Behauptung (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 25).
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 114/07

    Aufklärungspflicht; rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines auf Indiztatsachen

    Hierzu hätten die Indiztatsachen so, als seien sie erwiesen, in das Gesamtbeweisgefüge eingestellt und die Überlegungen mitgeteilt werden müssen, warum das Landgericht trotz der gegenläufigen Indizien von der eigenhändigen Tatausführung des Angeklagten überzeugt ist (s. nur BGH StV 2003, 369, 370; NJW 2005, 1132, 1133).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2003 - 2 ARs 25/03, 2 AR 22/03   

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https://dejure.org/2003,4280
BGH, 05.02.2003 - 2 ARs 25/03, 2 AR 22/03 (https://dejure.org/2003,4280)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2003 - 2 ARs 25/03, 2 AR 22/03 (https://dejure.org/2003,4280)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 2 ARs 25/03, 2 AR 22/03 (https://dejure.org/2003,4280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstand des Zusammenhangs - Anhängigkeit einer Strafsache bei verschiedenen Gerichten - Verbindung von Gerichtsverfahren - Ersetzung der Vereinbarung von Gerichten durch das gemeinschaftliche obere Gericht - Zustimmung der Staatsanwaltschaft

  • Judicialis

    StPO § 4; ; StPO § 13; ; StPO § 13 Abs. 2; ; StPO § 13 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 13
    Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Amberg - 2 Ns 105 Js 7086/01
  • LG Lüneburg - 23 Ns 26/02
  • BGH, 05.02.2003 - 2 ARs 25/03, 2 AR 22/03

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 173
  • StraFo 2003, 235
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.2002 - 2 ARs 127/02

    Verfahrensverbindung; Vorlagevoraussetzungen (örtliche Zuständigkeit; keine

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - 2 ARs 25/03
    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 13 Abs. 2 Satz 2 StPO ist aber nur dann geboten und möglich, wenn eine Vereinbarung der Gerichte über die Verbindung nicht zustande kommt (vgl. BGH, Beschl. vom 18. August 1999 - 2 ARs 352/99 = BGHR StPO § 4 Verbindung 14 und BGH, Beschl. vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02).

    Abgesehen davon, daß sich die beteiligten Gerichte, von denen im übrigen der Bundesgerichtshof als das gemeinschaftliche obere Gericht nicht angerufen werden kann (BGH, Beschl. vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02), offensichtlich über die Verbindung einig sind (vgl. Bl. 116 d. A.), was schon einer Entscheidung nach § 13 Abs. 2 StPO entgegenstehen könnte, fehlt es bisher an der erforderlichen (vgl. BGHSt 21, 247 ff.) Einschaltung der Staatsanwaltschaft Lüneburg.

  • BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67

    Antrag auf Verbindung von Verfahren - Gerichtliche Ersetzung der Übereinstimmung

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - 2 ARs 25/03
    Abgesehen davon, daß sich die beteiligten Gerichte, von denen im übrigen der Bundesgerichtshof als das gemeinschaftliche obere Gericht nicht angerufen werden kann (BGH, Beschl. vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02), offensichtlich über die Verbindung einig sind (vgl. Bl. 116 d. A.), was schon einer Entscheidung nach § 13 Abs. 2 StPO entgegenstehen könnte, fehlt es bisher an der erforderlichen (vgl. BGHSt 21, 247 ff.) Einschaltung der Staatsanwaltschaft Lüneburg.

    Die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften kann auch nicht durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nach § 13 Abs. 2 StPO ersetzt werden (BGHSt 21, 247, 249).

  • BGH, 18.08.1999 - 2 ARs 352/99

    Verbindungsbeschluß; Vorlage

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - 2 ARs 25/03
    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 13 Abs. 2 Satz 2 StPO ist aber nur dann geboten und möglich, wenn eine Vereinbarung der Gerichte über die Verbindung nicht zustande kommt (vgl. BGH, Beschl. vom 18. August 1999 - 2 ARs 352/99 = BGHR StPO § 4 Verbindung 14 und BGH, Beschl. vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 ARs 329/04

    Verfahrensverbindung (Rechtshängigkeit; Antrag der Staatsanwaltschaft)

    Die fehlende Übereinstimmung der Strafverfolgungsbehörden kann durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Senat bei Kusch in NStZ 1993, 27; bei Becker in NStZ-RR 2002, 257; StraFo 2003, 235, jeweils unter Verweis auf BGHSt 21, 247 ff.; überholt insoweit BGHSt 9, 222 ff.).".
  • BGH, 04.06.2004 - 2 ARs 184/04

    Verfahrensverbindung; gemeinschaftliches oberes Gericht; Zustimmung der

    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 13 Abs. 2 Satz 2 StPO ist aber nur dann geboten und möglich, wenn eine Vereinbarung der Gerichte über die Verbindung nicht zustande kommt (vgl. BGH, Beschl. vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02 und BGH, Beschl. vom 5. Februar 2003 - 2 ARs 25/03).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 AR 204/04

    Antrag auf Verbindung von bei verschiedenen Amtsgerichten anhängigen bzw.

    Die fehlende Übereinstimmung der Strafverfolgungsbehörden kann durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Senat bei Kusch in NStZ 1993, 27; bei Becker in NStZ-RR 2002, 257; StraFo 2003, 235, jeweils unter Verweis auf BGHSt 21, 247 ff.; überholt insoweit BGHSt 9, 222 ff.)." .
  • BGH, 05.02.2003 - 2 AR 22/03

    Gerichtsstand des Zusammenhangs - Anhängigkeit einer Strafsache bei verschiedenen

    2 ARs 25/03 2 AR 22/03.
  • BGH, 04.06.2004 - 2 AR 113/04

    Entscheidung über eine Bitte um Verfahrensbindung

    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 13 Abs. 2 Satz 2 StPO ist aber nur dann geboten und möglich, wenn eine Vereinbarung der Gerichte über die Verbindung nicht zustande kommt (vgl. BGH, Beschl. vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02 und BGH, Beschl. vom 5. Februar 2003 - 2 ARs 25/03).
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