Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 09.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.01.2005 - 1 Ss 318/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4343
OLG Jena, 26.01.2005 - 1 Ss 318/04 (https://dejure.org/2005,4343)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.01.2005 - 1 Ss 318/04 (https://dejure.org/2005,4343)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 1 Ss 318/04 (https://dejure.org/2005,4343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    StVG § 24a
    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinwirkung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels Methamphetamin; Keine Einnahme einer Katalogsubstanz; Bestrafung bei Umwandlung des Methamphetamins zu Amphetamin; Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • blutalkohol PDF, S. 383

    Möglichkeit des Verstoßes gegen § 24a StVG durch Führen eines Kraftfahrzeuges unter Metamphetamineinfluß

  • Judicialis

    StVG § 24a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24a
    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einwirkung von Methamphetamin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Kurzinformation)

    § 24a StVG
    Keine Strafbarkeit bei Führen eines Kfz unter Wirkung des berauschenden Mittels Metamphetamin

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Methamphetamin im Verkehr - straffrei?

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 413
  • StV 2005, 276
  • StraFo 2005, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03

    Speed (Metamphatimine) und Anwendung des § 24a StVG

    Auszug aus OLG Jena, 26.01.2005 - 1 Ss 318/04
    Dies ergibt sich aus der enumerativen Aufzählung der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu § 24a StVG und aus der Ausgestaltung der Änderungsmöglichkeit dieser Anlage durch § 24a Abs. 5 StVG, die es erleichtert, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren und weitere chemische Substanzen in die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen aufzunehmen (siehe BayObLG NZV 2004, 267, 268).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 2 Ss 33/08

    Straßenverkehr; öffentlicher; Öffentlichkeit; Begriff

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (vgl. BGHSt 16, 7, 9 f.; BGH VRS 12, 414, 415 f.; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Straßenverkehr 1; vgl. Fischer, a.a.O., § 315b Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; Burhoff, a.a.O., Teil 6 Rn. 98; siehe auch noch Deutscher VRR 2005, 83).
  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    Die in Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit, die im Rahmen ihres weiten Schutzbereichs auch das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr umfasst, gebietet vor diesem Hintergrund im Hinblick auf die Anforderungen des (allgemeinen) Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, und hier innerhalb der Prüfung der Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Zumutbarkeit), den über § 24 a Abs. 2 StVG grundsätzlich verfassungskonform eingegrenzten Eingriff in die Handlungsfreiheit von der - über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden - Einschränkung abhängig zu machen, dass nicht mehr jeder Nachweis eines der in der Anlage zu § 24 a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittel im Blut, darunter Morphin, für eine Verurteilung nach § 24 a Abs. 2 StVG ausreichend ist (zum Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des nicht in der Anlage zu § 24 a StVG genanten berauschenden Mittel Methamphetamin vgl. OLG Jena NStZ 2005, 413 f. = StraFo 2005, 170 f. = StV 2005, 276 = DAR 2005, 465 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6308
OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04 (https://dejure.org/2005,6308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2005 - 3 Ss 520/04 (https://dejure.org/2005,6308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 3 Ss 520/04 (https://dejure.org/2005,6308)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Objektive Gefährlichkeit eines Messers bei Raubüberfall; In-der-Hand-halten eines Messers als Drohung mit Gewalt; Einordnung von ungeladener Schreckschusspistole unter den Tatbestand des schweren Raubs; Eigenschaft von Scheinfwaffen; Strafzumessungserwägungen bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 645
  • StraFo 2005, 170
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04

    Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04
    Das Opfer hätte das Messer daher zumindest bemerken müssen, damit eine entsprechende qualifizierte Einwirkung auf seinen Willen eintreten konnte (BGH NStZ 2005, 41).

    Sollten die zu treffenden näheren Feststellungen zu der objektiven Beschaffenheit des Messers ergeben, daß es sich bei diesem um eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug i.S.d. § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; Abs. 2 Nr. 1 StGB handelt, so käme dann jedenfalls hinsichtlich des Messers eine Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes gem. § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB in Betracht (BGH NStZ 2005, 41).

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04
    Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat ergänzend darauf hin, daß die Qualifikation des von dem Angeklagten U benutzten Messers als Waffe oder gefährliches Werkzeug i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB darüber hinaus nähere Feststellungen zu dem Aussehen und der Beschaffenheit des fraglichen Messers voraussetzt, um die erforderliche objektive Gefährlichkeit des Messers im Sinne der genannten Qualifikation feststellen zu können (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 250 Rdn. 7 Buchst. a m.w.N.; BGH NStZ 2002, 594; NStZ 2003, 606).

    Bei dieser Schreckschußpistole handelt es sich aber nur dann um eine Waffe i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wenn sie bei der Tatausführung geladen war (BGH, großer Senat, NJW 2003, 1677).

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 426/02

    Heranwachsende (Strafzumessung; Ausschluss der Vorschriften über die

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04
    Da sich auch bei einer wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe die Höhe der Jugendstrafe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten bemißt, müssen die Urteilsgründe jeweils erkennen lassen, daß dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (BGH, Beschluß vom 03.12.2002, 4 StR 426/02, vgl. auch BGH GA 1982, 416; BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1 und § 18 Abs. 2 Erziehung 8 und 9, jeweils m.w.N.).

    Ihm ist insbesondere nicht zu entnehmen, daß bei dem Angeklagten ein Erziehungsbedürfnis vorliegt, welches die Verhängung einer lang andauernden und zu verbüßenden Haftstrafe erfordert (vgl. BGH, Beschluß vom 03.12.2002 - 4 StR 426/02).

  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04
    Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat ergänzend darauf hin, daß die Qualifikation des von dem Angeklagten U benutzten Messers als Waffe oder gefährliches Werkzeug i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB darüber hinaus nähere Feststellungen zu dem Aussehen und der Beschaffenheit des fraglichen Messers voraussetzt, um die erforderliche objektive Gefährlichkeit des Messers im Sinne der genannten Qualifikation feststellen zu können (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 250 Rdn. 7 Buchst. a m.w.N.; BGH NStZ 2002, 594; NStZ 2003, 606).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04
    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat, die sich hier in den unterschiedlichen Qualifikationsgruppen des schweren Raubes widerspiegelt, hat aber jedenfalls insoweit Bedeutung, als er Schlüsse auf die innere Tatseite zuläßt (vgl. BGH NStZ 1998, 39).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß sich das Jugendschöffengericht des Umstandes bewußt war, daß für die Bemessung der Strafhöhe in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte auch dann maßgebend sind, wenn eine Jugendstrafe allein wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (BGH, Urteil vom 17.06.2004 - 3 StR 76/04; vgl. auch BGH ST 15, 224; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 76/04

    Brandstiftung; Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld (Strafzumessung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß sich das Jugendschöffengericht des Umstandes bewußt war, daß für die Bemessung der Strafhöhe in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte auch dann maßgebend sind, wenn eine Jugendstrafe allein wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (BGH, Urteil vom 17.06.2004 - 3 StR 76/04; vgl. auch BGH ST 15, 224; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8).
  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89

    Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04
    Da sich auch bei einer wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe die Höhe der Jugendstrafe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten bemißt, müssen die Urteilsgründe jeweils erkennen lassen, daß dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (BGH, Beschluß vom 03.12.2002, 4 StR 426/02, vgl. auch BGH GA 1982, 416; BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1 und § 18 Abs. 2 Erziehung 8 und 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 11/14

    Begründungsanforderungen bei der nachträglichen Bildung einer

    Denn bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht kommt bei der Fassung der Urteilsformel die Kennzeichnung von Diebstählen als besonders schwere Fälle gemäß § 18 Abs. 1 S. 3 JGG, wonach die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten, nicht in Betracht (vergleiche BGH, Beschluss vom 03.04.1991 -2 StR 28/91-; OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2005 - 3 Ss 520/04 - juris.de).
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