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   BGH, 26.07.2007 - 4 StR 204/07   

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https://dejure.org/2007,10938
BGH, 26.07.2007 - 4 StR 204/07 (https://dejure.org/2007,10938)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2007 - 4 StR 204/07 (https://dejure.org/2007,10938)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 4 StR 204/07 (https://dejure.org/2007,10938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 b; ; StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 55

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Keine Zäsurwirkung nicht einbeziehungsfähiger Entscheidungen - hier: einer Verurteilung zu Jugendstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 424
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 4 StR 204/07
    Zutreffend hat sich das Landgericht gehindert gesehen, mit der am 9. März 2005 durch das Amtsgericht Marl verhängten Einheitsjugendstrafe von sechs Monaten eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden, und die daraus folgende Härte für den Angeklagten bei der Strafbemessung ausgeglichen (BGHSt 36, 270).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 4 StR 204/07
    Angesichts des nur geringfügigen Teilerfolgs der Revision kann er die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels nach § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 2).
  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06

    Nachträgliche Gesamtstrafbildung (Zäsur und Härteausgleich)

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 4 StR 204/07
    Im Weiteren hat das Landgericht jedoch verkannt, dass nur solchen Urteilen Zäsurwirkung zukommt, auf die § 55 StGB Anwendung finden und mit deren Strafe eine Gesamtstrafe gebildet werden kann (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 5 StR 58/06).
  • BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16

    Bildung einer Gesamtstrafe (nachträgliche Gesamtstrafe; Zäsurwirkung)

    Dabei hat das Landgericht übersehen, dass nur solchen Urteilen Zäsurwirkung zukommt, auf die § 55 StGB Anwendung findet und mit deren Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - 4 StR 204/07, StraFo 2007, 424; vom 7. Mai 2006 - 5 StR 58/06, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 17; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 55 Rn. 12).
  • BGH, 19.06.2013 - 2 StR 138/13

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Der Senat macht von der Möglichkeit des § 354 Abs. 1b StPO Gebrauch, die auch im Fall der Versäumung einer gebotenen Gesamtstrafenbildung gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 4 StR 204/07).
  • OLG Schleswig, 22.12.2017 - 1 Ws 513/17
    Das Gericht muss deshalb die Art der Therapie, nämlich ambulant oder stationär, festlegen, eine konkrete Einrichtung, in der die Therapie zu absolvieren ist, und die fachliche Qualifikation des Therapeuten bestimmen sowie Art und Häufigkeit der wahr- zunehmenden Termine näher ausgestalten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 3 Ws 528/03, NStZ-RR 2003, 199 f.; Beschluss des II. Strafsenats des SchlHOLG vom 25. Juni 2007 - 2 Ws 244/07 (136/07), StraFo 2007, 424 f.).
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