Rechtsprechung
EuGH, 27.11.2003 - C-497/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 5 Absatz 8 - Übertragung einer Vermögensmasse - Fortführung der Geschäftstätigkeit durch den Begünstigten in derselben Branche wie der Übertragende - Rechtliche Befugnis zur Ausübung der Geschäftstätigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Zita Modes
- EU-Kommission
Zita Modes Sàrl gegen Administration de l'enregistrement et des domaines.
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Lieferung von Gegenständen - Befugnis der Mitgliedstaaten, die vollständige oder teilweise Übertragung einer Vermögensmasse davon auszunehmen - Umfang - (Richtlinie ...
- EU-Kommission
Zita Modes Sàrl gegen Administration de l'enregistrement et des domaines
Abgaben , Mehrwertsteuer
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in einem Rechtsstreit wegen der Erhebung von Mehrwertsteuer auf den Verkauf des Geschäftsbetriebs eines Konfektionsbekleidungsgeschäfts
- Judicialis
Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: e... inheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der F Art. 5 Abs. 8; ; Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der F Art. 17 Abs. 2 Buchst. a; ; luxemburgischen Gesetzes vom 5. August 1969 über die Mehrwertsteuer in der durch das Gesetz vom 12. Februar 1979 geänderten und ergänzten Fassung (Luxemburg) Art. 9 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 5 Absatz 8 - Übertragung einer Vermögensmasse - Fortführung der Geschäftstätigkeit durch den Begünstigten in derselben Branche wie der Übertragende - Rechtliche Befugnis zur Ausübung der Geschäftstätigkeit
- datenbank.nwb.de
Umsatzsteuer, Gesamtvermögensübertragung, Geschäftstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Zita Modes
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geschäftsveräußerung
- Voraussetzungen der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Zita Modes
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8, Richtlinie 77/388/EWG Art 5 Abs 8
Gesamtvermögensübertragung; Geschäftstätigkeit; Umsatzsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung des Artikels 5 Absatz 8 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG) - Steuerbare Umsätze - Anwendungsvoraussetzungen der Ausnahmeregelung für die Übertragung des Gesamtvermögens unter Steuerpflichtigen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-497/01
- EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Papierfundstellen
- EuZW 2004, 64 (Ls.)
- BB 2004, 479
- UR 2004, 19
Wird zitiert von ... (130) Neu Zitiert selbst (14)
- EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Abbey National
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften führt unter Hinweis u. a. auf die Randnummern 24 und 35 des Urteils vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98 (Abbey National, Slg. 2001, I-1361) allgemein aus, dass Artikel 5 Absatz 8 der Sechsten Richtlinie nur eine Verwaltungsvereinfachung und den Schutz der Liquidität der Steuerpflichtigen bezwecke.Nach Artikel 2 der Sechsten Richtlinie unterliegt eine solche Übertragung damit nicht der Mehrwertsteuer (siehe Urteil Abbey National, Randnr. 30).
Hinsichtlich des Zweckes der Sechsten Richtlinie ist darauf hinzuweisen, dass zum einen nach dem Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, das sich aus den Artikeln 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (…ABl. 1967, Nr. 71, S. 1301) und der Sechsten Richtlinie ergibt, die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- oder Vertriebsvorgang erhoben wird, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die verschiedenen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 29, und Abbey National, Randnr. 27).
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (siehe in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, Midland Bank, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24).
- EuGH, 29.06.2000 - C-455/98
Salumets u.a.
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Die Kommission bringt zu den für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit erforderlichen rechtlichen Genehmigungen zum einen unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 2000 in der Rechtssache C-455/98 (Salumets u. a., Slg. 2000, I-4993) vor, dass die etwaige Ausübung einer Geschäftstätigkeit durch die Firma Milady ohne die erforderliche Verwaltungsgenehmigung nach dem Grundsatz der Steuerneutralität eine Besteuerung nach sich ziehe, da die "unrechtmäßig" verkauften Waren im Wettbewerb mit den gleichen, rechtmäßig verkauften Waren stünden.Im Übrigen unterliegen nach dem Grundsatz der Steuerneutralität Geschäfte, die, obschon rechtswidrig, nicht Waren betreffen, deren Vermarktung wegen ihres Wesens oder ihrer besonderen Merkmale verboten ist, und die mit rechtmäßigen Geschäften in Wettbewerb treten können, den nach Gemeinschaftsrecht normalerweise geschuldeten Steuern (siehe zum Einschmuggeln von Ethylalkohol aus Drittländern in das gemeinschaftliche Zollgebiet Urteil Salumets u. a., Randnrn.
Dass die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten im betreffenden Mitgliedstaat einer besonderen Regelung über die Gewerbegenehmigung unterliegt, spielt dabei keine Rolle (siehe in diesem Sinne Urteil Salumets u. a., Randnr. 22).
- EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Midland Bank
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Hinsichtlich des Zweckes der Sechsten Richtlinie ist darauf hinzuweisen, dass zum einen nach dem Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, das sich aus den Artikeln 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (…ABl. 1967, Nr. 71, S. 1301) und der Sechsten Richtlinie ergibt, die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- oder Vertriebsvorgang erhoben wird, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die verschiedenen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 29, und Abbey National, Randnr. 27).Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (siehe in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, Midland Bank, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24).
- EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Zum anderen weist sie unter Bezugnahme auf das Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96 (CPP, Slg. 1999, I-973) darauf hin, dass es einem Mitgliedstaat nicht gestattet sei, eine Befreiung von der Mehrwertsteuer allein auf die Leistungen von Versicherern zu beschränken, die die nach nationalem Recht hierfür erforderliche Zulassung hätten. - EuGH, 08.06.2000 - C-400/98
Breitsohl
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Diese Auslegung entspricht dem Zweck der Sechsten Richtlinie, die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer einheitlich nach Gemeinschaftsvorschriften zu bestimmen (siehe Urteil vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-400/98, Breitsohl, Slg. 2000, I-4321, Randnr. 48). - EuGH, 27.02.2003 - C-373/00
Adolf Truley
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Nach ständiger Rechtsprechung verlangen jedoch die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung finden müssen, die unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der betreffenden Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (siehe u. a. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, vom 9. November 2000 in der Rechtssache C-357/98, Yiadom, Slg. 2000, I-9265, Randnr. 26, und vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 35). - EuGH, 21.03.2000 - C-110/98
Gabalfrisa
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (siehe in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, Midland Bank, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24). - EuGH, 20.06.2002 - C-287/00
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Denn ebenso wie die Steuerbefreiungsregelungen des Artikels 13 der Sechsten Richtlinie ist der Grundsatz der Nicht-Lieferung nach Artikel 5 Absatz 8 dieser Richtlinie ein autonomer gemeinschaftsrechtlicher Begriff, der eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern soll (siehe zu den Steuerbefreiungen Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 11, und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 44). - EuGH, 14.02.1985 - 268/83
Rompelman / Minister van Financiën
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (siehe in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, Midland Bank, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24). - EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (siehe in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 44, Midland Bank, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24). - EuGH, 18.01.1984 - 327/82
Ekro
- EuGH, 19.09.2000 - C-287/98
Linster
- EuGH, 15.06.1989 - 348/87
Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën
- EuGH, 09.11.2000 - C-357/98
Yiadom
- EuGH, 10.11.2011 - C-444/10
Schriever - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der …
Hat ein Mitgliedstaat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht, gilt die Übertragung eines Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens folglich für die Zwecke der Sechsten Richtlinie nicht als eine Lieferung von Gegenständen und unterliegt damit nicht der Mehrwertsteuer nach Art. 2 der Sechsten Richtlinie (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 30, vom 27. November 2003, Zita Modes, C-497/01, Slg. 2003, I-14393, Randnr. 29, und vom 29. Oktober 2009, SKF, C-29/08, Slg. 2009, I-10413, Randnr. 36).Diese Bestimmung nennt abschließend die Umstände, unter denen ein Mitgliedstaat, der von der Befugnis nach Art. 5 Abs. 8 Satz 1 Gebrauch macht, die Anwendung des Grundsatzes der Nichtlieferung einschränken kann (Urteil Zita Modes, Randnr. 30).
Mangels Definition dieses Begriffs in der Sechsten Richtlinie oder ausdrücklicher Verweisung auf das Recht der Mitgliedstaaten sind sein Sinn und seine Bedeutung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der betreffenden Regelung verfolgten Zwecks zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil Zita Modes, Randnrn.
Insbesondere im Licht des Regelungszusammenhangs von Art. 5 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie und des Zwecks der Richtlinie hat der Gerichtshof festgestellt, dass diese Bestimmung es den Mitgliedstaaten gestatten soll, die Übertragungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern, nämlich sie zu vereinfachen und zu vermeiden, dass die Mittel des Begünstigten übermäßig steuerlich belastet werden, zumal er den Betrag der Steuer später durch einen Vorsteuerabzug wiedererlangen würde (Urteil Zita Modes, Randnr. 39).
Ferner hat der Gerichtshof im Hinblick auf diese Zielsetzung festgestellt, dass der Begriff "Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens" dahin auszulegen ist, dass er die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils erfasst, die jeweils materielle und gegebenenfalls immaterielle Bestandteile umfassen, die zusammengenommen ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann, dass er aber nicht die bloße Übertragung von Gegenständen wie den Verkauf eines Warenbestands einschließt (vgl. Urteile Zita Modes, Randnr. 40, und SKF, Randnr. 37).
Es entspricht daher dem Zweck der fraglichen Bestimmung, wie er in Randnr. 23 des vorliegenden Urteils wiedergegeben worden ist, auch der Übertragung eines Gesamtvermögens unter gleichzeitigem Abschluss eines Mietvertrags über ein Geschäftslokal eine besondere Behandlung zukommen zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil Zita Modes, Randnr. 41).
Weiter ist für die Anwendung von Art. 5 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie erforderlich, dass der Erwerber beabsichtigt, den übertragenen Geschäftsbetrieb oder Unternehmensteil weiterzuführen und nicht nur die betreffende Geschäftstätigkeit sofort abzuwickeln und gegebenenfalls den Warenbestand zu verkaufen (vgl. in diesem Sinne Urteil Zita Modes, Randnr. 44).
- EuGH, 30.05.2013 - C-651/11
X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff …
Hat ein Mitgliedstaat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht, gilt die Übertragung eines Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens folglich für die Zwecke der Sechsten Richtlinie nicht als eine Lieferung von Gegenständen und unterliegt damit nicht der Mehrwertsteuer nach Art. 2 dieser Richtlinie (vgl. Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 30, vom 27. November 2003, Zita Modes, C-497/01, Slg. 2003, I-14393, Randnr. 29, SKF, Randnr. 36, und vom 10. November 2011, Schriever, C-444/10, Slg. 2011, I-11071, Randnr. 20).Da die Sechste Richtlinie für die Ermittlung von Sinn und Bedeutung des Begriffs "Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens" nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, handelt es sich bei diesem Begriff um einen autonomen unionsrechtlichen Begriff, der eine einheitliche Auslegung finden muss, um eine unterschiedliche Anwendung der Mehrwertsteuerregelung in den Mitgliedstaaten zu verhindern (Urteile Zita Modes, Randnrn.
Der Gerichtshof hat diesen Begriff dahin ausgelegt, dass er die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils erfasst, die jeweils materielle und gegebenenfalls immaterielle Bestandteile umfassen, die zusammengenommen ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann, dass er aber nicht die bloße Übertragung von Gegenständen wie den Verkauf eines Warenbestands einschließt (vgl. Urteile Zita Modes, Randnr. 40, SKF, Randnr. 37, und Schriever, Randnr. 24).
Ferner ist für die Anwendung von Art. 5 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie erforderlich, dass der Erwerber beabsichtigt, den übertragenen Geschäftsbetrieb oder Unternehmensteil weiterzuführen und nicht nur die betreffende Geschäftstätigkeit sofort abzuwickeln (Urteile Zita Modes, Randnr. 44, und Schriever, Randnr. 37).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht der besondere Zweck dieser Bestimmung darin, die Übertragungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern, nämlich sie zu vereinfachen und zu vermeiden, dass die Mittel des Begünstigten übermäßig steuerlich belastet werden, zumal er den Betrag der Steuer später durch einen Vorsteuerabzug wiedererlangen würde (vgl. Urteile Zita Modes, Randnr. 39, und Schriever, Randnr. 23).
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass eine besondere Behandlung u. a. deshalb gerechtfertigt ist, weil die bei der Übertragung anfallende Mehrwertsteuer im Verhältnis zu den Mitteln des fraglichen Betriebs besonders hoch sein kann (Urteil Zita Modes, Randnr. 41).
- BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15
Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig …
aa) Die Bestimmung erfasst die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (EuGH-Urteile Zita Modes vom 27. November 2003 C-497/01, EU:C:2003:644, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2004, 19, Rz 40; Schriever vom 10. November 2011 C-444/10, EU:C:2011:724, BStBl II 2012, 848, Rz 25;… SKF, EU:C:2009:665, BFH/NV 2009, 2099, Rz 37; BFH-Urteile vom 18. Januar 2012 XI R 27/08, BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842, und in BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 33).Nicht begünstigt ist die sofortige Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit (EuGH-Urteil Zita Modes, EU:C:2003:644, UR 2004, 19, Rz 44; BFH-Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, Rz 25; in BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842, Rz 19; in BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 34).
Das Unionsrecht fordert aber nicht, dass der Begünstigte vor der Übertragung eine wirtschaftliche Tätigkeit derselben Art ausgeübt haben müsste wie der Übertragende (EuGH-Urteil Zita Modes, EU:C:2003:644, UR 2004, 19, Rz 45).
aa) Da das Unionsrecht für die Ermittlung von Sinn und Bedeutung des Begriffs "Übertragung eines ... Teilvermögens" nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, handelt es sich bei diesem Begriff um einen autonomen unionsrechtlichen Begriff, der eine einheitliche Auslegung finden muss, um eine unterschiedliche Anwendung der Mehrwertsteuerregelung in den Mitgliedstaaten zu verhindern (vgl. EuGH-Urteile Zita Modes, EU:C:2003:644, UR 2004, 19, Rz 32 und 34 f., und Schriever, EU:C:2011:724, BStBl II 2012, 848, Rz 22).
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
55 Wie der Gerichtshof in Randnummer 26 des Urteils vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-260/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-6537) festgestellt hat, wird aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. auch Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 8, sowie im gleichen Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 27. November 2003 in der Rechtssache C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, Randnr. 38).Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24, und Zita Modes, Randnr. 38).
- EuGH, 29.10.2009 - C-29/08
AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 …
Nach Art. 2 der Sechsten Richtlinie unterliegt eine solche Übertragung damit nicht der Mehrwertsteuer (vgl. Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 30, und vom 27. November 2003, Zita Modes, C-497/01, Slg. 2003, I-14393, Randnr. 29).Ferner ist der Begriff "Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens" vom Gerichtshof dahin ausgelegt worden, dass er die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils erfasst, die jeweils materielle und gegebenenfalls immaterielle Bestandteile umfassen, die zusammengenommen ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann, dass er aber nicht die bloße Übertragung von Gegenständen wie den Verkauf eines Warenbestands einschließt (vgl. Urteil Zita Modes, Randnr. 40).
- BFH, 29.08.2018 - XI R 37/17
Geschäftsveräußerung - Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei …
aa) Der Tatbestand der Geschäftsveräußerung erfasst die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (EuGH-Urteile Zita Modes vom 27. November 2003 C-497/01, EU:C:2003:644, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2004, 19, Rz 40; Schriever, EU:C:2011:724, BStBl II 2012, 848, Rz 25;… SKF, EU:C:2009:665, BFH/NV 2009, 2099, Rz 37; BFH-Urteile vom 18. Januar 2012 XI R 27/08, BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842, und vom 19. Dezember 2012 XI R 38/10, BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 33).bb) Bei dem Begriff "Teilvermögen" handelt es sich um einen autonomen unionsrechtlichen Begriff, der eine einheitliche Auslegung finden muss, um eine unterschiedliche Anwendung der Mehrwertsteuerregelung in den Mitgliedstaaten zu verhindern (vgl. EuGH-Urteile Zita Modes, EU:C:2003:644, UR 2004, 19, Rz 32 und 34 f., und Schriever, EU:C:2011:724, BStBl II 2012, 848, Rz 22).
Nicht begünstigt ist die sofortige Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit (EuGH-Urteil Zita Modes, EU:C:2003:644, UR 2004, 19, Rz 44; BFH-Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, Rz 25; in BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842, Rz 19; in BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 34).
Das Unionsrecht fordert aber nicht, dass der Begünstigte vor der Übertragung eine wirtschaftliche Tätigkeit derselben Art ausgeübt haben müsste wie der Übertragende (EuGH-Urteil Zita Modes, EU:C:2003:644, UR 2004, 19, Rz 45).
- BFH, 14.07.2010 - XI R 27/08
EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung …
a) Nach der Rechtsprechung des EuGH bezweckt Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG, die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen (vgl. EuGH-Urteil vom 27. November 2003 Rs. C-497/01 --Zita Modes--, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 39).Der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff "Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens" erfasst die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils, die jeweils materielle und gegebenenfalls immaterielle Bestandteile umfassen, die zusammengenommen ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann; er schließt jedoch nicht die bloße Übertragung von Gegenständen wie den Verkauf eines Warenbestands ein (EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 40).
Der Erwerber muss darüber hinaus die Absicht haben, den übertragenen Geschäftsbetrieb oder Unternehmensteil zu betreiben und nicht nur die betreffende Geschäftstätigkeit sofort abzuwickeln sowie gegebenenfalls den Warenbestand zu verkaufen (EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 44).
Das ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang, in dem Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG steht (vgl. dazu EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 36).
bb) Der EuGH hat den Zweck des Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG darin gesehen, zu vermeiden, dass die Mittel des Begünstigten übermäßig steuerlich belastet werden (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 39).
Das FG Baden-Württemberg hat in einem rechtskräftigen Urteil --unter Berufung auf das EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 und auf die dargelegte Rechtsprechung des BFH-- eine Vermietung eines im Eigentum des Übertragenden stehenden Betriebsgrundstücks auf fünf Jahre nicht für hinreichend gehalten, um eine dauerhafte "Fortführung" des Unternehmens annehmen zu können (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 2004 10 K 59/02, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1833).
c) Die Klärung der aufgezeigten Zweifel zur Auslegung von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG ist dem EuGH vorbehalten; nur so kann eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindert werden (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 32).
- EuGH, 09.06.2016 - C-332/14
Wolfgang und Dr. Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft GbR - Vorlage zur …
Demnach sind zur Ermittlung, ob die genannte Bestimmung diesen Fall erfasst, ihr Regelungszusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört, zu prüfen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 27. November 2003, Zita Modes, C-497/01, EU:C:2003:644, Rn. 34). - BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - …
b) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, und vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, unter II.3.a) setzt die Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG entsprechend dem EuGH-Urteil vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes (Slg. 2003, I-14393) die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils voraus, der als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bildet, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann. - EuGH, 21.04.2005 - C-25/03
HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei …
63 Ferner müssen nach ständiger Rechtsprechung Begriffe einer Vorschrift der Sechsten Richtlinie, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten, damit eine unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems in den Mitgliedstaaten verhindert wird (vgl. Urteil vom 27. November 2003 in der Rechtssache C-497/01, Zita Modes, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34). - BFH, 29.08.2012 - XI R 10/12
Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens - …
- BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und …
- BFH, 18.09.2019 - XI R 33/18
Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung trotz vollständiger Übertragung der …
- BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der …
- EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
- EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, …
- BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14
Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4 …
- BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen …
- BFH, 04.02.2015 - XI R 14/14
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile …
- BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an …
- EuGH, 19.12.2018 - C-17/18
Mailat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999
- BFH, 04.02.2015 - XI R 42/13
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars …
- BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen …
- BFH, 06.05.2010 - V R 26/09
Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft …
- FG Köln, 14.11.2007 - 4 K 605/05
Verbleib der Identität einer übergehenden Sachgesamtheit beim Übertragenden im …
- BFH, 10.11.2010 - XI R 11/09
EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen …
- EuGH, 21.02.2006 - C-419/02
BUPA Hospitals und Goldsborough Developments - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- BFH, 12.08.2015 - XI R 16/14
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten …
- FG Nürnberg, 01.03.2010 - 2 K 1592/09
Eigenständige Definition der umsatzsteuerrechtlichen Geschäftsveräußerung - …
- FG Nürnberg, 02.05.2018 - 2 K 309/16
Kürzung des Vorsteuerabzug
- BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter …
- FG Thüringen, 09.12.2010 - 2 K 156/07
Keine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei Übertragung eines zuvor …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - 2 K 2167/17
Lieferung des Grundstücks als eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.R.d. …
- BFH, 19.12.2012 - XI R 38/10
Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem …
- BFH, 18.09.2008 - V R 21/07
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übereignung eines noch zu bebauenden …
- BFH, 06.05.2010 - V R 25/09
Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines …
- FG Münster, 30.04.2008 - 5 K 3601/04
Beurteilung der Frage der Übereignung eines Unternehmens oder eines in der …
- BFH, 05.06.2014 - V R 10/13
Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich
- FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19
Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem …
- BFH, 22.11.2007 - V R 5/06
Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem teils …
- BFH, 16.04.2008 - XI R 54/06
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerbefreiung bei der Übertragung von …
- FG Düsseldorf, 13.10.2017 - 1 K 3395/15
Berechtigung eines Unternehmers zum Vorsteuerabzug aus dem Kaufvertrag bei einer …
- BFH, 08.09.2010 - XI R 31/08
Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung …
- BFH, 14.04.2008 - XI B 171/07
Aufteilung von Vorsteuern auf unternehmerischen und nicht unternehmerischen …
- FG Thüringen, 25.03.2009 - 4 K 988/07
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei bloßer …
- EuGH, 15.07.2004 - C-321/02
Harbs
- BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung
- FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 7 K 7283/12
Abgrenzung Grundstücklieferung/Geschäftsveräußerung im Ganzen
- BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09
Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm …
- BFH, 03.07.2014 - V R 12/13
Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich
- FG Düsseldorf, 12.07.2013 - 1 K 4421/10
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Übernahme der Kücheneinrichtung einer gepachteten …
- BFH, 18.01.2005 - V R 53/02
Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-341/22
Feudi di San Gregorio Aziende Agricole - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BFH, 08.09.2010 - XI R 40/08
Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben - Ort des …
- FG Nürnberg, 06.08.2013 - 2 K 1964/10
Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Aufteilung des Geschäfts durch …
- FG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - 9 K 412/05
Grundstücksveräußerung als Geschäftsveräußerung trotz Beendigung des …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen aus Pflegeverträgen nach Art. 13 Teil A Abs 1 …
- BFH, 14.11.2011 - XI B 66/11
Umsatzsteuerbarkeit der Zahlungen einer Stadt für die Personalübernahme durch …
- FG Münster, 01.12.2020 - 15 K 1494/18
Übertragung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer nicht steuerbaren …
- FG Köln, 15.09.2020 - 8 K 2974/18
Auslösen einer Vorsteuerberichtigung durch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen …
- FG Nürnberg, 30.04.2019 - 2 K 358/17
Umsatzsteuer 2011
- BFH, 04.09.2008 - V R 23/06
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung des Unternehmens erforderlich - …
- FG München, 16.07.2015 - 14 K 277/12
Vorsteuerabzug aus einer Rechnung für ein bezahltes aber nicht geliefertes …
- FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
Keine (partielle) Geschäftsveräußerung im Ganzen bei nur teilweiser Fortführung …
- BFH, 28.10.2010 - V R 22/09
Anforderungen an Geschäftsveräußerung - Richtlinienkonforme Auslegung des § 1 …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06
Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen …
- FG Köln, 12.12.2006 - 8 K 1130/05
Veräußerung eines Bürogebäudes als Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG
- FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 5 K 2502/12
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Erwerb des Gaststätteninventars in angemieteten …
- FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines fortführungsfähigen …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 7 K 7323/13
Rabatte zugunstenn der privaten Krankenversicherung
- FG Münster, 01.12.2016 - 5 K 1275/14
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus berichtigten Rechnungen und Gutschriften beim …
- BFH, 16.05.2012 - XI R 24/10
Steuerfreie Veräußerung gebrauchter Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
- FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2114/08
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf einer Kundenliste - Kein rückwirkender …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13
GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-280/10
Polski Trawertyn - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Erstattung der Steuer, die für …
- BFH, 02.07.2014 - XI R 4/13
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an …
- FG München, 02.02.2023 - 14 K 2328/20
Anwendbarkeit der Grundsätze der Kettenübertragung bei Betriebsfortführung durch …
- FG Köln, 01.10.2010 - 5 K 2567/06
Vorsteuerberichtigung; GiG
- EuGH, 16.01.2023 - C-729/21
Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lodzi
- EuGH, 03.06.2010 - C-237/09
De Fruytier - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch …
- BFH, 30.01.2014 - V R 33/13
Nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung
- FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07
Frage der Inanspruchnahme eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für …
- FG Schleswig-Holstein, 02.03.2022 - 4 K 38/19
Vorsteuerberichtigung aus Anlass der umsatzsteuerfreien Veräußerung unbebauter …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2024 - 7 K 7083/23
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der Veräußerung eines Grundstücks
- FG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 7 K 7323/12
Keine Minderung des Entgelts für Arzneimittellieferungen pharmazeutischer …
- EuGH, 21.02.2006 - C-223/03
University of Huddersfield - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer …
- EuGH, 03.03.2004 - C-395/02
Transport Service
- BFH, 10.03.2009 - XI B 66/08
Ende der Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters - keine …
- EuGH, 03.09.2014 - C-589/12
GMAC UK - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie …
- BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21
Geschäftsveräußerung im Ganzen
- BFH, 23.06.2016 - V B 90/15
Zum Begriff des Besitzes einer Rechnung i. S. des § 15 Abs. 1 UStG und des Art. …
- FG München, 19.06.2008 - 14 K 910/07
Kein Vorsteuerabzug beim Erwerb einzelner Getränkemärkte mit Warenbestand wegen …
- BFH, 05.04.2011 - XI S 28/10
AdV-Antrag gegen USt-Bescheid betr. entgeltlicher Übertragung einer Milchquote
- BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07
Übertragung eines Unternehmen im Ganzen auch wenn einzelne Betriebsgrundlagen …
- FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 2529/07
Konkurrenzverbot im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
- FG Sachsen, 07.09.2006 - 4 K 2115/01
Veräußerung eines Grundstückes mit einem darauf befindlichen Autohaus als eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-13/05
Chacón Navas - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und …
- FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
Land- und Forstwirtschaft: Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger …
- FG Hessen, 10.12.2010 - 6 K 4212/04
Umsatzsteuerpflicht von Führungsprovisionen bei der offenen Mitversicherung - …
- FG Münster, 24.05.2005 - 15 K 2752/01
Übertragung eines Miteigentumsanteils auf den Ehegatten: Vorsteuerberichtigung?
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04
Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-29/08
AB SKF - Mehrwertsteuer - Auslegung der Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 und …
- BFH, 16.03.2009 - V B 14/08
Zur Darlegung von Divergenz und Verfahrensfehlern
- FG Brandenburg, 19.09.2006 - 1 K 1998/02
Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-55/06
Arcor - Telekommunikation - Zugang zum Teilnehmeranschluss
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-385/02
Kommission / Italien
- FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 K 5319/11
Veräußerung einer Ferienwohnung als Geschäftsveräußerung
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 3062/06
Festsetzungsverjährung bei Änderung nach § 174 Abs. 4 AO
- FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05
Schaffung eines Ausgleichs durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die …
- FG Hessen, 09.03.2020 - 1 K 1575/18
Steuerbarkeit eines Umsatzes durch Geschäftsveräußerung
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2009 - C-246/08
Kommission / Finnland - Vertragsverletzungsverfahren - Mehrwertsteuer - Begriff …
- FG Niedersachsen, 14.10.2005 - 16 K 510/04
Verkauf einer vermieteten Produktionshalle als Geschäftsveräußerung im Ganzen bei …
- FG Sachsen, 16.12.2004 - 3 K 891/03
Veräußerung eines vermieteten Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen; …
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 247/13
Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung nach bestandskräftiger, materiell-rechtlich …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2008 - 2 K 300/05
Vermietungsabsicht allein lässt eine Unternehmensnachfolge nicht zu und stellt …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2012 - C-234/11
TETS Haskovo - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 185 und 187 der Richtlinie …
- FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
Kein Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Nachweispflichten bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 5 K 7461/05
Die von einem Auftraggeber auf ein Treuhandkonto geleisteten Vorauszahlungen als …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2014 - 3 V 38/14
Aussetzung der Vollziehung: Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 …
- FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 430/10
Zur Problematik der Vorsteuerkorrektur bei Gewährung sog. indirekter Rabatte
- FG Hessen, 17.04.2007 - 6 V 2655/06
Ausübung des Optionsrechtes bei übertragenen Grundstücken
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - 1 K 65/05
Veräußerung einer verpachteten Gaststätte als Geschäftsveräußerung im Ganzen; …
- FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
Leistungsbeziehung zwischen Insolvenzverwalter und absonderungsberechtigtem …
- FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a …
- FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2007 - 5 K 5201/04
Veräußerung eines Schiffsrestaurants als steuerfreie nicht zum Vorsteuerabzug …
- FG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 K 853/09
Selbständiger Unternehmensteil in Bezug auf eine Geschäftsveräußerung im Ganzen - …
- FG Hessen, 23.01.2008 - 6 V 595/07
Aussetzung der Vollziehung: Kein Vorsteuerabzug aufgrund Geschäftsveräußerung im …