Weitere Entscheidung unten: BFH, 31.05.2016

Rechtsprechung
   BFH, 13.09.2016 - V B 26/16   

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https://dejure.org/2016,41764
BFH, 13.09.2016 - V B 26/16 (https://dejure.org/2016,41764)
BFH, Entscheidung vom 13.09.2016 - V B 26/16 (https://dejure.org/2016,41764)
BFH, Entscheidung vom 13. September 2016 - V B 26/16 (https://dejure.org/2016,41764)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Prüfung einer Aussetzung des Verfahrens bei verfrühter Untätigkeitsklage

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 46, AO § 347 Abs 1
    Prüfung einer Aussetzung des Verfahrens bei verfrühter Untätigkeitsklage

  • Bundesfinanzhof

    Prüfung einer Aussetzung des Verfahrens bei verfrühter Untätigkeitsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 FGO, § 347 Abs 1 AO
    Prüfung einer Aussetzung des Verfahrens bei verfrühter Untätigkeitsklage

  • IWW

    § 46 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 56 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 46 FGO, § 347 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung, § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Untätigkeitsklage als unzulässig

  • rewis.io

    Prüfung einer Aussetzung des Verfahrens bei verfrühter Untätigkeitsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Untätigkeitsklage als unzulässig

  • rechtsportal.de

    AO § 347 Abs. 1 S. 2; FGO § 46 Abs. 1
    Zurückweisung einer Untätigkeitsklage als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung des Verfahrens bei verfrühter Untätigkeitsklage; verfassungsrechtlicher Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfrühte Untätigkeitsklage - und die Aussetzung des Verfahrens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Prüfung einer Aussetzung des Verfahrens bei verfrühter Untätigkeitsklage

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.09.2015 - V B 135/14

    Untätigkeitsklage, Aussetzung des Verfahrens, Ermessensentscheidung, Kindergeld:

    Auszug aus BFH, 13.09.2016 - V B 26/16
    b) Die im Anschluss daran erhobene Untätigkeitsklage war zwar vor Ablauf von sechs Monaten erhoben worden, jedoch hätte das FG im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 30. September 2015 V B 135/14, BFH/NV 2016, 51) beachten müssen, dass wegen der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und der Unsicherheit, ob wegen der in § 46 FGO verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe die Untätigkeitsklage verfrüht erhoben worden ist, eine Aussetzung des Verfahrens nach § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO regelmäßig in Betracht zu ziehen ist, denn auch eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage kann in die Zulässigkeit hineinwachsen.
  • FG Münster, 06.04.2017 - 5 K 3168/14

    Umsatzsteuer: Sind Prämien für Ärzte eines Versorgungsnetzes von der Umsatzsteuer

    Mittlerweile sind nicht nur sechs Monate seit Einspruchseinlegung vergangen, auch hat der Beklagte durch sein Verhalten zu erkennen gegeben und in der mündlichen Verhandlung am 6.4.2017 auch bestätigt, dass er keine an die Klägerin gerichtete Einspruchsentscheidung mehr erlassen wolle, so dass es abgesehen von prozessökonomischen Gründen dem Grundrecht auf wirkungsvollen, insbesondere zeitnahen Rechtsschutz entspricht, die Klägerin nicht auf eine erneute Klageerhebung zu verweisen, sondern die Klage als in die Zulässigkeit hineingewachsen anzusehen (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 7.3.2006 VI B 78/04, BStBl II 2006, 430; BFH-Beschluss vom 13.9.2016 V B 26/16, BFH/NV 2017, 53).
  • FG Hamburg, 05.03.2018 - 4 K 38/17

    Prozessrechtliche Folgen einer einseitigen Erledigungserklärung im

    Diese Frist ist freilich unter Berücksichtigung aller Umstände - wie insbesondere der Klärung technischer Details der Umsetzung der EuGH-Entscheidung sowie der Höhe des anzuwendenden Zinssatzes in Abstimmung mit der Generalzolldirektion - mit höchstens drei Monaten seit Ergehen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu bemessen, so dass die von der Klägerin am 01.03.2017 erhobene Untätigkeitsklage jedenfalls Ende April 2017 in die Zulässigkeit hineingewachsen war (vgl. zum Hineinwachsen einer verfrüht erhobenen Untätigkeitsklage in die Zulässigkeit BFH, Beschluss vom 13.09.2016, V B 26/16, BFH/NV 2017, 53).
  • FG Köln, 21.06.2023 - 3 V 2473/22

    Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheids mit einer Nachforderung; Antrag auf

    Nach der Rechtsprechung wächst eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage wegen der Nichtentscheidung über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf nach Ablauf von sechs Monaten seit Einlegung des außergerichtlichen Rechtsbehelfs in die Zulässigkeit hinein (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 13.9.2016 V B 26/16, BFH/NV 2017, 53 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2016 - V B 26/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23487
BFH, 31.05.2016 - V B 26/16 (https://dejure.org/2016,23487)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2016 - V B 26/16 (https://dejure.org/2016,23487)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - V B 26/16 (https://dejure.org/2016,23487)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - "Wiedereinsetzung" in die nach positiver Entscheidung über PKH-Gesuch versäumte Wiedereinsetzungsfrist

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 2 S 2, FGO § 56 Abs 2 S 3, FGO § 62 Abs 4, FGO § 116 Abs 1, FGO § 116 Abs 2, FGO § 142
    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - "Wiedereinsetzung" in die nach positiver Entscheidung über PKH-Gesuch versäumte Wiedereinsetzungsfrist

  • Bundesfinanzhof

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - "Wiedereinsetzung" in die nach positiver Entscheidung über PKH-Gesuch versäumte Wiedereinsetzungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 2 S 2 FGO, § 56 Abs 2 S 3 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 116 Abs 1 FGO, § 116 Abs 2 FGO
    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - "Wiedereinsetzung" in die nach positiver Entscheidung über PKH-Gesuch versäumte Wiedereinsetzungsfrist

  • IWW

    § 56 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - "Wiedereinsetzung" in die nach positiver Entscheidung über PKH-Gesuch versäumte Wiedereinsetzungsfrist

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    FGO § 56 Abs. 2 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - "Wiedereinsetzung" in die nach positiver Entscheidung über PKH-Gesuch versäumte Wiedereinsetzungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nach positiver Entscheidung über PKH-Gesuch versäumte Wiedereinsetzungsfrist

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.10.2011 - III B 92/10

    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 31.05.2016 - V B 26/16
    Wird die beantragte PKH durch Beiordnung eines Rechtsbeistandes seiner Wahl gewährt, ist das in der Mittellosigkeit begründete Hindernis mit Zustellung des Beschlusses über die PKH-Gewährung (vorliegend 15. April 2016) weggefallen (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2011 III B 92/10, BFH/NV 2012, 421; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Rz 190, 191), sodass die zweiwöchige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die Nachholung der versäumten Handlung am 29. April 2016 ablief (§ 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
  • BFH, 24.08.2022 - X B 31/21

    Wiedereinsetzungsfristen nach Zugang eines PKH-Bewilligungsbeschlusses

    Diese Rechtsprechung wird vom BFH allerdings nicht auf die --im vorliegenden Verfahren einschlägige-- Wiedereinsetzungsfrist für die Einlegung der Beschwerde übertragen (z.B. BFH-Beschluss vom 31.05.2016 - V B 26/16, BFH/NV 2016, 1479, Rz 5).
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