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   BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14   

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https://dejure.org/2016,7928
BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14 (https://dejure.org/2016,7928)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2016 - V ZB 24/14 (https://dejure.org/2016,7928)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14 (https://dejure.org/2016,7928)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § ... 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG, § 417 Abs. 2 FamFG, § 26 FamFG, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels zulässigem Haftantrag; Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, AufenthG § 62 Abs. 1 S. 2, GG Art. 104 Abs. 1 S. 1, FamFG § 420 Abs. 1 S. 1
    Abschiebungshaft, Haftantrag, Haftdauer, Feststellungsantrag, Rechtswidrigkeit, Haftanordnung, Haftanordnungsbeschluss, Haftdauer, Freiheitsentziehung, Begründungserfordernis, Begründung, Haft, Heilung, Anhörung, Mangel.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels zulässigem Haftantrag; Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 62 ; FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels zulässigem Haftantrag; Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die Begründung des Haftantrags zur notwendigen Haftdauer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14
    Mängel in der Antragsbegründung wegen fehlender Angabe zu der notwendigen Haftdauer (§ 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG) führen zur Rechtswidrigkeit der auf Grund eines solchen Antrages erlassenen Haftanordnung (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 18 ff.).

    Der Mangel kann aber auch dadurch behoben werden, dass das Gericht das Vorliegen der an sich seitens der Behörde nach § 417 Abs. 2 FamFG vorzutragenden Tatsachen aufgrund eigener Ermittlungen von Amts wegen (§ 26 FamFG) in dem Beschluss feststellt (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, aaO, Rn. 21 ff.).

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN).

    Anderenfalls ist - weil der Betroffene zuvor (mangels zulässigen Haftantrags) keine Gelegenheit hatte, zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn verhängten Freiheitsentziehung Stellung zu nehmen - die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrensvorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht gewahrt (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 284/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6).

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14
    Sie lässt insbesondere unberücksichtigt, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist und die Frist von drei Monaten die obere Grenze der möglichen Haft und nicht deren Normaldauer bestimmt (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 67/13

    Abschiebungshaftverfahren: Beschwerdebefugnis einer vom Ausländer benannten

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14
    Sie lässt insbesondere unberücksichtigt, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist und die Frist von drei Monaten die obere Grenze der möglichen Haft und nicht deren Normaldauer bestimmt (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15

    Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14
    Anderenfalls ist - weil der Betroffene zuvor (mangels zulässigen Haftantrags) keine Gelegenheit hatte, zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn verhängten Freiheitsentziehung Stellung zu nehmen - die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrensvorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht gewahrt (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 284/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 284/10

    Anforderungen an das Stellen eines zulässigen Haftantrags im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14
    Anderenfalls ist - weil der Betroffene zuvor (mangels zulässigen Haftantrags) keine Gelegenheit hatte, zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn verhängten Freiheitsentziehung Stellung zu nehmen - die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrensvorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht gewahrt (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 284/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    cc) Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen nach § 420 FamFG bedarf es im Haftaufhebungsverfahren, anders als bei einer Fehlerkorrektur im Haftanordnungsverfahren (dazu: Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff., vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9, vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 und vom 31. März 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 3), nicht.
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 5/19

    Verlängerung der Sicherungshaft aufgrund des Verhaltens des Betroffenen;

    Dieser Mangel ist aufgrund der zusätzlichen Angaben der beteiligten Behörde im Schriftsatz vom 2. Oktober 2017 und der erforderlichen Anhörung des Betroffenen mit der Entscheidung des Beschwerdegerichts vom 6. Oktober 2017 geheilt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384, Rn. 21 bis 24).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 22/16

    Abschiebehaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Haftdauer

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7 mwN).

    aa) Er lässt unberücksichtigt, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist und die Frist von drei Monaten nur die obere Grenze der möglichen Haft und nicht deren Normaldauer bestimmt (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; siehe auch Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7).

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