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BGH, 16.07.2002 - VI ZB 16/02 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JurPC
ZPO § 511a Abs. 1 (a.F.)
Streitwert im Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines Bildes im Internet
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterlassungsbegehren - Veröffentlichung eines Bildes - Internet - Beschwerdewert - Mindestbetrag - Grundsätzliche Bedeutung - Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit - Regelstreitwert
- online-und-recht.de
- Judicialis
ZPO a.F. § 511a Abs. 1; ; ZPO § ... 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; GKG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdegegenstandes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92
Keine Geltung der aktienrechtlichen Streitwertregelung im Vereinsrecht
Auszug aus BGH, 16.07.2002 - VI ZB 16/02
Wie auch der Beklagte ersichtlich nicht verkennt, ist vorliegend für die Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes allein sein Interesse an einer Beseitigung des gegen ihn ergangenen Urteilsausspruchs maßgeblich; die Ermittlung, inwieweit eine Partei durch eine gerichtliche Entscheidung beschwert ist und ob ihr Interesse an deren Beseitigung die Eröffnung einer weiteren Instanz rechtfertigt, kann allein nach Maßgabe ihrer eigenen Verhältnisse erfolgen und nicht anhand derjenigen der Gegenpartei (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92 - WM 1992, 1369 m.w.N.).