Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.1997 - 1 W 113/96   

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https://dejure.org/1997,3019
OLG Köln, 10.01.1997 - 1 W 113/96 (https://dejure.org/1997,3019)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.1997 - 1 W 113/96 (https://dejure.org/1997,3019)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 1997 - 1 W 113/96 (https://dejure.org/1997,3019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Weiterbenutzung Kraftfahrzeug Kfz Verfügungsgrund

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 935
    Weiterbenutzung Kraftfahrzeug Kfz Verfügungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kfz; Weiterbenutzung; Vorbehaltsverkäufer; Rücktritt vom Kaufvertrag; Herausgabeanspruch; Sicherstellung; Einstweilige Verfügung; Wertminderung; Vollstreckung des Herausgabetitels

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 935
    Weiterbenutzung eines Kfz nach Rücktritt des Vorbehaltsverkäufers L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935
    Bloße Weiterbenutzung eines Kfz kein Verfügungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1588
  • NZV 1997, 485 (Ls.)
  • VersR 1997, 597
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 25.01.1988 - 12 U 210/87
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.1997 - 1 W 113/96
    Nach anderer Auffassung liegt ein Verfügungsgrund nur dann vor, wenn der Kaufgegenstand übermäßig benutzt und dadurch die Sache in ihrer Substanz wesentlich verändert wird (OLG Frankfurt NJW 1960, 827; OLG Köln ZIP 1988, 445 f.; zust. Stein/Jonas/Grunzky, ZPO, 20. Aufl., § 935 Rdnr. 12; Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 935 Rdnr. 7; Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 2, § 935 Rdnr. 13 Fn. 57).

    Von einer praktischen Aushöhlung des Herausgabeanspruchs und damit von einer Vereitelung im Sinne des § 935 ZPO könnte nur dann gesprochen werden, wenn der Antragsgegner das Fahrzeug übermäßig nutzt und auf diese Weise eine so erhebliche Wertminderung des herauszugebenden Kaufgegenstandes herbeigeführt würde, daß das Fahrzeug bei einer Vollstreckung des Herausgabetitels wirtschaftlich nichts mehr wert wäre (vgl. OLG Köln ZIP 1988, 445, 446).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.1983 - 11 U 103/83
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.1997 - 1 W 113/96
    Es wird die Auffassung vertreten, eine Gefährdung der Anspruchsverwirklichung liege bereits in der bloßen Weiterbenutzung des gekauften Gegenstandes und dem damit verbundenen laufenden Wertverlust (OLG Düsseldorf MDR 1984, 411 bezüglich Möbelkauf; LG Ravensburg NJW 1987, 139 bezüglich Computerleasing; LG Braunschweig/KreisG Arnstadt MDR 1993, 757 jeweils bezüglich Motorradleasing; zust. Zöller/Vollkommer, ZPO, 19. Aufl., § 935 Rdnr. 13).
  • LG Ravensburg, 10.04.1986 - 2 KfHO 519/86
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.1997 - 1 W 113/96
    Es wird die Auffassung vertreten, eine Gefährdung der Anspruchsverwirklichung liege bereits in der bloßen Weiterbenutzung des gekauften Gegenstandes und dem damit verbundenen laufenden Wertverlust (OLG Düsseldorf MDR 1984, 411 bezüglich Möbelkauf; LG Ravensburg NJW 1987, 139 bezüglich Computerleasing; LG Braunschweig/KreisG Arnstadt MDR 1993, 757 jeweils bezüglich Motorradleasing; zust. Zöller/Vollkommer, ZPO, 19. Aufl., § 935 Rdnr. 13).
  • KreisG Arnstadt, 25.01.1993 - 1 C 33/93
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.1997 - 1 W 113/96
    Es wird die Auffassung vertreten, eine Gefährdung der Anspruchsverwirklichung liege bereits in der bloßen Weiterbenutzung des gekauften Gegenstandes und dem damit verbundenen laufenden Wertverlust (OLG Düsseldorf MDR 1984, 411 bezüglich Möbelkauf; LG Ravensburg NJW 1987, 139 bezüglich Computerleasing; LG Braunschweig/KreisG Arnstadt MDR 1993, 757 jeweils bezüglich Motorradleasing; zust. Zöller/Vollkommer, ZPO, 19. Aufl., § 935 Rdnr. 13).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 W 14/09

    Zulässigkeit der Räumung von Mieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Hierzu reicht es nicht aus, dass der Untermieter sich nach beendetem Hauptmietverhältnis weigert, das Mietobjekt an den Hauptvermieter herauszugeben und es ohne Zahlung eines Nutzungsentgelts an diesen weiter benutzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.6.2004, GuT 2004, 175 = MDR 2004, 1291 = NZM 2005, 180 = OLGR 2005, 5 = ZMR 2004, 751 - 24 W 36/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.1.1999, 24 W 93/98, n. v.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.3.1995, OLGR 1995, 174 = MDR 1995, 635 - 11 W 10/95; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.7.2001, MDR 2001, 1185 = NZM 2002, 191 = OLGR 2001, 387 - 6 W 133/01 bzw. 138/01; OLG Celle, a.a.O.; OLG Dresden, Beschl. v. 21.10.1997, MDR 1998, 305 - 17 W 1513/97; OLG Köln, Beschl. v. 10.1.1997, OLGR 1997, 127 = NJW-RR 1998, 1588 = ZIP 1988, 1588 - 1 W 113/96; OLG Hamm, Urt. v. 17.6.1992, OLGR 1992, 351 - 30 U 5/92; LG Hamburg, Beschl. v. 3.3.2003, ZMR 03, 493 - 311 O 62/03; Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 3. Aufl., RdNr. 1959; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., Vor § 935, RdNr. 44, S. 1749).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 115/07

    Keine Gefährdung des Herausgabeanspruchs durch eine Weiterbenutzung eines Kfz

    In der - hier vorliegenden - bloßen Weiterbenutzung des Kfz durch die Beklagte, nachdem die Klägerin wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten war, ist allein noch keine Gefährdung ihres Herausgabeanspruchs im Sinne des § 935 ZPO zu erkennen (OLG Düsseldorf MDR 1995, 635; OLG Köln NJW-RR 1998, 1588; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2001, 6 W 138/01).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 24 W 36/04

    Voraussetzungen für Erlass einer Räumungsverfügung gegen säumigen Mieter

    Die schlichte Weiterbenutzung der Sache im Rahmen des Vertragszwecks, die die Antragstellerin hier (nur) beklagt, reicht dafür nicht aus (Senat, Beschluss v. 04.01.1999 -24 W 93/98- n.v.; OLG Düsseldorf -11. Zivilsenat- MDR 1995, 635; OLG Köln NJW-RR 1998, 1588 und ZIP 1988, 1588; OLG Hamm OLGR Hamm 1992, 351; OLG Dresden MDR 1998, 305; OLG Celle ZMR 2000, 752; OLG Brandenburg MDR 2001, 1185 und OLGR Brandenburg 2001, 387; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 935 Rn. 13 und § 940 Rn. 8 Stichw.
  • OLG Hamm, 28.10.2010 - 5 W 77/10

    Verfügungsgrund bei Herausgabe eines Pkw

    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung sei daher nur dann denkbar, wenn die Grenzen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs deutlich überschritten werden und damit Verschlechterungen drohen, die von der ursprünglichen Überlassungsentscheidung nicht mehr gedeckt sind (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1995, 635 und Urteil vom 11.02.2008 mit dem Az. 1 U 115/07; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 879; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1588; Zöller-Vollkommer, 28. Aufl., § 940 ZPO, Rdn. 8 Stichwort Herausgabe; Musielak-Huber, 6. Aufl., § 935 ZPO, Rdn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.01.1996 - 1 U 33/95   

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https://dejure.org/1996,6719
OLG Rostock, 18.01.1996 - 1 U 33/95 (https://dejure.org/1996,6719)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.01.1996 - 1 U 33/95 (https://dejure.org/1996,6719)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 1 U 33/95 (https://dejure.org/1996,6719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Telekopie; Zugang; Sendebericht; Telefaxübermittlung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zugang eines Telefax, substantiiertes Bestreiten des Zugangs einer Telekopie, Darlegungs- und Beweislast

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1831
  • FamRZ 1996, 950
  • VersR 1997, 597
  • WM 1996, 1019
  • DB 1996, 573
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 28 U 2/10

    Zustandekommen eines Kaufvertrages über gebrauchte Lastkraftwagen bei

    Die Beweislast trägt insoweit der Vertretene; er muss die mangelnde Zurechenbarkeit, also das Fehlen seiner Kenntnis oder des Kennenmüssens, behaupten und ggf. beweisen (OLG Rostock, NJW 1996, 1831, 1832; MünchKomm-BGB/Schramm, 3. Aufl., § 167 Rn. 64; Laumen in: Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., § 167 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 20.05.1998 - 13 U 23/97

    Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels; Möglichkeit der

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  • LAG Köln, 21.12.2000 - 5 Sa 1115/00

    Wahrung des Schriftformerfordernisses für die Geltendmachung von ausstehenden

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  • LAG Sachsen, 22.08.2022 - 2 Sa 188/21

    Arbeitsentgelt - faktisches Arbeitsverhältnis - Zurechnung - Vollmacht -

    Da ihm i.d.R. aber der Einblick in die Sphäre des Vertretenen versperrt ist, ist es Sache des Vertretenen, die mangelnde Zurechenbarkeit des Rechtsscheins - also das Fehlen seiner Kenntnis oder des Kennenmüssens - darzulegen und zu beweisen (OLG Rostock NJW 1996, 1831 (1832); OLG Hamm BeckRS 2010, 22726; MüKoBGB/Schubert Rn. 125; BeckOK BGB/Schäfer, 63. Ed. 1.8.2022, BGB § 167 Rn. 61).
  • BSG - B 5 RJ 204/04 B (anhängig)
    7 Wie in der herausgestellten Rechtsfrage formuliert und auch in den von der Klägerin für ihre Auffassung angeführten gerichtlichen Entscheidungen ausgeführt ist, setzen sowohl die Annahme eines Anscheinsbeweises als auch die erhöhten Anforderungen an das Bestreiten des Zugangs beim Empfänger voraus, dass das Fax ordnungsgemäß abgesandt wurde, die Absendung des fraglichen Dokuments mittels Fax also feststeht (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. September 2002 - 6 Verg 4/02 - veröffentlicht in JURIS; Oberlandesgericht München, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 15 W 2631/98 - MDR 1999, 286; Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 18. Januar 1996 - 1 U 33/95 - NJW 1996, 1831).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.10.1996 - 27 U 18/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4490
OLG Köln, 02.10.1996 - 27 U 18/96 (https://dejure.org/1996,4490)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.10.1996 - 27 U 18/96 (https://dejure.org/1996,4490)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 27 U 18/96 (https://dejure.org/1996,4490)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 52/78

    Haftungsausschluß im Verhältnis zu Halter und probefahrendem Fahrer eines Kfz

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.1996 - 27 U 18/96
    Indessen muß derjenige, der mündliche Vereinbarungen entgegen dem Inhalt der Privaturkunde behauptet, nachweisen, daß die Urkunde unrichtig oder unvollständig ist und daß die mündlichen Abreden Gültigkeit haben sollen (BGH NJW 1980, 1681; Zöller/Geimer, ZPO, 18. Aufl., § 416 Rn. 4).
  • LAG Hamm, 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04

    Individualisierung des Klagegrundes bei Zahlungsklage

    Eine Vereinbarung zur Einschränkung der richterlichen Freiheit der Beweiswürdigung durch einen sog. Beweisvertrag ist für Gerichte nicht bindend (OLG Köln 02.10.1996 - 27 U 18/96; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 62. A., Anh § 286 Rn. 6; Zöller-Greger, ZPO, 24. A., Vor § 284 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.1996 - 16 W 74/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6631
OLG Köln, 08.11.1996 - 16 W 74/96 (https://dejure.org/1996,6631)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.1996 - 16 W 74/96 (https://dejure.org/1996,6631)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 1996 - 16 W 74/96 (https://dejure.org/1996,6631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsverteidigung; Kfz-Halter; Haftpflichtversicherung; Streithelfer; Klageabweisung; Unfall; Absichtliches Herbeiführen; Mutwilligkeit; Geständnis; Interessenkollision; Strafverfahren; Nachteile

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 114

Verfahrensgang

  • LG Köln - 3 O 221/96
  • OLG Köln, 08.11.1996 - 16 W 74/96

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 597
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 107/09

    Rechtsschutzverpflichtung des Kfz-Haftpflichtversicherers: Kosten der eigenen

    Vielmehr stehen sowohl der Haftpflichtversicherer als auch der von ihm beauftragte Rechtsanwalt in einem unlösbaren Interessenkonflikt, der es ihnen verbietet, im Haftpflichtprozess zugleich das eigene Anliegen und das des Versicherten zu vertreten (so auch BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZB 31/08 - veröffentlicht in juris, Tz. 9, 10; OLG Düsseldorf Verkehrsrecht aktuell 2009, 165 m. zust. Anm. Elsner in jurisPR-VerkR 7/2010 Anm. 4; OLG Köln VersR 1997, 597; OLG Koblenz VersR 1996, 604; LG Hagen r+s 1996, 466; Meiendresch, r+s 2005, 50 ff.).

    Wie der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 6. Juli 2010 (aaO) zu der Frage, ob der Wunsch des Versicherten nach Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts in solchen Fällen mutwillig i.S. von § 114 Satz 1 ZPO erscheint, zutreffend ausgeführt hat, sind hier die Interessen des beklagten Versicherungsnehmers und des beklagten Haftpflichtversicherers nur vordergründig gleichgerichtet, auch wenn sie beide der Klage entgegentreten (vgl. OLG Köln VersR 1997, 597, 598).

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZB 31/08

    Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer

    Der Grund sei darin zu sehen, dass die Art der Rechtsverteidigung, insbesondere die Frage, ob der Antragsteller sich gegebenenfalls einer Parteivernehmung zu dem Vorwurf der Begehung einer Straftat stellen müsse, von so erheblicher Bedeutung sei, dass ihm eine auf seine Person zugeschnittene anwaltliche Beratung nicht vorenthalten werden dürfe (OLG Düsseldorf Verkehrsrecht aktuell 2009, 165 m. Anm. Elsner, juris PR-Verkehrsrecht 7/2010 Anm. 4; OLG Köln VersR 1997, 597, 598).
  • OLG Hamm, 06.01.2009 - 9 W 57/08

    Prozesskostenhilfe; Streithilfe; Unfallmanipulation

    Der Senat sieht kein Bedürfnis, den Anwendungsbereich der §§ 114 ff. ZPO dahingehend zu erweitern, dass PKH bereits dann zu bewilligen ist, wenn ein über den Rechtsstreit hinaus gehendes Interesse zur Wahrnehmung der persönlichen Belange im Hinblick auf eine strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens besteht (so für den Fall, dass der dortige Beklagte die Unfallmanipulation gestanden hat: OLG Köln, VersR 1997, 597).
  • OLG Brandenburg, 01.09.2009 - 12 W 27/09

    Mutwilligkeit des Prozesskostenhilfeantrags des verklagten Fahrzeugführers:

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist auch nicht aufgrund der Entscheidung des OLG Köln (VersR 1997, 597) geboten.
  • OLG Rostock, 29.03.2001 - 4 W 5/01

    Antragsrecht des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren

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  • OLG Düsseldorf, 10.06.2009 - 1 W 4/09

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung gegen den Verdacht der Unfallmanipulation

    Dem steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 1997, 597) gegenüber, wonach im Falle des Vorwurfs einer Unfallmanipulation gegenüber dem mitverklagten Fahrer bzw. Halter, dessen eigene Rechtsverteidigung nicht mutwillig sei.
  • OLG Dresden, 04.05.2007 - 7 W 414/07
    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, da zu den hier maßgeblichen Fragen eine abweichende Entscheidung des OLG Köln vom 08.11.1996 ( OLGR 1997, 52) vorliegt.
  • KG, 11.06.2008 - 12 U 115/08

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Verteidigung eines Streitgenossen im

    Der abweichenden Ansicht des OLG Köln, Beschluss vom 8. November 1996 - 16 W 74/96 - VersR 1997, 597 , welches in Fällen des Vorwurfs der Unfallmanipulation auch dem beklagten Fahrer oder Halter dann Prozesskostenhilfe gewähren will, wenn dieser durch den Versicherer als sein Streithelfer geschützt ist, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
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