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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.06.1996 - 19 U 8/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2386
OLG Köln, 14.06.1996 - 19 U 8/96 (https://dejure.org/1996,2386)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.1996 - 19 U 8/96 (https://dejure.org/1996,2386)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 19 U 8/96 (https://dejure.org/1996,2386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigung Werkvertrag fehlende bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit Bauvorhabens

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 323, 644, 645, 649; BAUGB § 34
    Kündigung Werkvertrag fehlende bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit Bauvorhabens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteten Werklohns mangels bauplanungsrechtlicher Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens; Annahme eines Falls von nachträglicher Unmöglichkeit; Einfluss der bauaufsichtlichen Genehmigung auf die zivilrechtliche Wirksamkeit von Verträgen; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 323; BGB § 644; BGB § 645; BGB § 649; BauGB § 34
    Kündigung wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 323, 644, 645, 649; BauGB § 34
    Kündigung eines Werkvertrages wegen fehlender bauplanungsrechtlicher Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Kündigung" wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit - welche Folgen für die Vergütung? (IBR 1996, 421)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 903
  • VersR 1997, 850
  • BauR 1997, 307
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 14.02.2003 - 19 U 152/02

    Unmöglichkeit der werkvertraglichen Leistung im Baurecht

    Steht aber fest, dass das Vorhaben aufgrund öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften nicht so durchgeführt werden kann, wie es von den Parteien geplant und vertraglich vereinbart worden ist, so ist der Besteller berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, denn das Bauen ohne behördliche Genehmigung ist verboten und kann keinem Vertragsteil zugemutet werden (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1996 - 19 U 8/96 - in: MDR 96, 903).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.1996 - 11 U 28/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5806
OLG Köln, 11.12.1996 - 11 U 28/96 (https://dejure.org/1996,5806)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.1996 - 11 U 28/96 (https://dejure.org/1996,5806)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 11 U 28/96 (https://dejure.org/1996,5806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 633; VOB/B § 13 Nr. 1
    Hartlöten von Kupferrohren als Mangel des Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhafte Leistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hartlöten von Kupferrohren: ein Mangel? (IBR 1997, 282)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 850
  • BauR 1997, 831
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Rostock, 23.09.2020 - 4 U 86/19

    Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Mangelhaftigkeit eines

    Dabei ist von dem Auftragnehmer nur das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen zu verlangen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003, Az.: 12 U 14/02, - zitiert nach juris -, Rn. 50 m. w. N.); gleichzeitig hat der Unternehmer dafür einzustehen, dass er die anerkannten Regeln seines Fachs beherrscht, und er muss sich insoweit informieren, über Empfehlungen in der Fachpresse Bescheid wissen und diese berücksichtigen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.12.1996, Az.: 11 U 28/96, VersR 1997, 850 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2019 - 21 U 4/19

    Ansprüche aus einem Bauträgervertrag nach außerordentlicher Kündigung;

    Die Werkleistung des Bauträgers ist auch dann mangelhaft, wenn sie erhöht schadensanfällig ist (vgl. OLG Köln, BauR 1997, 831 für hartgelötete Kupferrohre und der Gefahr von Lochfraßrisiko).
  • KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12

    Werkmangel: Delaminationen an Isolierglasfensterscheiben; Mangelhaftigkeit auch

    Er muss sich insoweit informieren, über Empfehlungen in der Fachpresse Bescheid wissen und diese berücksichtigen (OLG Köln, Urt. v. 11. Dez. 1996 - 11 U 28/96, BauR 1997, 831).
  • OLG Köln, 05.05.1999 - 11 U 167/98

    Ersatz von Nachbesserungskosten aufgrund der Beseitigung vorhandener Mängel der

    Ob das vom Beklagten gewählte Hartlötverfahren bereits im Jahr 1992 den anerkannten Regeln der Technik bei der Verarbeitung von Kaltwasserrohren im linksrheinischen Raum widersprach (vgl. hierzu auch OLG Köln, BauR 1999, 426; OLG Köln, OLG-Report 1997, 76), kann mit dem Landgericht im Ergebnis dahinstehen.

    Nach dem Eintritt des ersten Schadens brauchte die Klägerin als Auftraggeberin des Beklagten nicht abzuwarten, bis sich die Gefahr etwa realisierte und zu einem greifbaren Schaden führte (vgl. OLG Köln, OLG-Report 1997, 76; OLG Köln, SFH, Nr. 15 zu § 13 Nr. 3 VOB/B 1973).

  • OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 26 U 43/04

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung: Nichteinhaltung einer vereinbarten

    Es ist dem Gläubiger der Leistung in diesen Fällen nicht zuzumuten abzuwarten, bis der zu befürchtende Schaden - möglicherweise auch erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist - wirklich eintritt (vgl. OLG Köln, VersR 1997, 850).
  • OLG Köln, 09.10.1998 - 20 U 13/98

    Lochfraßgefahr: Wie haftet Fachingenieur für fehlerhafte Planung?

    ( vergl. insoweit auch OLG Köln, OLG-Report 1997, 76 f; der 11. Zivilsenat beschäftigt sich in dieser Entscheidung zutreffend mit der Frage der anerkannten Regeln der Technik im Zusammenhang mit dem Lochfraß; s. auch BGH, MDR 1998, 1026 f, wonach DIN-Normen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, aber auch dahinter zurückbleiben können).
  • OLG Köln, 16.06.1997 - 16 U 98/96

    Stillschweigende Risikoübernahme durch den Auftraggeber

    Das Hartlöten von Kupferrohren im linksrheinischen K. stellt daher eine für Lochfraß erhöht schadensanfällige Werkleistung dar, die mangelhaft im Sinne der §§ 633 BGB, 13 Nr. 1 VOB/B ist ( vgl. OLG Köln, OLG-Report 1997, 76 f. ).
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