Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10   

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https://dejure.org/2010,3888
BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10 (https://dejure.org/2010,3888)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - IX ZB 121/10 (https://dejure.org/2010,3888)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - IX ZB 121/10 (https://dejure.org/2010,3888)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 InsO, § 26 InsO, § 34 Abs 1 InsO
    Abweisung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse: Berücksichtigung der nachträglichen Befriedigung der Forderung des antragstellenden Gläubigers im Beschwerdeverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der nach Erlass des Ablehnungsbeschlusses erfolgten Befriedigung der Forderung des einen Insolvenzantrag stellenden Gläubigers im Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse

  • rewis.io

    Abweisung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse: Berücksichtigung der nachträglichen Befriedigung der Forderung des antragstellenden Gläubigers im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Abweisung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse: Berücksichtigung der nachträglichen Befriedigung der Forderung des antragstellenden Gläubigers im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 26 Abs. 1; InsO § 34 Abs. 1
    Berücksichtigung der nach Erlass des Ablehnungsbeschlusses erfolgten Befriedigung der Forderung des einen Insolvenzantrag stellenden Gläubigers im Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verspätete Forderungsbefriedigung in Beschwerde unbeachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abweisung der Isolvenzeröffnung mangels Masse trotz Gläubigerbefriedigung

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 90
  • MDR 2011, 262
  • NZI 2011, 106
  • WM 2011, 135
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
    Auf die weiter für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob in Analogie zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können (BGH, Urt. v. 21. November 2001 - XII ZR 162/99, NJW 2002, 1130, 1131; v. 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08, NJW 2009, 3783 Rn. 27), kommt es nicht an.
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
    Die von der Rechtsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenem Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 15/06, NZI 2006, 642; v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZInsO 2008, 103 Rn. 9; v. 17. September 2009 - IX ZB 26/08, ZInsO 2009, 2072 Rn. 5), stellt sich nicht.
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
    Die von der Rechtsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenem Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 15/06, NZI 2006, 642; v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZInsO 2008, 103 Rn. 9; v. 17. September 2009 - IX ZB 26/08, ZInsO 2009, 2072 Rn. 5), stellt sich nicht.
  • BGH, 21.11.2001 - XII ZR 162/99

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
    Auf die weiter für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob in Analogie zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können (BGH, Urt. v. 21. November 2001 - XII ZR 162/99, NJW 2002, 1130, 1131; v. 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08, NJW 2009, 3783 Rn. 27), kommt es nicht an.
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 26/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung des Gläubigers im

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
    Die von der Rechtsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenem Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 15/06, NZI 2006, 642; v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZInsO 2008, 103 Rn. 9; v. 17. September 2009 - IX ZB 26/08, ZInsO 2009, 2072 Rn. 5), stellt sich nicht.
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 15/06

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Insolvenzverfahren; Aussetzung eines

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
    Die von der Rechtsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenem Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 15/06, NZI 2006, 642; v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZInsO 2008, 103 Rn. 9; v. 17. September 2009 - IX ZB 26/08, ZInsO 2009, 2072 Rn. 5), stellt sich nicht.
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 285/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Entscheidung des Gerichts vor

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 24. September 2009 - IX ZB 285/08, Rn. 2) reicht es aus, wenn dem Beschwerdeführer eine Frist von zwei Wochen zur Begründung seines Rechtsmittels zur Verfügung steht.
  • BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf

    Die Frage, ob Einwendungen des Schuldners gegen den vollstreckbaren Titel ausnahmsweise doch vom Insolvenzgericht geprüft werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 2 mwN), stellt sich nicht.
  • BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16

    Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung:

    Diese Entscheidung kann nicht durch den nachträglichen Ausgleich der Forderung des Antragstellers zu Fall gebracht werden (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, ZInsO 2011, 92 Rn. 3).
  • BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16

    Insolvenzeröffnungsantrag des Gläubigers: Rechtsschutzinteresse des in einem

    (3) Die Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenen Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 2; vom 23. Juni 2016, aaO Rn. 14), stellt sich nicht.
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Beschwerde des Schuldners gegen die auf Grund

    Sind die Eröffnungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung gegeben, kann diese nicht durch den nachträglichen Ausgleich der Forderung des Gläubigers zu Fall gebracht werden (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4453
BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09 (https://dejure.org/2010,4453)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09 (https://dejure.org/2010,4453)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - IX ZB 151/09 (https://dejure.org/2010,4453)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 166 KO, § 6 InsO, § 7 InsO, § 21 Abs 1 S 2 InsO, § 203 InsO
    Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen: Rechtschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag trotz Anordnung der Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konsequenzen für die Anordnung einer Nachtragsverteilung in einem früheren Konkursverfahren oder Insolvenzverfahren wegen nachträglich ermittelter Gegenstände der Masse auf das Rechtsschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag

  • zvi-online.de

    InsO §§ 203, 21 Abs. 1 Satz 2, §§ 6, 7; KO § 166
    Zulässigkeit eines neuen Insolvenzantrags trotz angeordneter Nachtragsverteilung

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen: Rechtschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag trotz Anordnung der Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen: Rechtschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag trotz Anordnung der Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de

    KO § 166; InsO § 21 Abs. 1 S. 2; InsO § 203
    Konsequenzen für die Anordnung einer Nachtragsverteilung in einem früheren Konkursverfahren oder Insolvenzverfahren wegen nachträglich ermittelter Gegenstände der Masse auf das Rechtsschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Rechtschutzbedürfnis für Insolvenzantrag und früheres Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 134
  • MDR 2011, 261
  • WM 2011, 135
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09
    Ihrem Vorbringen kann nicht entnommen werden, dass das Beschwerdegericht bestimmte Umstände nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09
    Ihrem Vorbringen kann nicht entnommen werden, dass das Beschwerdegericht bestimmte Umstände nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09
    Ihrem Vorbringen kann nicht entnommen werden, dass das Beschwerdegericht bestimmte Umstände nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 165/71

    Verletzung von Pflichten eines Vergleichs- und Konkursverwalters -

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09
    Von der Nachtragsverteilung erfasst wird nicht das gesamte Vermögen des Schuldners, sondern nur der Betrag oder Vermögensgegenstand, auf den sich die Nachtragsverteilungsanordnung bezieht (BGH, Urt. v. 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198, 1199; Kuhn/Uhlenbruck KO 11. Aufl. § 166 Rn. 7a; HK-InsO/Depré, 5. Aufl. § 203 Rn. 6; Holzer in: Kübler/Prütting/Bork, InsO § 203 Rn. 26; Uhlenbruck, InsO 13. Aufl. § 203 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren

    Von der Nachtragsverteilung erfasst wird nicht das gesamte Vermögen des Schuldners, sondern nur der Betrag oder Vermögensgegenstand, auf den sich die Nachtragsverteilungsanordnung bezieht (BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09 = BeckRS 2010, 30812 Tz. 5).

    Betrifft ein solcher weiterer Insolvenzantrag dasselbe Vermögen und dieselben Verbindlichkeiten des Schuldners wie das Nachtragsverfahren, ist er - wie der BGH mit Beschluss vom 02.12.2010 (IX ZB 151/09, a.a.O.) ausgeführt hat - zulässig; der aus dem weiteren Verfahren resultierende Insolvenzbeschlag kann indessen nicht die Gegenstände der Nachtragsverteilung, sondern nur das neue Vermögen erfassen, das der Schuldner seit der Aufhebung des früheren Insolvenzverfahrens hinzugewonnen hat (Cranshaw, jurisPR-InsR 1/2011 Anm. 3; vgl. ferner Smid, Gutachten Bl. 935 f. GA).

    Nur auf diese in dem Beschluss konkret bezeichneten Gegenstände erstreckt sich der Konkursbeschlag (BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09 = BeckRS 2010, 30812 Tz. 5; s.a. Rechtsgutachten Prof. Smid, dort S. 10 = Bl. 934 GA).

    Zur Frage des Verhältnisses der Anordnung der Nachtragsverteilung und des nachfolgenden Insolvenzverfahrens hat sich der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 02.12.2010 (IX ZB 151/09), der das Insolvenzverfahren des Schuldners betrifft, geäußert.

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 74/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Mithin entfaltet sie nur eine beschränkte Beschlagswirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 151/09, ZInsO 2011, 94 Rn. 5; Uhlenbruck/Wegener, aaO, § 203 Rn. 20).
  • BFH, 20.09.2016 - VII R 10/15

    Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung

    Von der Nachtragsverteilung wird nicht das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst, sondern nur der Betrag oder Vermögensgegenstand, auf den sich die Nachtragsverteilungsanordnung bezieht (BGH-Urteil vom 22. Februar 1973 VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198; BGH-Beschluss vom 2. Dezember 2010 IX ZB 151/09, WM 2011, 135).
  • OLG Celle, 18.07.2013 - 16 U 35/13

    Nachtragsverteilung; Anordnungsbeschluss

    Aufgrund dieser beschränkten Beschlagswirkung, die mit den umfassenden Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gleich zu setzen ist, kann z. B. die Anhängigkeit einer Nachtragsverteilung nicht zur Unzulässigkeit eines (weiteren) Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen (BGH, ZIP 2011, 134, 135; Holzer in: Kübler/Prütting/Bork, InsO § 203 Rn. 8).
  • LG Münster, 27.01.2011 - 5 T 455/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Stellens eines Insolvenzantrags durch einen

    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies die Kammer unter dem Aktenzeichen 5 T 496/08 mit Beschluss vom 28.05.2009 zurück, die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen diese Entscheidung der Kammer verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 02.12.2010 (IX ZB 151/09).
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