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   BGH, 14.11.2019 - IX ZB 18/19   

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https://dejure.org/2019,42123
BGH, 14.11.2019 - IX ZB 18/19 (https://dejure.org/2019,42123)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2019 - IX ZB 18/19 (https://dejure.org/2019,42123)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2019 - IX ZB 18/19 (https://dejure.org/2019,42123)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bezüglich der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

  • rewis.io

    Organisatorische Verpflichtungen eines Anwalts zur Ausgangskontrolle bei Versendung fristgebundener Schriftsätze

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 S. 1 Fd

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 S. 1
    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bezüglich der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 343
  • NJW-RR 2020, 122
  • MDR 2020, 182
  • FamRZ 2020, 267
  • WM 2020, 178
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZB 16/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - IX ZB 18/19
    Dadurch sollen nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer und ihrer Übertragung in den Schriftsatz ausgeschlossen werden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - XI ZB 16/17, FamRZ 2018, 610 Rn. 7 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010, aaO Rn. 10).

    Infolge des vorangegangenen Abgleichs der auf den Schriftsatz übertragenen Faxnummer mit der zuverlässigen Ausgangsquelle ist die Nummer auf dem Schriftsatz nach diesem Abgleich selbst als ausreichend zuverlässige Quelle anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017, aaO Rn. 8 mwN).

    Unabhängig von der Art und Weise der vorgegebenen Überprüfung muss die Anweisung klar und unmissverständlich formuliert sein, weil nur so die Wichtigkeit der einzuhaltenden Schritte in der gebotenen Deutlichkeit hervorgehoben wird (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017, aaO Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 9).

  • BGH, 14.10.2010 - IX ZB 34/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle des Anwalts bei Entnahme

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - IX ZB 18/19
    aa) Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, für eine Büroorganisation zur sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummer hin gewährleistet (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, WM 2011, 186 Rn. 7).

    Dadurch sollen nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer und ihrer Übertragung in den Schriftsatz ausgeschlossen werden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - XI ZB 16/17, FamRZ 2018, 610 Rn. 7 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010, aaO Rn. 10).

  • BGH, 18.01.2018 - IX ZB 4/17

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag nach Versäumung

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - IX ZB 18/19
    Unabhängig von der Art und Weise der vorgegebenen Überprüfung muss die Anweisung klar und unmissverständlich formuliert sein, weil nur so die Wichtigkeit der einzuhaltenden Schritte in der gebotenen Deutlichkeit hervorgehoben wird (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017, aaO Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 9).

    cc) Unabhängig vom Inhalt der Anweisung ist ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers zudem deshalb nicht ausgeräumt, weil der Kläger nicht vorgetragen hat, dass dieser die Einhaltung der Anweisung zur Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze wenigstens stichprobenartig in regelmäßigen Abständen kontrolliert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 10).

  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - IX ZB 18/19
    Hätte der Prozessbevollmächtigte des Klägers seine Angestellte pflichtgemäß zur Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax angewiesen, wäre der Angestellten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge bei ansonsten pflichtgemäßem Verhalten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 14) dieser Irrtum entweder nicht unterlaufen oder zumindest rechtzeitig aufgefallen.
  • BGH, 14.09.2017 - IX ZB 81/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - IX ZB 18/19
    Bleibt nach den mit dem Wiedereinsetzungsantrag vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumnis auf einem Verschulden der Partei oder einem ihr gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten beruht, ist die Wiedereinsetzung zu versagen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - XII ZB 379/19

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familiensache:

    Mit einer entsprechenden Anweisung wird der Anwalt seiner Pflicht gerecht, durch organisatorische Vorkehrungen Fehler bei der Ermittlung der Telefaxnummer sowie ihrer Übertragung in den Schriftsatz und ihrer Eingabe in das Faxgerät auszuschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. August 2014 - XII ZB 255/14 - FamRZ 2014, 1915 Rn. 9 und BGH Beschluss vom 14. November 2019 - IX ZB 18/19 - juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 30.03.2021 - VIII ZB 37/19

    A) Ein Rechtsanwalt ist hinsichtlich der fristwahrenden Übermittlung von

    Denn diese Art der Ausgangskontrolle soll nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer und ihrer Übertragung in den Schriftsatz ausschließen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, NJW-RR 2016, 1199 Rn. 19 f.; vom 27. Juni 2017 - VI ZB 32/16, NJW-RR 2017, 1139 Rn. 6; vom 19. Dezember 2017 - XI ZB 16/17, FamRZ 2018, 610 Rn. 7; vom 15. Januar 2019 - XI ZB 20/18, juris Rn. 7; vom 14. November 2019 - IX ZB 18/19, NJW-RR 2020, 122 Rn. 11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18

    Eine Möglichkeit der Einlegung der Berufung nach Ablauf der

    Unabhängig vom Inhalt der Anweisung ist ein Verschulden der Prozessbevollmächtigten des Beklagten daher zudem deshalb nicht ausgeräumt, weil der Beklagte nicht vorgetragen hat, dass diese die Einhaltung einer Anweisung zur Ausgangskontrolle, deren Inhalt zudem nicht mitgeteilt ist, bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze wenigstens stichprobenartig in regelmäßigen Abständen kontrolliert haben (vgl. dazu BGH 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, Rn. 10; 14. November 2019 - IX ZB 18/19, Rn. 16).
  • FG Köln, 16.02.2022 - 2 K 588/19

    Abgrenzung bei der Kautionsversicherung zischen versicherungsteuerfreier

    Gleiches gelte bei Fehlen eines mehrstufigen Schutzes gegen Fristversäumnisse durch unvollständige Übermittlungen bzw. Übermittlungen an falsche Empfänger (Verweis auf BGH-Beschluss vom 14. November 2019, IX ZB 18/19).
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