Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • die-abmahnung.info

    "Mambo No. 5" - Anspruchsberechtigung des Urhebers nach Übertragung der auschließlichen Nutzungsrechte auf eine Verwertungsgesellschaft

  • NWB SteuerXpert START
  • kanzlei.biz

    Keine doppelte Rechtseinräumung für "Mambo No. 5"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstreit zweier Musikverleger über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Musikstück "Mambo No. 5 (A little bit of ...)"; Einräumung von Nutzungsrechten eines Musikstückes an einen Dritten durch den Urheber bei vorheriger Überlassung dieser Rechte an die GEMA

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mambo No. 5

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um die Nutzungsrechte an einem Musikstück - Mambo No. 5

  • hertin.de (Leitsatz)

    Mambo No. 5

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sind urheberrechtliche Nutzungsrechte durch Urheber bereits an GEMA übertragen, geht weitere Einräumung dieser Rechte an Dritte ins Leere

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1499
  • GRUR 2009, 939



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07  

    Keine Rechtsverletzung durch Online-Videorekorder

    Wie dort soll auch hier der Wahrnehmungsauftrag durch Einräumung von Nutzungsrechten umgesetzt werden (vgl. BGH GRUR 2009, 939 Tz 29 - Mambo Nr. 5).

    Hat ein Urheber die ausschließlichen Nutzungsrechte an seinem Werk einer Verwertungsgesellschaft eingeräumt, ist er neben der Verwertungsgesellschaft selbst ebenfalls berechtigt, Ansprüche wegen Rechtsverletzungen selbständig geltend zu machen, soweit er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der rechtlichen Verfolgung dieser Ansprüche hat (vgl. BGH GRUR 2009, 939 Tz 30 - Mambo Nr. 5 m.w.N.; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG , 3. Aufl. § 97 Rn 19).

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11  

    Fluch der Karibik

    Der ausübende Künstler kann nach § 242 BGB Auskunft verlangen, wenn aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 UrhG bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 I ZR 49/06, GRUR 2009, 939 Rn. 35 = WRP 2009, 1008 Mambo No. 5).

    a) Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass ein Leistungsschutzberechtigter bereits dann, wenn aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 UrhG bestehen, Auskunftserteilung (§ 242 BGB) und gegebenenfalls Rechnungslegung (§ 259 BGB) verlangen kann, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 I ZR 44/99, GRUR 2002, 602, 603 = WRP 2002, 715 Musikfragmente; BGH, GRUR 2009, 939 Rn. 35 Mambo No. 5; GRUR 2012, 496 Rn. 11 Das Boot).

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10  

    Das Boot

    Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 1 UrhG, kann der Urheber Auskunftserteilung (§ 242 BGB) und gegebenenfalls Rechnungslegung (§ 259 Abs. 1 BGB) verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 44/99, GRUR 2002, 602, 603 = WRP 2002, 715 Musikfragmente; Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 49/06, GRUR 2009, 939 Rn. 35 = WRP 2009, 1008 - Mambo No. 5).
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  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09  

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

    c) Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so kann der Urheber Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH GRUR 2009, 939, Tz. 35 - Mambo No. 5; BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente; Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II, nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten zu 1. gegen das genannte Senatsurteil vom 20.12.2007 zurückgewiesen wurde).
  • KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08  

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber

    Sie scheidet nicht nur dann aus, wenn auf Seiten des Berechtigten die geforderten Angaben zur Erreichung des Vertragszwecks nicht unbedingt erforderlich sind, sondern setzt auch auf Seiten des Verpflichteten voraus, dass er dem Auskunftsverlangen ohne unzumutbaren Aufwand und ohne Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen kann (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 2002, 602/603 - Musikfragmente; GRUR 2002, 149/153 - Wetterführungspläne II; GRUR 2007, 532/533 Rdn.13 - Meistbegünstigungsvereinbarung; WRP 2009, 1008/1012, Rdn.35 - Mambo No.5).
  • KG, 29.06.2011 - 24 U 2/10  

    Nachvergütungsanspruch für Synchronsprecher eines Filmwerks

    Bestehen auf Grund nachprüfbarer Tatsachen klare (bzw. greifbare) Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a UrhG, kann der Berechtigte Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH GRUR 2002, 602/603 - Musikfragmente; WRP 2009, 1008/1012, Rdn.35 - Mambo No.5; Schricker/ Haedicke a.a.O. § 32 Rdn.26 und 34 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 26.02.2010 - 13 K 3950/06  

    Steuerpflichtiger Vorschuss oder Darlehen bei einem Komponisten

    Ob und inwieweit der Verlag daher überhaupt Inhaber der übertragenen Nutzungsrechte ist oder ob und inwieweit diese nicht der GEMA zustehen, gehört zu den umstrittenen Fragen des Musikverlagsrechts (eingehend Grohmann, a.a.O., 68 ff. m.w.N., vgl. auch BGH-Urteil vom 4. Dezember 2008 I ZR 49/06, NJW-RR 2009, 1499).
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