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   BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02   

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https://dejure.org/2002,3747
BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02 (https://dejure.org/2002,3747)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.2002 - 2Z BR 55/02 (https://dejure.org/2002,3747)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 2Z BR 55/02 (https://dejure.org/2002,3747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 116; ; BGB § 133; ; BGB § 1004; ; WEG § 22; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludente Zustimmung zu baulicher Veränderung in Eigentumswohnanlage - Kosten bei teilweisem Obsiegen - Geschäftswert für Beseitigungsanspruch - Dachfenster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkludente Zustimmung zu baulichen Veränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Dachfenster; Beseitigungsanspruch ; Zustimmung zu baulichen Veränderungen; Konkludente Erteilung von Zustimmungen

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 10 UR II 46/99
  • LG Traunstein - 4 T 2111/00
  • BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 48
  • WuM 2002, 568
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02
    Bei einem Antrag auf Wiederherstellung des früheren Zustandes ist der Wert der angefallenen Baukosten und der Beseitigungskosten ein Gesichtspunkt, der bei der Festsetzung des Geschäftswertes herangezogen werden kann (BayObLG WuM 1994, 565/567; Staudinger/Wenzel § 48 WEG Rn. 25).

    Dabei handelt es sich um einen Gesichtspunkt, der je nach Sachlage für die Geschäftswertfestsetzung ausreichen kann (BayObLG WuM 1994, 565/567).

    Andererseits hat der Senat für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche entschieden, dass bei der Geschäftswertfestsetzung auch das Abwehrinteresse des Gegners zu berücksichtigen ist (BayObLG WuM 1994, 157/160; WuM 1994, 565/567; WuM 1992, 704/705).

  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02
    Maßgeblich für die Behandlung eines bestimmten Verhaltens als konkludente Willenserklärung ist, wie der Erklärungsempfänger aus seiner Sicht das Verhalten werten durfte (vgl. z.B. BGH NZM 2000, 961).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02
    (1) Die Entscheidung über die Tragung der Gerichtskosten richtet sich in der Regel nach dem Ausgang des Rechtsstreits (st. Rspr., vgl. BGHZ 111, 148).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02
    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze und den allgemeinen Sprachgebrauch verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden (st. Rspr., vgl. z.B. BayObLGZ 1983, 153/162; Beschluss des Senats vom 20.3.2002 - 2Z BR 99/01).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02
    Andererseits hat der Senat für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche entschieden, dass bei der Geschäftswertfestsetzung auch das Abwehrinteresse des Gegners zu berücksichtigen ist (BayObLG WuM 1994, 157/160; WuM 1994, 565/567; WuM 1992, 704/705).
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 99/01

    Beweiswürdigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Echtheit einer

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02
    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze und den allgemeinen Sprachgebrauch verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden (st. Rspr., vgl. z.B. BayObLGZ 1983, 153/162; Beschluss des Senats vom 20.3.2002 - 2Z BR 99/01).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 66/92

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02
    Andererseits hat der Senat für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche entschieden, dass bei der Geschäftswertfestsetzung auch das Abwehrinteresse des Gegners zu berücksichtigen ist (BayObLG WuM 1994, 157/160; WuM 1994, 565/567; WuM 1992, 704/705).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 07.07.2016 - 407a C 5/15

    Nachträglicher eigenmächtiger Einbau eines Fensters = bauliche Veränderung?

    Bei der Beseitigung von Anlagen wird das Interesse der Parteien maßgeblich von den Herstellungs- und Beseitigungskosten sowie dem individuellen Erhaltungsinteresse und den Auswirkungen der Beseitigung auf den Nutzwert der Anlage bestimmt (vgl. Elzer in: BeckOK WEG, Timme, § 43 Rn. 226 f.; für die Beseitigung von Dachfenstern: BayOblG, Beschluss vom 11.07.2002, 2Z BR 55/02).
  • OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04

    Geschäftswertbemessung in WEG -Sachen

    Als Kriterien für die Bemessung des Geschäftswerts können die Kosten der beschlossenen Maßnahme (vgl. BayObLG, NZM 2002, 623 f.) sowie deren Auswirkungen auf den Nutzwert der Anlage (BayObLG, , ZMR 2003, 48 f.) zugrunde gelegt werden.
  • OLG Hamburg, 13.01.2004 - 2 Wx 102/03

    Zur Festsetzung des Geschäftswerts in WEG -Sachen

    Als Kriterien für die Bemessung des Geschäftswert können die Kosten der beschlossenen Maßnahme (vgl. BayObLG, NZM 2002, 623 f.) sowie deren Auswirkungen auf den Nutzwert der Anlage (BayObLG, ZMR 2003, 48 f.) zugrunde gelegt werden.
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04

    Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die

    Im Hinblick auf die Zuvielforderung kann im Rahmen von § 47 WEG der allgemeine kostenrechtliche Grundsatz des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ergänzend herangezogen werden (BayObLG WuM 2002, 568).
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