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   BFH, 15.02.2008 - X S 27/07 (PKH)   

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BFH, 15.02.2008 - X S 27/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,17250)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2008 - X S 27/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,17250)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - X S 27/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,17250)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.05.2005 - VIII B 294/03

    NZB: Änderungsbescheid während des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 15.02.2008 - X S 27/07
    Mangels eines allgemeinen Verfügungsverbots (§ 22 Abs. 1 Satz 1 InsO i.V.m. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 InsO) hat das Insolvenzeröffnungsverfahren das finanzgerichtliche Verfahren im vorliegenden Streitfall nicht unterbrochen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 VIII B 294/03, BFH/NV 2005, 1832).
  • BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02

    PKH für NZB

    Auszug aus BFH, 15.02.2008 - X S 27/07
    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil und hat der Beteiligte bereits durch eine vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH darauf, ob in der Beschwerde(begründungs-)schrift ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO ordnungsgemäß dargelegt worden ist (BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

    Es genügt nicht, wenn wie im vorliegenden Fall lediglich angeordnet wird, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1999 II ZR 70/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 2822, und des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2001 5 AZR 360/99, NJW 2002, 532; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2008 X S 27/07 (PKH), BFH/NV 2008, 818, und vom 8. April 2008 X B 129/07, BFH/NV 2008, 1190; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 71. Aufl., § 240 Rz 3; Hüßtege in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 34. Aufl., § 240 Rz 2).
  • BFH, 30.04.2008 - V S 38/07

    Keine Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines schwachen vorläufigen

    Die Voraussetzungen für eine Unterbrechung lagen nicht vor, weil die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht während des PKH-Verfahrens erfolgt ist und im Übrigen das Verfahren auch nur dann unterbrochen wäre, wenn mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2008 X S 27/07 (PKH), BFH/NV 2008, 818; vom 13. Juni 2007 V B 47/06, BFH/NV 2007, 1936).
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