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   BGH, 12.09.2012 - XII ZB 27/12   

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https://dejure.org/2012,30063
BGH, 12.09.2012 - XII ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,30063)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - XII ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,30063)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - XII ZB 27/12 (https://dejure.org/2012,30063)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836 BGB, § 1908i BGB, § 1 VBVG, § 4 VBVG, § 5 VBVG
    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Bestimmung des Betreuungsbeginns mit Bekanntgabe des Bestellungsbeschlusses

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1908i, 1836; VBVG §§ 1, 4, 5; FamFG §§ 15 Abs. 2 S. 2, 287
    Ungeachtet der Vermutung gem. § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG Bekanntgabe der Betreuerbestellung mit Zugang bei diesem

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe einer Betreuerbestellung gegenüber dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Bestimmung des Betreuungsbeginns mit Bekanntgabe des Bestellungsbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 15 Abs. 2 S. 2
    Bekanntgabe einer Betreuerbestellung gegenüber dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Bekanntgabe der Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekanntgabe einer Betreuerbestellung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann gilt die Betreuerbestellung als bekannt gegeben?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamwerden der Betreuerbestellung durch Zugang des Gerichtsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1475
  • MDR 2012, 1377
  • FGPrax 2012, 280
  • FamRZ 2012, 1867
  • AnwBl 2013, 127
  • Rpfleger 2013, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17

    Notwendigkeit Erbschein für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments

    Dabei ist das Grundbuchamt im Rahmen der inhaltlichen Überprüfung der notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung gegebenenfalls auch selbst zu deren Auslegung unter Heranziehung des Urkundeninhalts, allgemein bekannter oder offenkundiger Tatsachen, sonstiger ihm vorliegender öffentlicher Urkunden und der gesetzlichen Auslegungsregeln verpflichtet und hat hierbei gegebenenfalls auch selbst schwierige Rechtsfragen zu entscheiden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2013, 23 [OLG Hamm 06.09.2012 - I-15 W 260/12] ; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 42 m.w.N.).
  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 331/16

    Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins

    Bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen kann das Grundbuchamt nach herrschender Ansicht regelmäßig bereits dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380/381; OLG Hamm Rpfleger 2013, 23; Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 35 Rn. 122; siehe auch Senat vom 7.3.2016).
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