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   OLG Düsseldorf, 29.01.2007 - I-3 Wx 256/06   

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https://dejure.org/2007,2696
OLG Düsseldorf, 29.01.2007 - I-3 Wx 256/06 (https://dejure.org/2007,2696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2007 - I-3 Wx 256/06 (https://dejure.org/2007,2696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - I-3 Wx 256/06 (https://dejure.org/2007,2696)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133; 2289 Abs. 1 S. 2
    Zur Auslegung des Änderungsvorbehalts im Erbvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines erbvertraglichen Änderungsvorbehaltes zur Festlegung des Umfangs der Bindung an vertragsmäßige Verfügungen; Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Zuwendung eines Gegenstandes als Erbeinsetzung; Begriff der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erbvertrag - Änderungsmöglichkeit durch überlebenden Ehegatten

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 1922 Abs. 2; ; BGB § 2087 Abs. 2; ; BGB § 2289 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2304

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erbquote auf null setzbar?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbvertrag - Erbquote gleich Null - zulässige Änderung?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbvertrag - Erbquote kann nicht null betragen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 774
  • FGPrax 2007, 176
  • FamRZ 2007, 769
  • ZEV 2007, 275
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2007 - 3 Wx 256/06
    Maßgebend ist der Wille beider Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Vertragserrichtung und zwar so, wie sie den Vertrag und seinen Wortlaut übereinstimmend verstanden haben, weil das jeder Interpretation vorgeht (Palandt/Edenhofer, a.a.O., Überbl. 8 vor § 2274 BGB; BGH FamRZ 1983, 380 + NJW 1984, 721).

    Etwas anderes ergibt sich, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Eltern der Beteiligten bei Abschluss des Erbvertrages den Änderungsvorbehalt in Ziff. VII. übereinstimmend so verstanden haben, dass der Überlebende berechtigt sein sollte, nicht nur die Erbquoten zu verändern, sondern eine der Töchter zu enterben (vgl. BGH NJW 1984, 721, wonach der wirkliche Wille der Erklärenden, wenn alle Beteiligten die Erklärung übereinstimmend in eben diesem selben Sinne verstanden haben, anderweitiger Interpretation vorgeht; vgl. auch Palandt/Edenhofer, a.a.O., Überblick vor § 2274, Rdnr. 8).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2007 - 3 Wx 256/06
    ist § 157 BGB zur Auslegung heranzuziehen (BGH NJW 1989, 2885; BayObLG 1994, 313).
  • OLG Hamm, 26.05.1998 - 10 U 20/98

    Grundstücksübertragung nach Berliner Testament - § 2287 BGB, zulässige Anordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2007 - 3 Wx 256/06
    Dagegen kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, dass das durch das Tatsachengericht gefundene Auslegungsergebnis nicht das einzig mögliche oder nächstliegende ist (ständige Rechtsprechung des Senates; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 23. Februar 1999 - 1 W 6108 + 6109/97 zitiert nach juris = ZEV 1999, 313).
  • BGH, 16.11.1982 - IVa ZR 52/81

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines unter einer Bedingung aufgestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2007 - 3 Wx 256/06
    Maßgebend ist der Wille beider Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Vertragserrichtung und zwar so, wie sie den Vertrag und seinen Wortlaut übereinstimmend verstanden haben, weil das jeder Interpretation vorgeht (Palandt/Edenhofer, a.a.O., Überbl. 8 vor § 2274 BGB; BGH FamRZ 1983, 380 + NJW 1984, 721).
  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Die von den Beschwerdeführern angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29.1.2007 (FamRZ 2007, 769; ablehnend Münch FamRZ 2007, 1445/1446; Schmucker DNotZ 2007, 777) betrifft eine Änderungsklausel, nach der eine "anderweitige Festlegung der Erbquoten" ermöglicht werden sollte und somit eine Fallgestaltung, die mit der hier vorliegenden nicht vergleichbar ist.
  • OLG Frankfurt, 18.05.2020 - 21 W 165/19

    Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Testament

    Soweit sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (DNotZ 2007, 774) in Bezug auf eine ähnlich formulierte Klausel dagegen ausgesprochen hat, dass die dem überlebenden Ehegatten eingeräumte Änderungsbefugnis auch die spätere Abänderung einer Erbquote für einen der Abkömmlinge auf Null umfasst, kommt es - unabhängig davon, ob der Entscheidung überhaupt zu folgen ist (kritisch Schmucker DNotZ 2007, 777) - hierauf nicht an.
  • OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 252/13

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Ohne Erfolg beruft sich die Beschwerde - wie das Amtsgericht im Nichtabhilfebeschluss zutreffend ausgeführt hat - auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 29.01.2007 - I-3 Wx 256/06 - und des OLG München vom 03.06.2008 - 34 Wx 29/08 -.
  • OLG Hamm, 05.05.2022 - 10 W 40/21

    Testamentsauslegung; Änderungsvorbehalt beim Ehegattentestament

    Soweit sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 29.01.2007 (- I-3 Wx 256/06 -, juris) dagegen ausgesprochen hat, dass die dem überlebenden Ehegatten eingeräumte Änderungsbefugnis auch die spätere Abänderung einer Erbquote für einen der Abkömmlinge auf Null umfasst, darf nicht übersehen werden, dass die dort zugrundeliegende Abänderungsklausel anders formuliert war, als der hier zu beurteilende Änderungsvorbehalt.
  • LG Wuppertal, 05.03.2007 - 6 T 91/07

    Verwendung einer notariellen Klausel zwecks Einräumung einer Änderungsbefugnis

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhaltes und des Verfahrens wird auf die Beschlüsse der Kammer vom 20. November 2006 (6 T 669/06) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2007 (I-3 Wx 256/06) Bezug genommen.
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