Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.02.2015

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13   

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https://dejure.org/2014,48088
OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13 (https://dejure.org/2014,48088)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2014 - 20 W 94/13 (https://dejure.org/2014,48088)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2014 - 20 W 94/13 (https://dejure.org/2014,48088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsansprüche gegenüber den Erben hinsichtlich der Kosten für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen und der Aufwendungen für die Pflege des Grabes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1967 Abs. 2 ; BGB § 1968
    Erstattungsansprüche gegenüber den Erben hinsichtlich der Kosten für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen und der Aufwendungen für die Pflege des Grabes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erben haften nicht für die Kosten der Grabpflege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erstattungsansprüche gegenüber den Erben hinsichtlich der Kosten für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen und der Aufwendungen für die Pflege des Grabes

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten der Testamentseröffnung und der Grabpflege als Nachlassverbindlichkeiten

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzanmerkung)

    Grabpflegekosten sind keine Beerdigungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1318
  • ZEV 2015, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71

    Umfang der Beerdigungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13
    Die Beerdigung ist mit der erstmaligen Herstellung der Grabstätte abgeschlossen; die Grabpflege beruht daher nicht auf einer Rechtspflicht der Erben, sondern auf einer sittlichen Verpflichtung der nahen Angehörigen (BGHZ 61, 238; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 1195; OLG Düsseldorf, r+s 1997, 159; OLG Oldenburg FamRZ 1992, 987; MünchKomm/BGB-Küpper, aaO, § 1968, Rn. 4; BeckOK BGB/Ilse Lohmann BGB § 1968 Rn. 5; Staudinger-Marotzke, aaO, § 1968, Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2009 - 2 UF 102/08

    Berechnung berufsbedingter Fahrtkosten im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13
    Die Finanzierungskosten für die Anschaffung eines Pkw sind als besondere Belastung im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ZPO vom Einkommen abzusetzen, wenn der Antragsteller auf die Nutzung des Pkw beruflich angewiesen ist und die Raten in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen (OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 649; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 1233; MünchKomm/ZPO-Motzer, 4. Aufl., § 115, Rn. 40).
  • OLG Oldenburg, 28.01.1992 - 5 U 96/91

    Beerdigungskosten; Grabpflegekosten; Erbe als Kostenträger

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13
    Die Beerdigung ist mit der erstmaligen Herstellung der Grabstätte abgeschlossen; die Grabpflege beruht daher nicht auf einer Rechtspflicht der Erben, sondern auf einer sittlichen Verpflichtung der nahen Angehörigen (BGHZ 61, 238; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 1195; OLG Düsseldorf, r+s 1997, 159; OLG Oldenburg FamRZ 1992, 987; MünchKomm/BGB-Küpper, aaO, § 1968, Rn. 4; BeckOK BGB/Ilse Lohmann BGB § 1968 Rn. 5; Staudinger-Marotzke, aaO, § 1968, Rn. 5).
  • OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13
    Die Finanzierungskosten für die Anschaffung eines Pkw sind als besondere Belastung im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ZPO vom Einkommen abzusetzen, wenn der Antragsteller auf die Nutzung des Pkw beruflich angewiesen ist und die Raten in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen (OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 649; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 1233; MünchKomm/ZPO-Motzer, 4. Aufl., § 115, Rn. 40).
  • OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an die Auslegung einer letztwilligen Verfügung

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13
    Aus der erbschaftssteuerrechtlichen Abzugsfähigkeit der Grabpflegekosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil diese keine rechtliche Verpflichtung des Erben zur Kostentragung voraussetzt (MünchKomm/BGB-Küpper, aaO; Schreiber, ZEV 2010, 199).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1996 - 14 U 25/96
    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13
    Die Beerdigung ist mit der erstmaligen Herstellung der Grabstätte abgeschlossen; die Grabpflege beruht daher nicht auf einer Rechtspflicht der Erben, sondern auf einer sittlichen Verpflichtung der nahen Angehörigen (BGHZ 61, 238; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 1195; OLG Düsseldorf, r+s 1997, 159; OLG Oldenburg FamRZ 1992, 987; MünchKomm/BGB-Küpper, aaO, § 1968, Rn. 4; BeckOK BGB/Ilse Lohmann BGB § 1968 Rn. 5; Staudinger-Marotzke, aaO, § 1968, Rn. 5).
  • BGH, 26.05.2021 - IV ZR 174/20

    Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht

    Kosten der Instandhaltung und Pflege der Grabstätte und des Grabmals zählen nicht mehr zu den Kosten der Beerdigung, sondern entspringen allenfalls einer sittlichen Verpflichtung des Erben (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1973 - III ZR 148/71, BGHZ 61, 238, 239; RGZ 160, 255, 256; OLG Düsseldorf ZErb 2018, 104 [juris Rn. 28]; OLG Köln ZEV 2015, 355 Rn. 4; OLG Schleswig ZEV 2010, 196 [juris Rn. 32-35]; OLG München ErbR 2010, 59 [juris Rn. 70]; OLG Oldenburg …

    Auch die Möglichkeit, erbschaftsteuerlich Grabpflegekosten abzusetzen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG), vermag an dieser fehlenden rechtlichen Verpflichtung des Erben zur Grabpflege nichts zu ändern, da die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen nichts über die zivilrechtliche Verpflichtung des Erben zur Kostentragung besagt (OLG Köln ZEV 2015, 355 Rn. 4; OLG Schleswig ZEV 2010, 196 [juris Rn. 34 f.]; MünchKomm-BGB/Küpper, 8. Aufl. § 1968 Rn. 4; anders LG Heidelberg, AG Neuruppin, je aaO).

    Ferner ist eine möglicherweise bestehende öffentlich-rechtliche Pflicht von Erben oder Angehörigen zur Grabpflege unabhängig von der rein zivilrechtlichen Frage des Bestehens einer Nachlassverbindlichkeit zu beurteilen (OLG Köln ZEV 2015, 355 Rn. 4; MünchKomm-BGB/Küpper, 8. Aufl. § 1968 Rn. 4; Märker, MDR 1992, 217; a.A. LG Heidelberg aaO).

  • OLG Köln, 21.01.2021 - 24 U 48/20

    Höhe eines Pflichtteilsanspruchs Aufhebung eines Erbverzichts Reduzierung des

    Vorliegend kommt hinzu, dass die Instandhaltungspflicht nach dem Vortrag der Beklagten nach der Friedhofssatzung der Stadt Bonn den Grabnutzungsberechtigten trifft, der nicht notwendig mit dem oder den Erben identisch sein muss (vgl. für eine entsprechende Konstellation auch OLG Köln [2. Zivilsenat], ZEV 2015, 355).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.02.2015 - II R 12/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6972
BFH, 18.02.2015 - II R 12/14 (https://dejure.org/2015,6972)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2015 - II R 12/14 (https://dejure.org/2015,6972)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - II R 12/14 (https://dejure.org/2015,6972)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG?

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 10 Abs 6, ErbStG § 13a, GG Art 3 Abs 1, FGO § 122 Abs 2
    Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG?

  • Bundesfinanzhof

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG?

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 6 ErbStG 1997, § 13a ErbStG 1997, Art 3 Abs 1 GG, § 122 Abs 2 FGO
    Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG?

  • IWW

    § ... 13a Abs. 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG, § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG, § 13a Abs. 2 ErbStG, § 13a ErbStG, § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 ErbStG, § 13a Abs. 5 ErbStG, § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4, § 10 Abs. 6 ErbStG, § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG, § 10 Abs. 6 Satz 3 ErbStG, § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG, R 31 Abs. 2 Satz 1 der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR), R 31 Abs. 2 Satz 2 ErbStR, § 10 Abs. 6 Satz 1, 3 und 5 ErbStG, H 31 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien, H 10.10 ErbStH 2011, R 31 Abs. 2 Satz 1 ErbStR, § 77 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes, § 74 BewG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 2303 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 2320 Abs. 1 BGB, § 2305 BGB, §§ 2311 ff. BGB

  • Wolters Kluwer

    Beitrittsaufforderung an den BMF betreffend die Abzugsfähigkeit der Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit

  • Betriebs-Berater

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG?

  • rewis.io

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG?

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 10 Abs. 6 a.F., § 13a a.F.
    Beitrittsaufforderung an den BMF betreffend die Abzugsfähigkeit der Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzug einer Verbindlichkeit aus geltend gemachtem Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abzug einer Verbindlichkeit aus geltend gemachtem Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 248, 222
  • BB 2015, 1044
  • BStBl II 2015, 501
  • NZG 2015, 726
  • ZEV 2015, 355
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.07.1972 - III R 44/70

    Leistung des Pflichtteils - Schuld - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Erbschaft -

    Auszug aus BFH, 18.02.2015 - II R 12/14
    Wie sich aus H 31 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 (BStBl I 2003, Sondernummer 1, 91) "Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden und Lasten mit Vermögensgegenständen" letzter Satz und H 10.10 ErbStH 2011 "Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden und Lasten mit Vermögensgegenständen" letzter Satz ergibt, stützt die Finanzverwaltung die in R 31 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2003 und R E 10.10 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2011 getroffene Anordnung, nach der bei Pflichtteilsansprüchen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den einzelnen erworbenen Vermögensgegenständen unabhängig davon besteht, inwieweit sie steuerpflichtig oder steuerbefreit sind, auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 1972 III R 44/70 (BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3).

    a) Entgegen der vom BFH im Urteil in BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3 vertretenen Ansicht setzen das Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs und die Pflicht zur Erfüllung dieses Anspruchs keine Verfügung des Erblassers von Todes wegen voraus, durch die ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen und der zur Zahlung des Pflichtteils verpflichtete Erbe eingesetzt wurde.

  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 47/90

    Wird ein Pflichtteilsanspruch aufgrund Vereinbarung mit dem Erben eines Betriebs

    Auszug aus BFH, 18.02.2015 - II R 12/14
    Nach dem allerdings in anderem Zusammenhang ergangenen BFH-Urteil vom 2. März 1993 VIII R 47/90 (BFHE 170, 566, BStBl II 1994, 619, unter 1.d) ist der Pflichtteilsanspruch nicht gegenständlich konkretisiert in Bezug auf das Betriebsvermögen oder einzelne betriebliche Wirtschaftsgüter.
  • BFH, 17.12.1965 - III 342/60 U
    Auszug aus BFH, 18.02.2015 - II R 12/14
    Insoweit unterscheide sich der vorliegende Fall von dem mit BFH-Urteil vom 17. Dezember 1965 III 342/60 U (BFHE 86, 191, BStBl III 1966, 483) entschiedenen Fall, in dem der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Anfall einer Erbschaft und der Belastung mit Vermächtnissen verneint worden sei.
  • BFH, 22.07.2015 - II R 12/14

    Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden

    Das Bundesministerium der Finanzen, das dem Verfahren aufgrund einer Aufforderung durch den Bundesfinanzhof --BFH-- (Beschluss vom 18. Februar 2015 II R 12/14, BFHE 248, 222, BStBl II 2015, 501) gemäß § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beigetreten ist, teilt die Ansicht des FA.
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