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   OLG München, 21.04.1995 - 21 U 5722/94   

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https://dejure.org/1995,7273
OLG München, 21.04.1995 - 21 U 5722/94 (https://dejure.org/1995,7273)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.1995 - 21 U 5722/94 (https://dejure.org/1995,7273)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 1995 - 21 U 5722/94 (https://dejure.org/1995,7273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungen des Mieters für den Umbau eines früheren Stalls zu einer Werkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 547 538 Abs. 2 § § 683, 812, 818
    Begriff der notwendigen Verwendungen i.S. des § 547 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 650
  • ZMR 1997, 236
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89

    Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug

    Auszug aus OLG München, 21.04.1995 - 21 U 5722/94
    Dies ist mit der herrschenden Meinung (BGH NJW 1990, 1789 ; Wolf-Eckert, a.a.O., RN 334) der durch die Investitionen erhöhte Ertragswert des Mietobjektes oder erhöhte Verkehrswert des Grundstücks, nicht dagegen die Summe der Aufwendungen.
  • KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05

    Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit,

    Dementsprechend wurden ähnliche Fälle, in denen der Mieter die Räume durch umfangreiche Investitionen erst in einen zeitgerechten und nutzbaren Zustand versetzt hat, in der Rechtsprechung unter dem Aspekt eines Aufwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruchs des Mieters behandelt, und nicht unter dem eines Wegnahmerechts (vgl. BGH NJW-RR 1993, 522; ZMR 1999, 93; OLG München ZMR 1997, 236 ff).
  • LG Bochum, 04.07.2006 - 11 S 350/05
    Es wurde jedoch differenziert: Relativ gefestigt war, dass Aufwendungen zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache jedenfalls keine notwendigen Verwendungen im Sinne des § 547 Abs. 1 BGB a.F. sein sollten, um § 538 Abs. 2 BGB a. F. nicht zu unterlaufen (BGH NJW-RR 1993, 522 f; OLG München NJW-RR 1997, 650; Emmerich NZM 1998, 49, 51).
  • OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01

    Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten

    (b) Ein Aufwendungsersatzanspruch aus § 539 Abs. 1 BGB n. F. (= § 547 Abs. 2 BGB a. F.) i. V. m. §§ 683 S. 1, 670 BGB setzt einen Fremdgeschäftsführungswillen voraus, an dem es fehlt, wenn der Mieter die Aufwendungen wie vorliegend im eigenen Interesse und zu eigenen Zwecken macht (vgl. OLG Köln, WuM 1996, 269; OLG München, ZMR 1997, 236, 238; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, V B, Rn. 398; Staudinger-Emmerich, BGB, 13. Bearb. 1995, § 547, Rn. 31).
  • LG Bonn, 09.02.2005 - 2 O 29/04

    Gewerbliche Miete

    Mietet der Mieter die Mietsache in wesentlicher Kenntnis ihrer Beschaffenheit an, so liegt daher keine Abweichung zwischen tatsächlichem und vertraglich geschuldeten Zustand vor, vielmehr wird allein der Überlassungszustand geschuldet (vgl. BGH NJW 1993, 522; OLG München NJW-RR 1997, 650).

    Diese bemisst sich nach den Vorteilen, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich erzielen kann oder könnte (vgl. BGH NZM 1999, 19; OLG München NJW-RR 1997, 650).

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