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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4991
BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01 (https://dejure.org/2001,4991)
BayObLG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 2Z BR 79/01 (https://dejure.org/2001,4991)
BayObLG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 2Z BR 79/01 (https://dejure.org/2001,4991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 6; ; WEG § 22 Abs. 1

  • archive.org

    §§ 14, 15, 21, 22 WEG
    Anspruch der WEG-Nachbarn auf Beseitigung eines Zählerkastens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Zählerkasten der Etagenheizung im Treppenhaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Etagenheizung; Gas; Strom; Zählerkasten

Verfahrensgang

  • AG Aschaffenburg - 4 UR II 67/99
  • LG Aschaffenburg - 1 T 14/00
  • BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 211
  • ZWE 2002, 73
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01
    Ansprüche auf Beseitigung von Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Miteigentümer können die Antragsteller ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich geltend machen (BGHZ 116, 392/394 f.).

    Für § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist auch nicht erheblich, dass die Antragsteller, die dem Anschluss an die Steigleitung nicht zugestimmt haben, gegebenenfalls mit Kosten aus einer späteren Verstärkung der Steigleitung und einem Versetzen der Stromzählerkästen in den Keller belastet werden (vgl. BGHZ 116, 392/396 ff.; Bärmann/Merle § 22 Rn. 138).

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats muss jedenfalls die Hauptleitung im Gebäude vorhanden sein (BayObLGZ 1991, 296/298; BayObLG WE 1994, 21/22).

    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).

  • OLG Frankfurt, 25.08.1992 - 20 W 230/91

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer bei Austausch einer Elektroheizung durch

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01
    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer an einem Verfahren um die Verlegung von

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01
    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 09.08.1985 - 20 W 283/85
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01
    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • AG Plön, 03.04.2020 - 75 C 11/19

    Wohnungseigentum: Herstellung eines Anschlusses an das Glasfasernetz als

    Vor diesem Hintergrund hat der Kläger die Schaffung eines Hausanschlusses zur Versorgung jedenfalls anderer Miteigentümer mit einem Glasfaseranschluss zu dulden (vergleiche auch BayObLG, Beschluss vom 26.09.2001, 2Z BR 79/01, ZMR 2002, 211 f. zur Schaffung eines Energieversorgungsanschlusses im Zusammenhang mit der Umstellung der Beheizung eine Eigentumswohnung von Gas auf Strom).
  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Die Errichtung einer der ausschließlichen Beheizung eines Sondereigentums dienenden Anlage, für die Hauptleitungen in der Wohnanlage selbst bisher nicht vorhanden sind, ist nach § 22 Abs. 1 WEG zu beurteilen (BayObLG WE 1994, 21/22; WuM 1991, 625/626; OLG Hamm NJW-RR 1995, 909; siehe auch BayObLG ZWE 2002, 73/74; KK-WEG/Drabek § 21 Rn. 217; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 21 Rn. 45).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.09.2001 - 2Z BR 133/01, 2Z BR 134/01, 2Z BR 135/01, 2Z BR 136/01, 2Z BR 137/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5115
BayObLG, 28.09.2001 - 2Z BR 133/01, 2Z BR 134/01, 2Z BR 135/01, 2Z BR 136/01, 2Z BR 137/01 (https://dejure.org/2001,5115)
BayObLG, Entscheidung vom 28.09.2001 - 2Z BR 133/01, 2Z BR 134/01, 2Z BR 135/01, 2Z BR 136/01, 2Z BR 137/01 (https://dejure.org/2001,5115)
BayObLG, Entscheidung vom 28. September 2001 - 2Z BR 133/01, 2Z BR 134/01, 2Z BR 135/01, 2Z BR 136/01, 2Z BR 137/01 (https://dejure.org/2001,5115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit; Rechtsschutzbedürfnis; Änderung der Geschäftsverteilung; Geschäftsaufgabe

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 22 UR 1/99
  • AG Rosenheim - 22 UR 14/99
  • AG Rosenheim - 22 UR 22/99
  • AG Rosenheim - 22 UR 23/98
  • AG Rosenheim - 22 UR 5/99
  • LG Traunstein - 4 SA 10/01
  • LG Traunstein - 4 SA 11/01
  • LG Traunstein - 4 SA 12/01
  • LG Traunstein - 4 SA 13/01
  • LG Traunstein - 4 SA 14/01
  • BayObLG, 28.09.2001 - 2Z BR 133/01, 2Z BR 134/01, 2Z BR 135/01, 2Z BR 136/01, 2Z BR 137/01

Papierfundstellen

  • ZWE 2002, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8177
BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01 (https://dejure.org/2001,8177)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 2Z BR 123/01 (https://dejure.org/2001,8177)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 2Z BR 123/01 (https://dejure.org/2001,8177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 22 Abs. 2
    Fristsetzung zur Rechtsmittelgründung bei Versäumung der Einlegefrist - Organisation anwaltlicher Ausgangskontrolle bei Übersendung eines fristgebundenen Rechtsmittels durch Telefax

  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristenkalender; Löschung einer Eintragung; Sendeprotokoll; Telefax; Wohnungseigentum

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 384/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 3453/01
  • BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 292
  • ZWE 2002, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1998 - XI ZB 13/98

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurückweisung eines

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01
    Dazu gehört, dass bei der Einlegung mittels Telefax der Eintrag im Fristenkalender erst gelöscht wird, wenn ein ausgedrucktes Sendeprotokoll vorliegt (BGH VersR 1999, 996).

    Voraussetzung ist aber, dass diese angewiesen ist, die Löschung im Fristenkalender erst vorzunehmen, wenn anhand des Sendeprotokolls festgestellt ist, dass die Rechtsmittelschrift tatsächlich übermittelt worden ist (BGH VersR 1999, 996).

  • BGH, 05.02.1998 - VII ZB 8/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01
    Es bestand für die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller keine Veranlassung, anlässlich der Beschwerdebegründung zu überprüfen, ob die Rechtsmittelschrift fristgerecht eingegangen war (vgl. BGH NJW 1998, 1498).
  • BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01
    Auch eine nach Ablauf der Frist eingehende Begründung darf das Gericht unter dem Gesichtspunkt der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht unberücksichtigt lassen (BVerfG NJW 1988, 1963; vgl. BayObLGZ 1989, 116/123).
  • BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung eines

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01
    Die entsprechende Kontrolle kann einer zuverlässigen Kanzleikraft übertragen werden (BGH VersR 2000, 338 f.).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01
    Auch eine nach Ablauf der Frist eingehende Begründung darf das Gericht unter dem Gesichtspunkt der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht unberücksichtigt lassen (BVerfG NJW 1988, 1963; vgl. BayObLGZ 1989, 116/123).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.10.2001 - 2Z BR 143/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8557
BayObLG, 10.10.2001 - 2Z BR 143/01 (https://dejure.org/2001,8557)
BayObLG, Entscheidung vom 10.10.2001 - 2Z BR 143/01 (https://dejure.org/2001,8557)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 2Z BR 143/01 (https://dejure.org/2001,8557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Zuständigkeit; Wohnungseigentumsverfahren; WEG-Verfahren; Zwangsvollstreckung

Verfahrensgang

  • AG Neuburg/Donau - 1 UR II 5/00
  • LG Ingolstadt - 1 T 1139/00
  • BayObLG, 10.10.2001 - 2Z BR 143/01

Papierfundstellen

  • ZWE 2002, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 09.02.1987 - 24 W 6684/86

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zuständigkeit; Vollstreckungsmaßnahmen;

    Auszug aus BayObLG, 10.10.2001 - 2Z BR 143/01
    Zuständig für die Entscheidung über eine sofortige weitere Beschwerde ist damit in Bayern das Bayerische Oberste Landesgericht und nicht das Oberlandesgericht (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1983, 14/178; KG Rpfleger 1987, 368 m. Anm. v. Demharter; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 45 WEG Rn. 5).
  • BayObLG, 20.01.1983 - BReg. 2 Z 20/82
    Auszug aus BayObLG, 10.10.2001 - 2Z BR 143/01
    Zuständig für die Entscheidung über eine sofortige weitere Beschwerde ist damit in Bayern das Bayerische Oberste Landesgericht und nicht das Oberlandesgericht (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1983, 14/178; KG Rpfleger 1987, 368 m. Anm. v. Demharter; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 45 WEG Rn. 5).
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