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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 2 S 45.18   

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https://dejure.org/2019,10586
OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 2 S 45.18 (https://dejure.org/2019,10586)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.04.2019 - 2 S 45.18 (https://dejure.org/2019,10586)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. April 2019 - 2 S 45.18 (https://dejure.org/2019,10586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 172 Abs 1 S 4 BauGB, § 30 WoEigG
    Genehmigung im Rahmen einer Gebietserhaltungsverordnung / Gebietserhaltungssatzung; Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 878 BGB, § 15 BauGB, § 1 WEG, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 172 Abs 1 S 4 BauGB, § 30 WEG
    Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Erbbauberechtigter; Erhaltungsverordnung; Umwandlungsverordnung; Untersagungsverfügung; Genehmigungserfordernis; Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum; Wohnungs- und Teilerbbaurecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschied von Wohnungs- und Teilerbbaurechten zu Wohnungs- und Teileigentum!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2019, 293
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 2 S 45.18
    Ein aus der inzwischen am 8. April 2018 in Kraft getretenen Erhaltungsverordnung resultierendes Genehmigungserfordernis nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB, das nach Satz 5 dieser Bestimmung als Verfügungsbeschränkung i.S.v. § 135 BGB gelten würde, stünde dem Vollzug des bereits zuvor gestellten Eintragungsantrags bereits wegen der entsprechenden Anwendbarkeit des § 878 BGB nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15 -, juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2018 - 2 L 12.18

    Streitwert; Erhaltungsgebiet; Genehmigung zur Begründung von Wohnungseigentum;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 2 S 45.18
    Der Senat hält in Klageverfahren, die Genehmigungen zur Begründung von Wohnungseigentum an einem in einem Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB belegenen Wohngebäude betreffen, bei Mehrfamilienhäusern einen Streitwert in Höhe von 5.000 Euro pro Wohnung für angemessen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2018 - OVG 2 L 12.18 -, juris Rn. 2).
  • OLG München, 17.05.2021 - 34 Wx 101/21

    Genehmigungsvorbehalt für die Aufteilung des Erbbaurechts in Wohnungs- und

    Auch habe der Gesetzgeber trotz entsprechenden Vorschlags eine Ergänzung in § 172 BauGB nicht vorgenommen (OVG Berlin-Brandenburg vom 10.4.2019, 2 S 45.18, in juris Rn. 9).

    Die Problematik der Umgehung des Genehmigungsvorbehaltes wird daher auch von der herrschenden Ansicht nicht in Abrede gestellt (Drasdo in Ingenstau/Hustedt Anhang III Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg vom 10.4.2019, 2 S 45.18, in juris Rn. 9), wenn auch zum Teil mit dem Argument hingenommen, dass eine Umgehung für das Grundbuchamt regelmäßig kaum erkennbar sei.

    Es ist auszuschließen, dass der Gesetzgeber in Anbetracht des Schutzzwecks der Regelung des § 172 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg vom 10.4.2019, 2 S 45.18, in juris Rn. 9) und der danach erlassenen Satzungen eine solche Umgehung des Genehmigungsvorbehalts ermöglichen wollte (Jenissen/Grziwotz § 30 Rn. 11; Bärmann § 30 Rn. 29; vgl. auch OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 1239 zur ähnlichen Problematik bei § 144 BauGB).

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