Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 03.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.01.1994 - 1 Ss 140/93   

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OLG Zweibrücken, 07.01.1994 - 1 Ss 140/93 (https://dejure.org/1994,3176)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.01.1994 - 1 Ss 140/93 (https://dejure.org/1994,3176)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Januar 1994 - 1 Ss 140/93 (https://dejure.org/1994,3176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit; Sprungrevision; Annahmeberufung; Verfahren; Berufung; Landgericht; Revisionsbegründung; Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 312, § 313, § 335, § 341, § 345

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 502
  • NStZ 1994, 203
  • StV 1994, 119
  • wistra 1994, 156
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03

    Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes

    Denn zum einen sollte das Revisionsrecht durch die Einführung der Annahmeberufung nicht geändert werden (OLG Zweibrücken NStZ 1994, 203), zum anderen könnte das Revisionsgericht eine anderenfalls nötige Annahmeprüfung nicht selbst vornehmen (BayObLGSt 93, 147).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    An der beabsichtigten Sachbehandlung sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 7. Januar 1994 (NStZ 1994, 203) gehindert.
  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2009, 1 Ss 13/09; Senatsbeschluss vom 21. Januar 2005, 1 Ss 107/04; Senatsbeschluss vom 03. November 2005, 1 Ss 89/05) und der überwiegenden Anzahl der Obergerichte (vgl. OLG Dresden StV 2016, 803; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Hamm NStZ 2011, 42; OLG Hamm NJW 2003, 3286, 3287; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; OLG Zweibrücken StV 1994, 119; BayObLG in StV 1993, 572; OLG Stuttgart in NStZ-RR 1996, 75; OLG Rostock, Beschluss vom 10. April 2003, 1 Ss 37/03, zit. nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 8. August 2008, 31 Ss 20/08, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 239/05

    Körperverletzung; Fahrlässigkeit; Hundebiß; unangeleinter Hund

    Denn zum einen sollte das Revisionsrecht durch die Einführung der Annahmeberufung nicht geändert werden (OLG Zweibrücken NStZ 1994, 203), zum anderen könnte das Revisionsgericht eine anderenfalls nötige Annahmeprüfung nicht selbst vornehmen (BayObLGSt 93, 147).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    In den Fällen, in denen eine Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil nach § 313 Abs. 1 S. 2 StPO der Zulassung bedürfte, ist eine Sprungrevision nach § 335 Abs. 1 StPO (vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen) nach nahezu einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung immer, d.h. auch ohne vorherige Berufungszulassung, zulässig (BayObLG MDR 1993, 1228; KG Berlin, Beschl. v. 27.04.2009 - (3) 1 Ss 90/09 (39/09) - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 01.04.2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) - juris; OLG Bremen, Beschl. v. 29.09.2008 - Ss 23/08 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 08.08.2008 - 31 Ss 20/08 - juris; OLG Dresden, Beschl. v. 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15 - juris; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406; OLG Hamm NJW 2003, 2386, 2387; OLG Hamm NStZ 2011, 42, 43; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.04.2011 - 1 Ss 54/11 - juris; OLG Zweibrücken MDR 1994, 502; a.A. lediglich: OLG Hamm, Beschl. v. 02.04.2020 - 5 RVs 19/20 = BeckRS 2020, 6915) Auch der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen (BGH, Beschl. v. 25.01.1995 - 2 StR 456/94 - juris, dort Rdn. 9) Gegen die Auffassung, man müsse in der vorliegenden Konstellation die Sache zunächst dem Landgericht zwecks Entscheidung über die Zulassung der Berufung vorlegen, spricht schon, dass der Nebenkläger im vorliegenden Fall sein Rechtsmittel abschließend als Revision bezeichnet hat.
  • OLG Stuttgart, 26.06.2002 - 5 Ss 209/02

    Rechtsmittelverfahren in einer Bagatellstrafsache: Folgen der Verwerfung der

    Dem steht nicht entgegen, dass der Begriff "zulässig" in Absatz 1 von § 335 StPO nicht wörtlich (und damit gerade nicht im Sinne von § 313 StPO), sondern als "statthaft" verstanden wird, weswegen die Prüfung der Zulässigkeit der (Sprung-) Revision grundsätzlich nicht die Frage umfasst, ob eine stattdessen eingelegte Berufung hätte angenommen werden müssen (BayObLG StV 1993, 572; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 75; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 203; KK-Kuckein, StPO, 4. Aufl., § 335 Rdnr. 16 m.w.N.; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 335 Rdnr. 21, wonach im Falle des § 313 StPO erst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 331 StPO ausgeschlossen).
  • OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
    Die Statthaftigkeit der Sprungrevision nach § 335 Abs. 1 StPO hängt nach Auffassung des Senats in den Fällen der sogenannten Annahmeberufung nach § 313 StPO zwar nicht davon ab, daß zunächst Berufung eingelegt und die Berufung angenommen wird (vgl. OLG Zweibrücken, Strafverteidiger 1994, 119 OLG Karlsruhe Strafverteidiger 1994, 292; a.A.: Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl., Rn. 21 zu § 335 ).

    Davon, daß die Vorsitzende der für die Entscheidung über die Berufung zuständigen Strafkammer des Landgerichts Koblenz ihm zunächst - formlos - mitteilen werde, sie beabsichtige, die Berufung nicht anzunehmen (so offenbar die der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 7. Januar 1994 - Strafverteidiger 1994, 119 - zugrundeliegende Fallgestaltung) konnte der Angeklagte nicht ausgehen.

  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines

    Die Sprungrevision ist auch in den Fällen uneingeschränkt zulässig, in denen eine Berufung des Angeklagten der Annahme gemäß § 313 StPO bedürfte (BGHSt 40, 395 ; Senat, Beschluss 1 Ss 269/99 vom 04.11.1999; BayObLG StV 1993, 572; 1994, 238;OLG Zweibrücken StV 1994, 119; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Stuttgart Justiz 1995, 414; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 174; KG NStZ-RR 1999, 146; OLG Hamm NJW 2003, 3286 ; OLG Celle NJW-Spezial 2008, 633).
  • OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 165/94
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch den Beschluß des OLG Zweibrücken vom 7. Januar 1994 1 Ss 140/93- (= NStZ 1994, 203 = StV 1994, 119 ) gehindert.
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

    Die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfaßt nicht die Frage, ob die Berufung hätte angenommen werden können (BGHSt 40, 395/397; BayObLGSt 1993, 147; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 203 ; OLG Karlsruhe StV 1994, 292 und erneut NStZ 1995, 562 ; OLG Düsseldorf JMBlNW 1994, 273; Tolksdorf in Festschrift für Salger 1995 S. 393/402; Siegismund/Wickern wistra 1993, 86, 89; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rn. 21 und Pfeiffer/Fischer StPO 1995 § 335 Rn. 5 je m.w.N.).
  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
  • OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
  • OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97

    Begriff der Vermögensgefährdung

  • OLG Düsseldorf, 10.01.1996 - 5 Ss 462/95
  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 657/02

    Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage

  • OLG Oldenburg, 31.05.1995 - Ss 188/95

    Zulässigkeit der Sprungrevision

  • KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93   

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https://dejure.org/1993,3302
OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93 (https://dejure.org/1993,3302)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.11.1993 - 1 Ws 539/93 (https://dejure.org/1993,3302)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. November 1993 - 1 Ws 539/93 (https://dejure.org/1993,3302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamer Rechtsmittelversicht; Staatsanwaltschaft; Sitzungsprotokoll; Beweiskraft; Hauptverhandlung; Förmlichkeit; Anwaltlicher Beistand; Prozessuale Rechte

Papierfundstellen

  • StV 1994, 362
  • wistra 1994, 156
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Dieser Vermerk nimmt nicht an der Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO teil, da es sich bei der Abgabe derartiger Rechtsmittelerklärungen nicht um eine für die Hauptverhandlung wesentliche Förmlichkeit handelt und im vorliegenden Fall auch nicht die Beurkundungsform nach § 273 Abs. 3 StPO gewählt worden ist (vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGH NStZ 1984, 181 ; Senatsbeschluß vom 25. Mai 1992 - 1 Ws 269/92 - = OLGSt § 300 StPO Nr. 2).

    Aus diesem Grund sind generelle Bedenken gegen eine solche Praxis anzumelden, wenn nicht gesichert ist, daß der Angeklagte die Bedeutung seiner Erklärung in allen Konsequenzen - insbesondere hinsichtlich der Unwiderruflichkeit - erwogen hat (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 30, 64, 68; BGH Strafverteidiger 1983, 268; OLG Stuttgart NJW 1982, 1472).

  • OLG Hamm, 13.03.1986 - 6 Ws 77/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Solche Zweifel wirken jedoch zugunsten des Angeklagten, so daß ein wirksamer Rechtsmittelverzicht nicht vorliegt (vgl. OLG Köln VRS 41, 440 ; OLG Hamm NStZ 1986, 378 ; KK-Ruß aa0 Rdn. 11).
  • OLG Köln, 25.06.1971 - Ss OWi 77/71

    Rechtsbeschwerde; Antrag auf Zulassung; Fristbeginn; Zustellung des Urteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Solche Zweifel wirken jedoch zugunsten des Angeklagten, so daß ein wirksamer Rechtsmittelverzicht nicht vorliegt (vgl. OLG Köln VRS 41, 440 ; OLG Hamm NStZ 1986, 378 ; KK-Ruß aa0 Rdn. 11).
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Dieser Vermerk nimmt nicht an der Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO teil, da es sich bei der Abgabe derartiger Rechtsmittelerklärungen nicht um eine für die Hauptverhandlung wesentliche Förmlichkeit handelt und im vorliegenden Fall auch nicht die Beurkundungsform nach § 273 Abs. 3 StPO gewählt worden ist (vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGH NStZ 1984, 181 ; Senatsbeschluß vom 25. Mai 1992 - 1 Ws 269/92 - = OLGSt § 300 StPO Nr. 2).
  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Aus diesem Grund sind generelle Bedenken gegen eine solche Praxis anzumelden, wenn nicht gesichert ist, daß der Angeklagte die Bedeutung seiner Erklärung in allen Konsequenzen - insbesondere hinsichtlich der Unwiderruflichkeit - erwogen hat (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 30, 64, 68; BGH Strafverteidiger 1983, 268; OLG Stuttgart NJW 1982, 1472).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81

    Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Zwar steht diese Form, auch wenn die Erklärung lediglich inhaltlich aufgenommen ist, der Protokollierung durch die Geschäftsstelle gleich und genügt deshalb der Vorschrift des § 314 StPO (vgl. BGHSt 31, 109, 112 f.; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. Einleitung Rdn. 137; Karlsruher Kommentar-Ruß StPO 3. Aufl. Rdn. 9 m.w.Nw.).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1982 - 1 Ws 72/82

    Bedingte Entlassung eines Strafgefangenen; Einlegung und Zurücknahme eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Aus diesem Grund sind generelle Bedenken gegen eine solche Praxis anzumelden, wenn nicht gesichert ist, daß der Angeklagte die Bedeutung seiner Erklärung in allen Konsequenzen - insbesondere hinsichtlich der Unwiderruflichkeit - erwogen hat (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 30, 64, 68; BGH Strafverteidiger 1983, 268; OLG Stuttgart NJW 1982, 1472).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.1992 - 1 Ws 269/92

    Hauptverhandlung; Rechtsmittelverzicht; Erklärung; Wörtlich; Protokollierung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Dieser Vermerk nimmt nicht an der Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO teil, da es sich bei der Abgabe derartiger Rechtsmittelerklärungen nicht um eine für die Hauptverhandlung wesentliche Förmlichkeit handelt und im vorliegenden Fall auch nicht die Beurkundungsform nach § 273 Abs. 3 StPO gewählt worden ist (vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGH NStZ 1984, 181 ; Senatsbeschluß vom 25. Mai 1992 - 1 Ws 269/92 - = OLGSt § 300 StPO Nr. 2).
  • BGH, 24.03.1983 - 1 StR 166/83

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Aus diesem Grund sind generelle Bedenken gegen eine solche Praxis anzumelden, wenn nicht gesichert ist, daß der Angeklagte die Bedeutung seiner Erklärung in allen Konsequenzen - insbesondere hinsichtlich der Unwiderruflichkeit - erwogen hat (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 30, 64, 68; BGH Strafverteidiger 1983, 268; OLG Stuttgart NJW 1982, 1472).
  • OLG Hamburg, 16.01.1964 - 1 Ws 16/64
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, so sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (vgl. OLG Hamburg NJW 1964, 1039 f; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376; OLG Hamm NJW 1983, 530 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.01.1966 - 3 Ws 25/66
  • OLG Hamm, 08.11.1982 - 3 Ws 532/82
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    Dies gilt vor allem, wenn der Erklärende Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hat und ohne anwaltlichen Beistand ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. November 1993 - 1 Ws 539/93 -, wistra 1994, S. 156; s.a. OLG Hamm, a.a.O., NJW 1983, S. 530; Ruß, a.a.O., § 302 Rn. 11; Frisch, in: Systematischer Kommentar zur StPO, Stand: Mai 1997, § 302 Rn. 19; OLG Schleswig, Beschluss vom 16. November 1965 - 2 Ws 269/65 -, RPfleger 1966, S. 214; Plöd, in: KMR - Kommentar zur StPO, Stand: Februar 2006, § 302 Rn. 15d).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2004 - 1 Ws 50/04

    Unzulässige Berufung bei wirksamem Rechtsmittelverzicht

    Ein Terminsverlegungsantrag wegen anderweitiger Termine war nicht gestellt worden (vgl. BayObLG, NStE Nr. 20 zu § 302; KG Berlin, StV 1998, 646; OLG Hamm, NJW 1983, 530; OLG Zweibrücken, StV 1994, 362).
  • KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme eines unverteidigten

    Die Fälle, die den eingangs zitierten Entscheidungen zu Grunde liegen, sind durch eine situativ bedingte Überforderung der dortigen Angeklagten in der Hauptverhandlung gekennzeichnet, die sich zuvor nicht mit einem Verteidiger beraten konnten, der sie vor übereilten Erklärungen hätte abhalten können (vgl.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. November 1993 - 1 Ws 539/93).
  • OLG Jena, 24.09.2008 - 1 Ws 271/08
    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, so sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (KK-Ruß, a.a.O., § 302 Rn. 12; LR-Harnack, StPO , 25. Aufl., § 302, Rn. 55; OLG Zweibrücken StV 1994, 362 [OLG Zweibrücken 03.11.1993 - 1 Ws 539/93] m.w.N.).
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