Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
25. Titel - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853) |
(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.
(2) 1Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnisse, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten infolge der Tötung das Recht auf den Unterhalt entzogen, so hat der Ersatzpflichtige dem Dritten durch Entrichtung einer Geldrente insoweit Schadensersatz zu leisten, als der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet gewesen sein würde; die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 finden entsprechende Anwendung. 2Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn der Dritte zur Zeit der Verletzung erzeugt, aber noch nicht geboren war.
Rechtsprechung zu § 844 BGB a.F.
8 Entscheidungen zu § 844 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 192/16
Anreisekosten; Beerdigung; Bestattung; Fahrtkosten; Kostensterbegeld; ...
- OLG Hamm, 07.03.2005 - 3 U 204/04
Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche der Erben eines nach einer Operation ...
- OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98
Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen bei tödlichem Bahnunfall einer ...
- OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 724/02
Abweisung der Arzthaftungsklage, da nicht nachgewiesen ist, dass ärztliche ...
- OLG Hamburg, 11.02.2005 - 14 U 195/03
Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem aus einem haltenden Bus ...
- OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 8 U 124/03
Anspruch einer Witwe auf Verpflichtung eines Klinikums zum Ersatz eines ...
- BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche
- OLG Schleswig, 23.03.2005 - 7 U 8/04
Keine Bauleiterhaftung bei abredewidrigem Mitarbeiterverhalten