Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Erster Teil - Grundsätze (Art. 1 - 17) |
| Titel II - Allgemein geltende Bestimmungen (Art. 7 - 17) |
Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.
Rechtsprechung zu Art. 11 AEUV
4 Entscheidungen zu Art. 11 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 10.05.2012 - C-368/10
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur ...
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10
Krizan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-1/11
Interseroh Scrap and Metals Trading - Umweltschutz - Verbringung von Abfällen - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-120/10
Flughäfen: Maßnahmen bei Überschreiten von Lärmgrenzwerten am Boden ...
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