Bundesdatenschutzgesetz
| Teil 2 - Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (§§ 22 - 44) |
| Kapitel 6 - Rechtsbehelfe (§ 44) |
(1) 1Klagen der betroffenen Person gegen einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 679/2016 oder der darin enthaltenen Rechte der betroffenen Person können bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich eine Niederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters befindet. 2Klagen nach Satz 1 können auch bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Klagen gegen Behörden, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden sind.
(3) 1Hat der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter einen Vertreter nach Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) 679/2016 benannt, gilt dieser auch als bevollmächtigt, Zustellungen in zivilgerichtlichen Verfahren nach Absatz 1 entgegenzunehmen. 2§ 184 der Zivilprozessordnung bleibt unberührt.
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Rechtsprechung zu § 44 BDSG
164 Entscheidungen zu § 44 BDSG in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 11.09.2026 - 42 K 268.26
1. Für Klagen auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO gegen Behörden sind ...
- VG Osnabrück, 11.08.2026 - 7 A 26/24
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; Auskunftsantrag nach Art. 15 DS-GVO
- OLG Frankfurt, 09.02.2023 - 11 UH 1/23
Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach § 281 ZPO bei Übersehen ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2026 - 3 O 42/26
Rechtswegverweisung im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren
- LG Freiburg, 29.05.2026 - 8 O 203/24
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch als Wegbereiter für zivilrechtliche ...
- VG Osnabrück, 30.06.2026 - 7 A 281/23
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; Auskunfts- und Schadenersatzansprüche ...
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und ...
- VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
Örtliche Zuständigkeit bei Klagen im Rahmen der DSGVO
- LG Lübeck, 23.01.2025 - 15 O 262/23
Übermittlung von Positivdaten - Rechtswidrigkeit von Datenverarbeitung beim ...
Querverweise
Auf § 44 BDSG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Gemeinsame Bestimmungen
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 (Anwendungsbereich des Gesetzes)
Redaktionelle Querverweise zu § 44 BDSG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
- § 77 (Antragsberechtigte) (zu § 44 II)