Bundesdatenschutzgesetz
Teil 2 - Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (§§ 22 - 44) |
Kapitel 6 - Rechtsbehelfe (§ 44) |
(1) 1Klagen der betroffenen Person gegen einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 679/2016 oder der darin enthaltenen Rechte der betroffenen Person können bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich eine Niederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters befindet. 2Klagen nach Satz 1 können auch bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Klagen gegen Behörden, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden sind.
(3) 1Hat der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter einen Vertreter nach Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) 679/2016 benannt, gilt dieser auch als bevollmächtigt, Zustellungen in zivilgerichtlichen Verfahren nach Absatz 1 entgegenzunehmen. 2§ 184 der Zivilprozessordnung bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 44 BDSG
46 Entscheidungen zu § 44 BDSG in unserer Datenbank:
- LG Lübeck, 07.12.2023 - 15 O 73/23
Ein immaterieller Schaden im Sinne des Art. 82 DSGVO liegt immer dann vor, wenn ...
- VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22
Örtliche Zuständigkeit bei Klagen im Rahmen der DSGVO
- OLG Frankfurt, 09.02.2023 - 11 UH 1/23
Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach § 281 ZPO bei Übersehen ...
Zum selben Verfahren:
- AG Wiesbaden, 28.11.2022 - 93 C 2688/22
- OLG Frankfurt, 09.02.2023 - 11 SV 1/23
Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm übersehen: Verweisungsbeschluss nicht ...
- LG Arnsberg, 31.10.2023 - 7 O 691/22
- VG Regensburg, 06.08.2020 - RN 9 K 19.1061
Erfolglose Klage gegen eine Gemeinde auf Unterlassen von Videobeobachtung und ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig
- VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
- LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
SCRAPING - Datenschutzverstöße von Facebook im Zusammenhang mit dem Scraping von ...
- VG Köln, 23.02.2023 - 13 K 278/21
Querverweise
Auf § 44 BDSG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Gemeinsame Bestimmungen
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 (Anwendungsbereich des Gesetzes)
Redaktionelle Querverweise zu § 44 BDSG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
- § 77 (Antragsberechtigte) (zu § 44 II)