Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 2 - Sachen und Tiere (§§ 90 - 103) |
Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt:
| 1. | bei einem Gebäude, das für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet ist, insbesondere bei einer Mühle, einer Schmiede, einem Brauhaus, einer Fabrik, die zu dem Betrieb bestimmten Maschinen und sonstigen Gerätschaften, | |
| 2. | bei einem Landgut das zum Wirtschaftsbetrieb bestimmte Gerät und Vieh, die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, soweit sie zur Fortführung der Wirtschaft bis zu der Zeit erforderlich sind, zu welcher gleiche oder ähnliche Erzeugnisse voraussichtlich gewonnen werden, sowie der vorhandene, auf dem Gut gewonnene Dünger. |
Rechtsprechung zu § 98 BGB
37 Entscheidungen zu § 98 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 14.12.2005 - IV ZR 45/05
Insolvenzrecht - Gehören Maschinen zum Haftungsverband der Grundschulden?
- BGH, 02.11.1982 - VI ZR 131/81
Kraftfahrzeugpark - § 97 BGB, Kraftfahrzeugpark ist nicht Zubehör des ...
- BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05
Immobilien - Befugnisse des Zwangsverwalters
- BFH, 16.12.2003 - VII R 77/00
Haftung eines Liquidators bei Umsatzsteueroption
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das ...
- OLG Frankfurt, 19.06.2007 - 14 U 181/06
Zwangsversteigerung: Eigentumserwerb an einem Traktor als Grundstückszubehör
- BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 456/99
Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO
- BGH, 25.04.1997 - BLw 1/97
Nachabfindungspflicht der Veräußerung eines Michkontingents
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 256/06
Insolvenzrecht - Rückzahlung einer gewährten Beihilfe
- FG Bremen, 12.10.2005 - 2 K 3/05
Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage für im Rahmen eines Unternehmenskaufs ...
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