EG-Vertrag
| 5. Teil - Die Organe der Gemeinschaft (Art. 189 - 280) |
| Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 189 - 267) |
| Kapitel 1 - Die Organe (Art. 189 - 248) |
| Abschnitt 1 - Das Europäische Parlament (Art. 189 - 201) |
Alte Fassung
Politische Parteien auf europäischer Ebene sind wichtig als Faktor der Integration in der Union. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewußtsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.
Der Rat legt gemäß dem Verfahren des Artikels 251 die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und insbesondere die Vorschriften über ihre Finanzierung fest.
Rechtsprechung zu Art. 191 EG
4 Entscheidungen zu Art. 191 EG in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
Kaum Chancen für gemischte Rechts-Links-Fraktion im Europaparlament // ...
- EuG, 11.07.2005 - T-40/04
Verordnung über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer ...
- EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
[fremdsprachig]
- EuG, 02.10.2001 - T-222/99
Nichtigkeitsklage - Handlung des Europäischen Parlaments betreffend eine ...
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 191 EG:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Der Bund und die Länder
- Art. 21