Genossenschaftsgesetz
| Abschnitt 5 - Beendigung der Mitgliedschaft (§§ 65 - 77a) |
Rechtsprechung zu § 74 GenG
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 74 GenG im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 74 GenG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 74 GenG:
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 228 § 12 (Übergangsvorschrift zum Überweisungsgesetz)
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