Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 16) |
(1) 1Grundleistungen sind Leistungen, die regelmäßig im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen auszuführen sind. 2Sie sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich und in Leistungsbildern erfasst. 3Die Leistungsbilder gliedern sich in Leistungsphasen nach den Regelungen in den Teilen 2 bis 4 und der Anlage 1.
(2) 1Neben Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden. 2Die Aufzählung der Besonderen Leistungen in dieser Verordnung und in den Leistungsbildern ihrer Anlagen ist nicht abschließend. 3Die Besonderen Leistungen können auch für Leistungsbilder und Leistungsphasen, denen sie nicht zugeordnet sind, vereinbart werden, soweit sie dort keine Grundleistungen darstellen.
(3) Die Wirtschaftlichkeit der Leistung ist stets zu beachten.
Vorschrift neugefaßt durch die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2021 | Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure | 02.12.2020 |
Rechtsprechung zu § 3 HOAI
47 Entscheidungen zu § 3 HOAI in unserer Datenbank:
- KG, 01.12.2017 - 21 U 19/12
Vergütungsansprüche des Architekten
- OLG Hamm, 17.06.2021 - 21 W 13/21
Anspruch auf Architektenhonorar nach Erstellung einer Genehmigungsplanung ...
- OLG Hamm, 18.05.2021 - 24 U 48/20
Schadensersatz infolge einer vor Ausführung eines Bauvorhabens unterlassenen ...
- OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 12/23
Architektenhonorar; Leistungsphasen; Baugenehmigung; Vorplanung; Entwurfsplanung; ...
- AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Verwalter ist kein Bauüberwacher!
- OLG Dresden, 11.05.2017 - 10 U 818/15
Zahlung restlichen Architektenhonorars
- OLG Düsseldorf, 31.01.2023 - 23 U 24/20
HOAI-Mindestsätze sind verbindlich: Unterschreitung nur im Ausnahmefall!
- OLG Naumburg, 13.04.2017 - 1 U 48/11
Architektenhonorarklage: Aussetzung der Verhandlung wegen eines von der ...
- OLG Köln, 19.09.2013 - 24 U 15/10
Honoraransprüche eines Ingenieurbüros bei abschnittsweiser Beauftragung
- OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 103/13
Höhe des Architektenhonorars für bis zur Kündigung erbrachte Leistungen
Querverweise
Auf § 3 HOAI verweisen folgende Vorschriften:
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Allgemeine Vorschriften
- § 6 (Grundlagen des Honorars)
- Anlagen
- Anlage 1 ((zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen)