Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
| Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 16) |
(1) 1Grundleistungen sind Leistungen, die regelmäßig im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen auszuführen sind. 2Sie sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich und in Leistungsbildern erfasst. 3Die Leistungsbilder gliedern sich in Leistungsphasen nach den Regelungen in den Teilen 2 bis 4 und der Anlage 1.
(2) 1Neben Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden. 2Die Aufzählung der Besonderen Leistungen in dieser Verordnung und in den Leistungsbildern ihrer Anlagen ist nicht abschließend. 3Die Besonderen Leistungen können auch für Leistungsbilder und Leistungsphasen, denen sie nicht zugeordnet sind, vereinbart werden, soweit sie dort keine Grundleistungen darstellen.
(3) Die Wirtschaftlichkeit der Leistung ist stets zu beachten.
Vorschrift neugefaßt durch die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure | 02.12.2020 |
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Rechtsprechung zu § 3 HOAI
55 Entscheidungen zu § 3 HOAI in unserer Datenbank:
- KG, 01.12.2017 - 21 U 19/12
Vergütungsansprüche des Architekten
- OLG Hamm, 17.06.2021 - 21 W 13/21
Anspruch auf Architektenhonorar nach Erstellung einer Genehmigungsplanung ...
- LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2025 - 9 O 47/24
Abschluss des Architektenvertrages, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, ...
- OLG Düsseldorf, 20.02.2025 - 5 U 102/23
Anspruch eines Architekten zur Beauftragung eines Preisträgers aus den ...
- OLG Hamm, 18.05.2021 - 24 U 48/20
Schadensersatz infolge einer vor Ausführung eines Bauvorhabens unterlassenen ...
- AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Verwalter ist kein Bauüberwacher!
- OLG Karlsruhe, 15.01.2021 - 8 U 109/14
Leistungsziel unverändert: Honorarvereinbarung nicht abänderbar!
- OLG Dresden, 11.05.2017 - 10 U 818/15
Zahlung restlichen Architektenhonorars
- OLG Düsseldorf, 31.01.2023 - 23 U 24/20
Neue Schlussrechung im Berufungsverfahren keine Klageänderung Unwirksamkeit einer ...
- VG Stade, 12.11.2024 - 6 A 1828/20
Abschluss eines Planervertrags = vorzeitiger Maßnahmenbeginn?
Querverweise
Auf § 3 HOAI verweisen folgende Vorschriften:
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Allgemeine Vorschriften
- § 6 (Grundlagen des Honorars)
- Anlagen
- Anlage 1 ((zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen)