Landesbauordnung
| 7. Teil - Am Bau Beteiligte, Baurechtsbehörden (§§ 41 - 48) |
(1) 1Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, daß sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. 2Zum Entwurf gehören die Bauvorlagen und die Ausführungsplanung; der Bauherr kann mit der Ausführungsplanung einen anderen Entwurfsverfasser beauftragen.
(2) 1Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Fachplaner zu bestellen. 2Diese sind für ihre Beiträge verantwortlich. 3Der Entwurfsverfasser bleibt dafür verantwortlich, daß die Beiträge der Fachplaner entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften aufeinander abgestimmt werden.
(3) Die oberste Baurechtsbehörde kann Entwurfsverfassern und Fachplanern nach Absatz 2 das Verfassen von Bauvorlagen ganz oder teilweise untersagen, wenn diese wiederholt und unter grober Verletzung ihrer Pflichten nach Absatz 1 und 2 bei der Erstellung von Bauvorlagen bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben.
Fassung aufgrund des Gesetzes für das schnellere Bauen vom 18.03.2025 (GBl. S. 25), in Kraft getreten am 28.06.2025.
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Rechtsprechung zu § 43 LBO
20 Entscheidungen zu § 43 LBO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 1741/23
Vorverlegung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
Festsetzung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen; Anrechnung eines ...
- VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
- VG Freiburg, 29.11.2017 - 6 K 741/17
Baurecht: Nachbarschutz gegen Flüchtlingsunterkunft
- VG Sigmaringen, 23.05.2007 - 4 K 692/06
Beschränkung einer Bauvorlagenberechtigung; Übergangsregelung; Gebäudeumbau
- OLG Stuttgart, 18.10.2022 - 10 U 99/22
Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrags bei Löschung des Architekten ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 9 S 2652/96
Keine Eintragung juristischer Personen in die Architektenliste des Landes ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls ...
- VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
Nutzungsuntersagung eines Beherbergungs- und Gastronomiebetriebs - ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer ...
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1237/02
Ingenieurkammer; Planverfasserliste; Listengebühr; Nicht-Mitglied
Querverweise
Auf § 43 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 66 (Bauüberwachung)